Kopftuch - In fünf Bundesländern schon verboten

Berlin (KNA) 20.01.05 - Auch Berlin hat jetzt eine "Kopftuch"-Regelung für den öffentlichen Dienst. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der rot-roten Koalition das so genannte Neutralitätsgesetz. Die Vertreter von SPD und PDS votierten geschlossen für die Regelung, die Oppositionsfraktionen dagegen. Damit dürfen in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes künftig keine Kopftücher und andere religiöse Symbole mehr getragen werden. Nur Symbole, die wie kleine Halskreuze als Schmuckstücke getragen werden, sind davon ausgenommen. Berlin verfügt damit über die weitest gehende Regelung aller Bundesländer.

 

Außer Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen betrifft die Regelung auch Richter und Polizisten. Das Betreuungspersonal von Kindertageseinrichtungen muss solche Symbole ablegen, wenn Eltern dies wünschen. Anlass der Gesetzesinitiative ist das im September
2003 ergangene "Kopftuch"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.


Dabei ging es darum, ob eine muslimische Lehrerin im Schuldienst ein religiös motiviertes Kopftuch tragen darf. Kirchen und Jüdische Gemeinde hatten sich ohne Erfolg gegen das "Neutralitätsgesetz" ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung sollten christliche und jüdische Symbole getragen werden dürfen, wenn sie keinen demonstrativ-politischen Charakter haben.

 

In fünf Bundesländern schon verboten

Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und das Saarland haben nach dem Karlsruher Urteil ein gesetzliches Kopftuchverbot nur für Lehrkräfte im Schuldienst beschlossen. In Hessen gilt es für Beamtinnen generell.

 

Quelle: http://www.katholisch.de/2315_8558.htm