Vor
dem Verlust ihres Jobs durch Ausgliederung sollte das neue Arbeitsrecht der
evangelischen
Kirche Beschäftigte am unteren Ende der Lohnskala bewahren. Dabei
verloren
sie in Einzelfällen fast die Hälfte ihres Gehalts. Nun protestierten 400
Beschäftigte
dagegen. Ist das neue innerkirchliche Tarifsystem gleich beim ersten
großen
Konflikt am Ende?
Sie kamen
mit Plakaten und Trompeten: Rund 400 Beschäftigte der evangelischen Kirche
und des
Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau forderten am Rande der in Frankfurt
tagenden
Synode mehr Lohn in den untersten Gehaltsgruppen. Sie trugen Transparente mit
Aufschriften
wie »Nächstenliebe auch für die eigenen Beschäftigten« und »Ausbeutung in
Kirche und
Diakonie«. Der Hintergrund des Protests: Die vor eineinhalb Jahren eingeführte
Kirchlich-Diakonische
Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) hat nach Angaben der
Arbeitnehmervertreter
in Einzelfällen das Gehalt von Beschäftigten wie Reinigungskräften oder
Küchenhilfen
in den untersten Lohngruppen mit den Bezeichnungen E1 und E2 um fast die
Hälfte
reduziert. Jeder Zehnte der 34 000 in Kirche und Diakonie Angestellten sei von
Einbußen
bis etwa 400 Euro betroffen. Davon seien 95 Prozent Frauen.
Der
Aufschrei der kirchlichen Arbeitnehmer hatte offensichtlich Wirkung. Was bisher
als
Tabu galt,
verkündeten zwei Tage nach dem Protest kirchliche Spitzenvertreter vor
Journalisten:
Sie
sprachen von einem möglichen Einstieg der Gewerkschaft in die
Arbeitsrechtsverhandlungen,
sollte das
innerkirchliche System – der sogenannte »Dritte Weg« – nicht in der Lage sein,
die
Querelen zu
beseitigen.
Wie tief
der Ärger sitzt, hatte schon unmittelbar nach der Protestkundgebung der Präses
des
Kirchensynode,
Karl Heinrich Schäfer, deutlich gemacht: »Es hat kirchenpolitische Dimensionen,
wenn wir
Beschäftigte in unteren Lohngruppen mies behandeln.« Er forderte die für
kirchliche
Tariffragen
Verantwortlichen auf, bis zum Sommer Lösungen des seit Monaten bekannten
Problems zu
finden. »Ich habe kein Verständnis dafür, dass bisher keine Vorschläge auf dem
Tisch
liegen.«
Auch der
hessen-nassauische Kirchenpräsident Peter Steinacker räumte ein, dass es zu
Entwicklungen
gekommen sei, die »nicht gut sind«. Er forderte die für Fragen des
Arbeitsrechts
zuständige
kirchliche Kommission dazu auf, »Wege aufzuzeigen, die aus den entstandenen
Ungerechtigkeiten
herausführen«.
Nur 48
Stunden später kamen die Gewerkschaften ins Gespräch. Dabei hatten Vertreter
der
Evangelischen
Kirche in Hessen und Nassau im Vorfeld der Protestkundgebung noch klar
gemacht,
dass sie bei der Eingruppierung von Reinigungskräften und Küchenhilfen hart
bleiben
wollten.
Allerdings gebe es Überlegungen, für stärker betroffene Mitarbeiter in Kirche
und
Diakonie
eine Härtefallregelung zu entwickeln. Ob das Gewerkschaftlern genug ist?
Nach dem
Willen der Arbeitnehmervertreter jedenfalls reichen Ausnahmeregelungen bei
weitem
nicht. Sie stellen inzwischen das gesamte Arbeitsrecht in Frage. So bezeichnet
der
Vorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitnehmervertretungen des Diakonischen Werks
in Hessen
und Nassau, Erhard Schleitzer, das geltende innerkirchliche Tarifwerk als
»unsozial
und
ungerecht«. Problematisch sei vor allem der Abbau von Familienzuschlägen im
unteren
Lohnbereich,
der besonders allein- erziehende Mütter betreffe und ihnen die
»Existenzgrundlage«
entziehe.
Das
Argument der kirchlichen Arbeitgeber, die Beschäftigten im Niedriglohnsektor
vor
Ausgliederungen
bewahren zu wollen, hält Schleitzer für unzutreffend. Die Praxis habe gezeigt,
dass
geringe Löhne für Fremdfirmen erst verlockend seien, in bestimmte
Arbeitsbereiche
einzusteigen.
Zudem laufe die Arbeitsplatzgarantie für kirchlich Beschäftigte nach den
bestehenden
Abmachungen
in zwei Jahren aus.
Der
Vorsitzende der Gesamtmitarbeitervertretung der hessen-nassauischen Kirche,
Peter Stenger,
wirft den
Arbeitgebern vor, Versprechungen nicht eingehalten zu haben. So sei bei
Abschluss
der neuen
Regelungen zugesagt worden, geringverdienende Beschäftigte in höhere
Lohngruppen
einzugliedern.
Dies sei bisher nicht geschehen. Einsparungen bei den niedrigsten Einkommen
seien
zudem nicht
vereinbar mit den öffentlichen Aussagen der Kirche zu einer sozialeren
Gesellschaft
und
gerechteren Arbeitsbedingungen. »Die Kirche kann nicht Wein predigen und ihren
Beschäftigten
Wasser
geben.«
Nach
Ansicht der stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes kirchlicher
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter,
Sabine Hübner, muss die Kirche die Arbeitsregelungen für die untersten
Lohngruppen
zurücknehmen.
