Markt und Fundamentalismus
Pfürtner führt hierzu aus: Nur der freie Markt, mit seinen Gesetzen von Angebot und Nachfrage, nur der freie Kapital- und Warenverkehr könne den Wohlstand aller fördern. Nur der freie Markt könne Bedingungen ermöglichen, die zu Wirtschaftswachstum, Wohlstand, Arbeit, Wohnung und sozialer Sicherung für alle führen. Daher dürften die Gesetzmäßigkeiten des sich selbst regulierenden Marktes nicht eingeschränkt werden.
Die Realität aber sieht anders aus, so schreibt Pfürtner. Nach 50 Jahren freier Marktwirtschaft in der westlichen Hemisphäre geht es der Mehrzahl der Menschen in der 3. Welt schlechter denn je. Selbst in den Kernländern der Marktwirtschaft verschwindet die Arbeitslosigkeit nicht. Kinderreichtum ist zum Armutsrisiko geworden.. Der Markt kann offensichtlich die Verteilung knapper Güter nicht so gewährleisten, daß alle daran partizipieren können. Entscheidungen, die betriebswirtschaftlich sinnvoll sind, können den Aktionären nützen. Dieselben Entscheidungen können aber für eine Volk oder für bestimmte Völkergruppen sein, oder die Ökologie schädlich sein.
Deutlich wird dies, wie Purdy ausführt, am Einfluß der USA. "Amerikas immense Macht hat ihren Ursprung weniger in militärischer Überlegenheit als darin, dass die Regeln der Weltwirtschaft amerikanische Regeln sind. Was Amerikaner "Globalisierung" nennen und sich als selbstverständlichen Prozess ökonomischer und kultureller Integration vorstellen, erscheint vielen Menschen anderswo als imperiale Herrschaft. Eine der Grundlagen dieser Herrschaft ist die Macht, die Prinzipien zu bestimmen, nach denen andere sich ausrichten müssen, wenn sie nicht aus der Weltwirtschaft herausfallen wollen. ........
Diese Art der Macht löst das stärkste Ressentiment überhaupt aus. Denn die Menschen, die sich von ihr angezogen fühlen, werden zugleich auf ambivalente Weise in sie verwickelt. Keinem wird der freie Weltmarkt direkt aufgezwungen. Er erwächst aus dem Einverständnis von Regierungen und Individuen, die meinen, über keine Alternative zu verfügen. Die globalisierte Sehnsucht durchwirkt die Menschen überall, sie beeinflusse ihre Begierden und Sichtweisen. Sie wird zum festen Bestandteil des Lebens - und verändert die Menschen doch zugleich. Die globalisierte Sehnsucht ist ein fremdes und ein eigenes Gefühl in einem; sie wieder loszuwerden ist unmöglich. Was auf diese Weise die Vorlieben und Sehnsüchte penetriert, wird gleichzeitig begrüßt und abgelehnt."
Segbers schreibt in diesem Zusammenhang: In der besonders von den USA geprägten neoliberalen Vorstellungswelt wird das Marktgeschehen von "Gesetzen des Marktes" bestimmt. "Der Markt hat die Stelle des handelnden Menschen als Verantwortungs- Subjekt übernommen." Das Marktprinzip ersetzt eine individuelle Moralität des Handelns. Wirtschaftlich Handelnde sind ethisch entlastet. "Die wirtschaftenden Personen sind letztlich nichts anderes als Marionetten der Gesetze des Marktes." (Milton Friedmann) Die Entwicklung der Märkte vollziehe sich wie eine "natürlich- biologische Evolution".
Segbers fährt fort: Märkte gelten als sich selbst steuernde und sich dadurch im Ergebnis optimierende, autonome und alternativlose Systeme. Es sind Sachzwänge, unausweichliche Erfordernisse der Märkte und des Wettbewerbs, die ökonomisch richtiges Handeln bestimmen. Märkte regeln Wettbewerb, Arbeitsmarkt und Ökologie selbst. Sachzwänge können nicht außer Kraft gesetzt werden. Zu ihnen gibt es keine Alternativen. Sie bedürfen deshalb auch keiner politischen oder ethischen Legitimation." Die real existierende freie Marktwirtschaft wird als die einzig denkbare Möglichkeit immunisiert." Die Alternativlosigkeit lässt einen Fundamentalismus entstehen, der Erneuerungen blockierte.
