Milli Görüs scheitert vor Gericht

Islamistischer Verein unterliegt im Streit über Verfassungsschutzbericht / Keine Ehrverletzung

Die Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) muss sich den Vorwurf gefallen lassen, sie bekämpfe die demokratische, säkulare Gesellschaftsform in der Türkei und in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage des Vereins abgewiesen, der sich in seiner Ehre verletzt sah.

VON JOHANNA WAIDHOFER

Stuttgart · 12. Juli · Hintergrund des juristischen Streits war der Bericht des baden-württembergischen Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2001. Darin werden Redner und Gastredner auf Versammlungen in Ulm und in Neu-Ulm zitiert. Sie hatten demnach hier lebenden Türken empfohlen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, um im Fall der Heirat eine raschere Einbürgerung der Partner zu erreichen. Mit den Zitaten wollte der Verfassungsschutz den Vorwurf belegen, die politischen Ziele von Milli Görüs seien auf die Bekämpfung der demokratischen säkularen Gesellschaftsform in der Türkei und in Deutschland gerichtet. Zudem habe der Verein nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA belastende Internetseiten bereinigt. Grundsätzlich bezeichneten die Verfassungsschützer den Islamverein als bedeutendsten und zahlenmäßig größten Vertreter des türkischen politischen Islamismus.

In Baden-Württemberg seien in 60 IGMG-Vereinen und vier regionalen Verbänden - Stuttgart, Freiburg, Schwaben mit bayerischen Ortsvereinen und Rhein-Saar bis nach Rheinland-Pfalz - rund 3600 Mitglieder organisiert. "Hinter ihnen steht ein Mehrfaches an Anhängern", heißt es in dem Bericht weiter. Die Organisation verfüge "über erhebliche finanzielle Mittel". Eigenen Angaben zufolge betrage ihr Jahresumsatz 230 Millionen Euro.

Beweisanträge abgelehnt


In der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag suchte die Vereinigung mit Hilfe von elf Zeugen, bestimmte Behauptungen im Verfassungsschutzbericht zu widerlegen - mit dem Ziel, ein Verbot der Weiterverbreitung der entscheidenden Passagen des Berichts durchzusetzen. Fast alle Beweisanträge lehnte das Gericht ab. Gehört wurden lediglich zwei Zeugen: einer der Versammlungsredner und ein Oberamtsrat des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, der allerdings wenig zu Qualität und Herkunft der zitierten Passagen sagen konnte, wollte oder durfte. Seine Wortkargheit begründete er unter anderem mit der Sicherheitslage im Freistaat Bayern.

Schließlich stellte das Gericht fest, die von Milli Görüs beanstandeten Tatsachenbehauptungen entsprächen der Wahrheit. Berufung ließ das Gericht nicht zu. Gegen die Entscheidung ist aber eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich. Nach Auskunft einer Sprecherin wird die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor Ende August vorliegen.

Vor fast zehn Jahren hatte die "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V. (AMGT)" - aus Sicht des Verfassungsschutzes Vorläufer der IGMG - versucht, durch eine einstweilige Anordnung ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu verhindern. Damals bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg die Einschätzung der Behörde, die AMGT sei als extremistische Organisation eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

 

13.07.04

Frankfurter Rundschau, S. 5

Quelle: http://www.fr-aktuell.de/uebersicht/alle_dossiers/politik_ausland/der_terror_und_die_folgen/islam_und_islamismus/?cnt=469688&