Die Mitarbeitervertreter hätten angesichts des Kostendrucks im Gesundheitswesen
und
schrumpfender Kirchensteuereinnahmen »schweren Herzens« zugestimmt. Dass die
Neuregelungen
solch »drastische Auswirkungen« haben könnten, sei nicht absehbar gewesen.
Heute hat
sich nach Worten Hübners die Lage der Kirchensteuern und der Kostendruck im
Gesundheitswesen
entspannt. »Die Beschäftigten haben genug Opfer gebracht.«
Von
Wolfgang Weissgerber
Ein Thema, dass die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau (EKHN) direkt
gar nicht betrifft, hat sich wie ein Schatten über ihre jüngste
Tagung in Frankfurt gelegt. Und es
lastet wie ein Fluch auf Kirche und Diakonie insgesamt: die neue
Kirchlich-Diakonische
Arbeitsvertragsordnung (KDAVO).
Sie regelt
die Bezahlung der Beschäftigten von Kirche und Diakonie (sofern diese nicht
Pfarrer
oder
Kirchenbeamte sind) und hat im Oktober 2005 die Übernahme des jeweiligen
Bundesangestellten-Tarifvertrags
(BAT) abgelöst. Der galt als »zu teuer«; auch im öffentlichen
Dienst
wurde er weitgehend von einem neuen Tarifwerk ersetzt. Die EKHN und ihr
Diakonisches
Werk aber
wollten es besser machen als die anderen und die Gehaltssätze von Bund, Ländern
und
Gemeinden nicht länger übernehmen. Angesichts des erwarteten Rückgangs bei
Kirchensteuern
und Mitgliederzahlen fürchteten sie, sich dies nicht länger leisten zu können.
Auch
wollten Kirche und Diakonie verhindern, dass angesichts wachsender Konkurrenz
auf dem
Sozialmarkt (Pflegedienste, Krankenhäuser, Heime) einfache Tätigkeiten
ausgelagert
und dort
noch schlechter bezahlt würden, als dies die KDAVO in den unteren Lohngruppen
nun
vorsieht. Dass die Einkünfte von Reinigungskräften und Küchenhilfen im
Einzelfall aber
fast
halbiert wurden, hat von den Beteiligten offensichtlich niemand gesehen.
Ein verheerendes öffentliches Echo ist die Folge. Vor zehn Jahren
hatte die evangelische
zusammen mit der katholischen Kirche ihr viel beachtetes
»Sozialwort« veröffentlicht und darin
gerechte Lebens- und Arbeitsbedingungen angemahnt. Nun wird es ihr
um die Ohren geschlagen.
Wie peinlich, wenn die eigenen Leute durch die Straßen ziehen und
auf Transparenten über
»Ausbeutung« klagen oder »Gerechtigkeit«, gar »Barmherzigkeit«
einfordern. Wie muss es um
die Kirche bestellt sein, wenn sich ihre führenden Repräsentanten
– Kirchenpräsident Peter
Steinacker und Präses Karl Heinrich Schäfer – nicht mehr in der
Lage sehen, für die Bezahlung
ihrer Beschäftigten öffentlich einzustehen? In welche
Erklärungsnöte kommt Diakoniechef
Wolfgang Gern, der gerade zum Vorsitzenden der »Nationalen
Armutskonferenz« gewählt wurde?
Mit ver.di
wär' das nicht passiert. Doch die Dienstleistungsgewerkschaft sitzt nicht mit
am Tisch,
wenn die
Gehälter in Kirche und Diakonie festgelegt werden. Das geschieht nicht durch
Tarifverhandlungen
oder Einzelverträge, sondern auf dem »Dritten Weg« in einer »Arbeitsrechtlichen
Kommission«.
Dahinter steckt die Vorstellung einer »Dienstgemeinschaft«, in der alle
dasselbe
wollen und nicht, wie in der Wirtschaft, die
Bedürfnisse der Arbeitnehmer mit dem
Rendite-Interesse
des Kapitals in Einklang gebracht werden müssen.
Das lehnte ver.di (bislang) ab. Im Gegenzug wollten Kirche und
Diakonie von Tarifverhandlungen
nichts wissen. Nun bewegen sich wohl beide Seiten. Die
Gewerkschaft scheint zu merken, dass
sie mit ihrer Verweigerung Tausenden ihrer Mitgliedern einen
Bärendienst erwiesen hat. Zugleich
empfinden Kirche und Diakonie ihren »Dritten Weg« als Sackgasse.
Bei schönem Wetter ließ
es sich auf dem Trittbrett des BAT ja aushalten. Am Steuer aber,
zumal auf schwieriger Strecke,
wird der Sachverstand erfahrener Tarifexperten schmerzlich
vermisst. Der kleine »Verband
Kirchlicher Mitarbeiter«, der gerade erst nur mit Mühe belegen
konnte, dass er zu deren Vertretung
überhaupt berechtigt ist, zeigt sich als alleiniger Vertreter der
Beschäftigten schlicht überfordert.
Gerade
wegen ihres Mitgliederschwunds müsste die Kirche bei ver.di übrigens auf
Verständnis
für ihre
finanzielle Not hoffen dürfen. Die bei ihrer Gründung im Jahr 2001 größte
deutsche
Einzelgewerkschaft
hat seither selbst ein Fünftel ihrer Mitglieder verloren und liegt nun mit
etwa 2,3
Millionen auf Platz zwei hinter der IG Metall.
Quelle: Evangelische Sonntagszeitung, Nr. 18., 6.5.07