Marktgeschen verläuft dann "natürlich", wenn allein die Gesetze des Marktes zur Geltung kommen. Dann gibt es kein Marktversagen. Ein freier Markt garantiert die Wohlstandsgewinne, die ökonomisch überhaupt möglich sind. Damit wird der freie Markt zum Garanten des Gemeinwohls, nicht etwa der Staat. Ein von staatlichen Eingriffen freier Markt führt zu ökonomischem Gleichgewicht. Staatliche Eingriffe sind kontraproduktiv - es sei denn, dass es um Deregulierung oder Privatisierung geht. Der Markt, nicht der Staat, erfüllt die Ordnungsfunktion. Es ist nicht Sache des Staates, für wirtschaftliches Handeln eine Rahmenordnung zu setzen.
Der Gesellschaft fordert die neoliberale Wirtschafts- und Gesellschaftsphilosophie strikte ökonomische Rationalität ab. Die Selbststeuerung der Wirtschaft dient Erfolg und Gewinn, nicht aber der Erfüllung sozialer Normen. Soziale Postulate sind dem wirtschaftlichen Handeln wesensfremd. Lohnhöhen beispielsweise haben mit Fragen der Existenzsicherung, der Chancengleichheit, der Verteilungsgerechtigkeit, der Menschenwürde nichts zu tun. Man fordert ja auch keinen "moralischen Stein". "Ungleichheit ist nicht bedauerlich, sondern höchst erfreulich. Sie ist einfach nötig," so Hayek
Endverbraucher sind nicht Marktpartner, nicht selbstbestimmte Wirtschaftssubjekte auf der anderen Seite des Marktes, sondern Objekte manipulativ angelegter Absatzstrategien. Die vielen privaten Haushalte - und somit die Familien - kommen als konstitutiver Teil des Marktes gar nicht vor.
Noch deutlich sagen dies die Vertreter der neoliberalen Wirtschaftstheorie aus den USA wie dies Große - Kracht ausführt. So erklärt Buchanan, daß jedem einzelnen (nicht zuletzt jedem Wohlhabenden!) «ein Vetorecht gegen kollektive Entscheidungen, einzuräumen ist, wenn sie sich - etwa bei sozialpolitisch motivierten Steuererhöhungen - als nachteilig für dessen individuelle Nutzenmaximierung erweisen. Nicht zufällig genießt dieses Vetorecht daher auch gegenüber demokratisch legitimierten Mehrheitsentscheidungen absoluten Vorrang. Dies muß als Demokratiekritik und politische Veränderungsblockade gewertet werden.
Nach Homann gibt es ein klares Aufgabenprofil für den Staat: Er hat grundsätzlich keine «externen» Ziele und Zwecke, etwa die ewige Seligkeit seiner Bürger oder irgendein Konzept von sozialer Gerechtigkeit zu verfolgen." Als «eine Organisation, die sich die Bürger zulegen, um Kooperationsgewinne zu realisierend (Homann/Suchanek 2000, S. 207), hat sich der Staat im Sinne des Primats des Rechtsschutz- vor dem Leistungsstaat zunächst und vor allem um die «Sicherung von Frieden und Verfügungsrechten» (ebd., 207) zu kümmern. Konkret heißt das: Er hat «private Verfügungsrechte zu definieren und deren Beachtung durch andere durchzusetzen. Der Grund liegt für den Ökonomen auf der Hand: Wer wird säen, wenn er befürchten muss, dass andere ihm bei der Ernte zuvorkommend Oder moderner: Wer wird schon investieren, wenn sich andere die Erträge solcher Investitionen aneignen können? So können wir die Hauptaufgabe des Staates in modernen, entwickelten Gesellschaften darin sehen, die Voraussetzungen für Investitionen und funktionierende Märkte zu schaffen. Das beginnt mit dem Schutz. individueller Verfügungsrechte über Vermögenswerte» (ebd., 208), beinhaltet darüber hinaus aber «auch die Etablierung, Ausgestaltung und Sicherung des Wettbewerbs im Sinne des Marktwettbewerbs» (ebd., 210).
Hier macht sich also eine funktionalistische Begründung der Aufgaben des Staates geltend, denn der Staat wird strikt in den Dienst des Marktes gestellt, sozusagen zum «Dienstmann der Marktwirtschaft» erklärt. Allerdings gilt ein Vetorecht der «Reichen und Schönen» gegen jegliche Form von Umverteilung, denn dieses gilt absolut und unantastbar, also auch dann, wenn in konkreten Einzelfällen durch Umverteilungs- oder Enteignungsmaßnahmen die Funktionsfähigkeit des Marktgeschehens möglicherweise erhöht werden könnte.
Robert Nozicks einflußreicher Schrift Anarchy, State and Utopia, die für einen strikten Minimalstaat plädiert, wertet jede Form von Umverteilung schlicht als Rechtsbruch und Diebstahl.
