Islamistischer Verein unterliegt im Streit über
Verfassungsschutzbericht / Keine Ehrverletzung
Die Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs
(IGMG) muss sich den Vorwurf gefallen lassen, sie bekämpfe die demokratische,
säkulare Gesellschaftsform in der Türkei und in Deutschland. Das
Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage des Vereins abgewiesen, der sich in
seiner Ehre verletzt sah.
VON JOHANNA WAIDHOFER
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Stuttgart · 12. Juli · Hintergrund des
juristischen Streits war der Bericht des baden-württembergischen
Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2001. Darin werden Redner und Gastredner auf
Versammlungen in Ulm und in Neu-Ulm zitiert. Sie hatten demnach hier lebenden
Türken empfohlen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, um im Fall der
Heirat eine raschere Einbürgerung der Partner zu erreichen. Mit den Zitaten
wollte der Verfassungsschutz den Vorwurf belegen, die politischen Ziele von
Milli Görüs seien auf die Bekämpfung der demokratischen säkularen
Gesellschaftsform in der Türkei und in Deutschland gerichtet. Zudem habe der
Verein nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA belastende
Internetseiten bereinigt. Grundsätzlich bezeichneten die Verfassungsschützer
den Islamverein als bedeutendsten und zahlenmäßig größten Vertreter des
türkischen politischen Islamismus.
In Baden-Württemberg seien in 60 IGMG-Vereinen und vier regionalen Verbänden -
Stuttgart, Freiburg, Schwaben mit bayerischen Ortsvereinen und Rhein-Saar bis
nach Rheinland-Pfalz - rund 3600 Mitglieder organisiert. "Hinter ihnen
steht ein Mehrfaches an Anhängern", heißt es in dem Bericht weiter. Die
Organisation verfüge "über erhebliche finanzielle Mittel". Eigenen
Angaben zufolge betrage ihr Jahresumsatz 230 Millionen Euro.
Beweisanträge abgelehnt
In der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag suchte die Vereinigung mit
Hilfe von elf Zeugen, bestimmte Behauptungen im Verfassungsschutzbericht zu
widerlegen - mit dem Ziel, ein Verbot der Weiterverbreitung der entscheidenden
Passagen des Berichts durchzusetzen. Fast alle Beweisanträge lehnte das Gericht
ab. Gehört wurden lediglich zwei Zeugen: einer der Versammlungsredner und ein
Oberamtsrat des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, der allerdings wenig
zu Qualität und Herkunft der zitierten Passagen sagen konnte, wollte oder
durfte. Seine Wortkargheit begründete er unter anderem mit der Sicherheitslage
im Freistaat Bayern.
Schließlich stellte das Gericht fest, die von Milli Görüs beanstandeten Tatsachenbehauptungen
entsprächen der Wahrheit. Berufung ließ das Gericht nicht zu. Gegen die
Entscheidung ist aber eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg möglich. Nach Auskunft einer Sprecherin wird die schriftliche
Urteilsbegründung nicht vor Ende August vorliegen.
Vor fast zehn Jahren hatte die "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa
e.V. (AMGT)" - aus Sicht des Verfassungsschutzes Vorläufer der IGMG -
versucht, durch eine einstweilige Anordnung ihre Erwähnung im
Verfassungsschutzbericht zu verhindern. Damals bestätigte das
Verwaltungsgericht Hamburg die Einschätzung der Behörde, die AMGT sei als
extremistische Organisation eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung.
13.07.04
Frankfurter Rundschau, S. 5