Kirchenvolk will mit entscheiden
Katholiken fordern Mitsprache bei der Bischofsernennung
Würzburg, 23.7.2003 (epd). Mehr Mitsprache bei der Ernennung ihres neuen
Bischofs fordern Katholiken im Bistum Würzburg. Die Reformbewegung
Münnerstädter Kreis schlägt dazu die Einberufung einer Kirchenversammlung
von 384 Männern und Frauen vor. Sie soll jeweils zur Hälfte aus Delegierten
der Gemeinden sowie aus Mitgliedern diözesaner Gremien, Standes- und
Berufsgruppen bestehen. Wählen soll sie den 88. Nachfolger auf dem Stuhl des
Heiligen St. Burkard in einem mehrstufigen Verfahren unter Mitwirkung Roms
mit Zweidrittel-Mehrheit. "Wir wollen synodale Strukturen und eine
angemessene Beteiligung aller Gläubigen", sagte Sprecher Claus Schreiner
(Würzburg) am Mittwoch dem epd. "Das Prinzip, Domkapitel,
Bischofskonferenz
und Papst allein entscheiden zu lassen, hat sich überlebt", so der
Theologe
und Unternehmer.
Der vor 15 Jahren im unterfränkischen Münnerstadt gegründete Arbeitskreis
von etwa 100 Priestern und Laien beruft sich bei seiner Initiative auf
geltendes Kirchenrecht. Nach Canon 377 des kirchlichen Gesetzbuches
"ernennt
der Papst die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten". Das
fast 80 Jahre alte Konkordat zwischen dem Freistaat Bayern und dem
Apostolischen Stuhl sieht allerdings die Beteiligung von Laien am Verfahren
der Bischofsernennung nicht vor. Der Kreis kann nur darauf hoffen, dass sich
das Würzburger Domkapitel freiwillig bereit erklärt, Vorschläge einer
Kirchenversammlung zu übernehmen, wenn es seine aktuelle
"Dreierliste"
potenzieller Bischofskandidaten nach Rom schickt.
Mit seinen Forderungen betritt der Münnerstädter Kreis nach eigener
Darstellung kein Neuland. Bereits aus den ersten Jahrhunderten der Kirche
sei bekannt, dass Leitungsämter per Wahl vergeben wurden, so Schreiner. In
den katholischen Ostkirchen sei es heutige Praxis, dass der Bischof gewählt
wird. Dieses Wahlrecht sollte auch in die katholische Westkirche übernommen
und "durch eine angemessene Beteiligung des Gottesvolkes realisiert
werden".
Bei der Ernennung katholischer Bischöfe in Bayern legt das jeweilige
Domkapitel, die Ratsversammlung der geistlicher Domherren, nach dem
Freiwerden eines Bischofssitzes dem Apostolischen Stuhl eine geheim
gehaltene Liste mit drei möglichen Kandidaten für die Bischofsnachfolge vor.
Diese Kandidaten müssen mindestens 35 Jahre alte Priester sein und über
kirchenrechtlich genau definierte Eigenschaften wie guten Ruf, festen
Glauben, "Seeleneifer" oder Lebensweisheit verfügen. Der Heilige Stuhl
wiederum ist frei, den zu ernennenden Bischof aus dieser aktuellen Liste des
Domkapitels oder älteren Kandidatenlisten zu bestimmen. Er kann sich aber
auch anderer geheim gehaltener Listen von Bischofskandidaten, etwa der
Bayerischen Bischofskonferenz oder aus anderen Bistümern Deutschlands
bedienen.
Forderungen nach einer Revision dieses Verfahrens werden in zunehmendem Maße
laut. Kritisiert wird vor allem die mangelnde Transparenz und die
ungenügende Beteiligung der Ortskirche sowie die rufschädigende Wirkung
unvermeidbarer Spekulationen. Für eine stärkere Beteiligung von Laien haben
sich das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken, das Landeskomitee der
Katholiken in Bayern und die Bewegung "Wir sind Kirche"
ausgesprochen. Nach
Darstellung Schreiners hat der Münnerstädter Kreis nun erstmals konkrete
Vorschläge für mehr Demokratie bei der Bischofswahl in der katholischen
Kirche ausgearbeitet. (1172/23.07.03; Gerhard Lenz)
Quelle: http://www.epd.de/bayern/bayern_index_16427.htm
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Mehr
Mitbestimmung bei Bischofsernennungen
22.7.2003. Für das Bistum Würzburg wird ein neuer Bischof gesucht.
Erfahrungsgemäß dauert das derzeit etwa ein Jahr. Am Prozess der
Bischofsernennung gibt es immer häufiger berechtigte Kritik, die so
zusammengefasst werden kann: Die diözesane Kirche hat einen zu geringen und
die Laien haben kaum einen Einfluss.
Der Papst ernennt den neuen Bischof. Nach dem Bayerischen Konkordat von 1924
greift er dabei auf verschiedene Vorschlagslisten zurück, die vom Domkapitel
der betroffenen Diözese, von Domkapiteln anderer Diözesen oder von der
Bayerischen Bischofskonferenz erstellt werden. Beraten wird der Papst bei
diesem Vorgehen unter anderem vom Apostolischen Nuntius in Deutschland und
von vatikanischen Gremien.
Mittlerweile hat - vereinfacht gesagt - die Theologie die Regelungen von
1924 überholt. Mit der theologischen Wende des Zweiten Vatikanischen Konzils
und der Würzburger Synode haben sich manche Eckpunkte verschoben. Die
diözesane Kirche wurde unter dem Begriff Ortskirche aufgewertet und eine
Balance zwischen Ortskirche und römischer Zentrale angestrebt. Noch
fundamentaler waren die Änderungen in der Frage der Laien. Wurde der Laie
bisher gerne als verlängerter Arm und ausführendes Organ des Klerus in
Politik und Gesellschaft gesehen, bekam er nun eine selbstständige Bedeutung
zugesprochen.
Mitbestimmung heißt seitdem die Devise, die sich vielfach bewährt hat. Diese
fundamentale theologische Wende schlägt sich bisher bei den rechtlichen
Regelungen der Bischofsernennungen kaum nieder. Eine bedauerliche
Ungleichzeitigkeit, die seit Jahren für Unmut sorgt. Nicht zuletzt, weil es
nicht um eine Kleinigkeit geht. Schließlich prägt ein Bischof das kirchliche
Leben in seinem Bistum.
Ideen für Reformen gibt es genug. Das eher konservative Landeskommitee der
Katholiken in Bayern präsentierte vor knapp zwei Jahren seine Vorschläge,
der reformorientierte Münnerstädter Kreis setzte vergangene Woche neue
Akzente. Im Kern geht es bei beiden um eine Mitbestimmung des gesamten
diözesanen Volkes Gottes bei der Ernennung des Bischofs. Mutige Schritte
wären hier zu wünschen zum Wohle der Gläubigen und der Bischöfe. Denn auch
Konkordate sind nicht für die Ewigkeit gedacht. (Martin Schwab)
Aus: Würzburger katholisches Sonntagsblatt, 22.7.2003
Quelle:
http://www.bistum-wuerzburg.de/bwo/opencms/information/medien/Sonntagsblatt/
anzeige.html?body.id=1934