Buchanans Staatstheorie beruht im Kern auf einer fundamentalen Differenzierung: er unterscheidet zwischen einem reinen Rechtsschutzstaat (protective state) und einem ihm nachgeordneten Leistungsstaat (productive state), der öffentliche Güter für die Bürger zur Verfügung zu stellen hat.
Noch erstrebenswerter erscheint der Zustand, in dem die <Schwachen> zwar Güter produzieren dürfen, die <Starken> sich aber alle oder fast alle Produkte aneignen. Unter solchen Bedingungen können Ähnlichkeiten zwischen dem Abrüstungsvertrag, der möglicherweise ausgehandelt wird, und dem Sklavereivertrag auftreten, in dem die <Schwachen> damit einverstanden sind, für die <Starken> Güter zu produzieren im Austausch gegen ein wenig mehr als die nackte Existenz, die ihnen unter anarchistischen Verhältnissen nicht sicher ist. Ein Sklavereivertrag würde - wie die anderen Verträge auch - individuelle Rechte festlegen.
Buchanan besteht deshalb darauf, daß auch im postkonstitutionellen Vertrag, der die Aufgaben und die Finanzierung des productive state regelt, eigentlich die Einstimmigkeitsregel zu gelten hat, denn auch hier sind für ihn natürlich wie im Verfassungsvertrag zunächst und vor allem die jeweils geltenden Herrschafts- und Eigentumsrechte zu schützen. Andernfalls unterliegt der Reiche bei der staatlichen Festsetzung von Sozialleistungen und Steuersätzen «demselben Zwang, den ein Dieb auf ihn ausübt, der ihm im Central Park die Brieftasche stiehlt» (ebd., 62).
Die politische Stoßrichtung dieser Konzeption ist offensichtlich: Zunächst geht es Buchanan um eine massive Beschneidung der Reichweite des productive state, im Klartext - um eine nahezu vollständige Delegitimierung des Sozialstaates - und um eine damit verbundene Delegitimierung der Demokratie. Der Leistungsstaat unterliegt - mag die reale Not der Armen in der Gesellschaft auch noch so schreiend sein - per se engsten Grenzen. Aufgrund des primären Verfassungsvertrags darf die Regierung niemals von sich aus, etwa aus eigenen Gerechtigkeitsüberlegungen, Gesetze und Regelungen mit Umverteilungscharakter erlassen, da hier der konstitutionell gesicherte Bereich der property rights tangiert wird und Nettoverluste eines einzelnen grundsätzlich unstatthaft sind. Wirtschafts- und sozialpolitische Interventionsmaßnahmen können überhaupt nur dann Legitimität beanspruchen, wenn von vornherein absehbar ist, daß sie für alle, also auch für die «Reichen und Schönen», einen Nutzengewinn mit sich bringen. Buchanan macht deshalb auch keinen Hehl daraus, daß sein Konzept «der Tätigkeit des bürokratischen oder Regierungsapparates in vielen Belangen die Legitimität abspricht» (ebd., 120); ja mehr noch: er sieht das amerikanische politische System durch die allgegenwärtige Tendenz zu «einer Ausbeutung des Individuums via Besteuerung» (ebd., 147) gekennzeichnet, klagt darüber, daß es in den USA «nur wenig wirksame Schranken gegen die steuerliche Ausbeutung von Minderheiten mittels regulärer demokratischer Verfahren» (ebd., 221) gäbe, sieht «die Individualrechte den Launen von Politikern unterworfen» (ebd., 231).
Der eigentümliche Charme dieses - im Kontext des Bonner Grundgesetzes wohl schlicht als verfassungsfeindlich zu beurteilenden - Umsturzkonzepts liegt darin, daß Buchanan das zentrale Anliegen seiner Schriften, die Diffamierung des umverteilenden demokratischen Sozialstaates und die normative Auszeichnung eines rauhen individualistischen Ellbogenkapitalismus, in keiner Weise zu camouflieren versucht; vielmehr legt er diese Zielrichtung mit einer geradezu brutalen Selbstverständlichkeit offen, die in dieser Form vielleicht nur in Amerika möglich ist, so faßt Große - Kracht zusammen.
An die Stelle des unfehlbaren Glaubens an den Sozialismus scheint der unfehlbare Glaube an die Selbstheilungskräfte des Marktes getreten zu sein.
Auf diesem Hintergrund schreibt Lafontaine: Die Neoliberalen haben sich das Zurückdrängen des Staates und des Rechts auf ihre Fahnen geschrieben. Sie sind die neuen Staatsfeinde. Was sie anrichten, merken sie nicht. Die Globalisierungskritiker sind keine Gegner der Marktwirtschaft. Sie haben nur erkannt, dass die unsichtbare Hand des Marktes die sichtbare starke Hand des Staates braucht. Der Marktfundamentalismus untergräbt die Demokratie. Ohne rot zu werden, Sagen, Notenbanker und Vorstände der Investmentbanken, die Märkte kontrollierten die Politik. Die Globalisierungskritiker und alle die noch nicht im neoliberalen Vollrausch sind, wollen das Gegenteil. In der Zivilgesellschaft muss die Politik die Märkte kontrollieren und regeln. Nationale Regierungen verwirklichten früher Ziele, die sich die Gemeinschaft der Bürger gesetzt hatte. Heute werden sie, manchmal auch ohne dass sie es merken, zu Instrumenten privater Wirtschaftsinteressen.
Das, was im Bereich der Wirtschaft erwünscht, ja als unumstößliche Notwendigkeit angesehen wird, hat aber offensichtlich unerwünschte Nebenwirkungen. So scheint neben der Privatisierung des Politischen als Parallelbewegung eine Privatisierung von Gewalt und in Folge dessen der Terrors zuzunehmen (Schußwaffengebrauch in USA). Neben dem Staat bzw. an Stelle des Staates üben (wie im Mittelalter in Europa) immer mehr War Lords, Sekten, Stammesführer, Religionsbewegungen Gewalt bis zum Terror aus. Es scheint: je schwächer der Staat, um so größer ist der Einfluß und die Macht dieser Gruppen. Das, was durch die Entstehung der Nationalstaaten in Europa erreicht wurde, das staatliche Gewaltmonopol, scheint im schwinden begriffen zu sein.
Die Privatisierung von Gewalt und Terror macht die Rückkehr des politischen erforderlich. Im nationalen Alleingang allein wird das Politische diese Probleme wahrscheinlich nicht einer Lösung näher führen können. Imperiale Attitüden eines Landes und sei es nur das, was als kultureller Imperialismus, oder als Weltordnung nach der "Pax Americana , empfunden wird sowie das Propagieren einer allein gültigen Wirtschaftsordnung, dem Markt, werden wenig hilfreich sein. Vielmehr sind intensivere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der UN und die Einrichtung eines Internationalen Gerichtshofs erforderlich. Notwendig ist auch die Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft mit den Nichtregierungsorganisationen, die in der Vermittlung von Bürger-, Sozial- und Menschenrechten eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Internationale Gremien sind zwar schwerfällig und langsam, können aber auf lange Sicht eher Freiheit, Sicherheit und Stabilität sowie ausreichende Lebensgrundlagen für alle ermöglichen als der private Sektor allein.
Es kann davon ausgegangenen werden, daß ausreichende Lebensgrundlagen für alle eine Grundvoraussetzung für ein halbwegs friedliches Zusammenleben und damit die beste Prävention gegen Terror und Gewalt sind. Erforderlich ist ein weltweiter "Marshall Plan, wie nach dem 2. Weltkrieg für Deutschland. Die Bereitschaft, einen solchen Plan zu entwickeln und finanzieren, wird möglicherweise entscheidend für unsere Zukunft sein. Der Bürger wird sich daher fragen lassen müssen, was er bereit ist für Gemeinschafts-, Sozial- und Entwicklungsaufgaben auch jenseits des nationalen Rahmens aufzuwenden.
Nach:
Buchanan James, Limits of Freedom, Chicago-London 1975, dt. Tübingen 1984
Große Kracht Hermann-Josef, Kritik an der radikalliberalen Markttechnologie, in: Orientierung Nr. 17, Zürich, 15.9.01 S. 179 ff und Nr. 18, Zürich, 30.9.01, S. 190 ff
Homann/Suchanek, Ökonomik. Eine Einführung, Tübingen 2000
Lafontaine Oskar, Strategien gegen die "Ich-AG", Die Globalisierung ist ein Sprengsatz für die Zivilgesellschaft. Ihre Kritiker retten die Demokratie, Die ZEIT, 11.10.01, S. 20
Nozick Robert, Anarchy, State and Utopia, New York 1974, dt. München 1976
Pfürtner, Fundamentalismus Die Flucht ins Radikale, Freiburg 1991
Purdy Jedediah, Die Zeit der Unschuld ist zu Ende, in: DIE ZEIT, 20.9.01 S. 3
Segbers Franz, Die Herausforderung der Tora, Luzern 2000
Bearbeitung: H-A Link
aus:
http://www.wir-sind-kirche.de/fulda-hanau/Fundamentalismus_Inhalt.htm
http://www.wir-sind-kirche.de/fulda-hanau/