Kopftuch
- In
fünf Bundesländern schon verboten
Berlin (KNA) 20.01.05 -
Auch Berlin hat jetzt eine "Kopftuch"-Regelung für den öffentlichen
Dienst. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der
rot-roten Koalition das so genannte Neutralitätsgesetz. Die Vertreter von SPD
und PDS votierten geschlossen für die Regelung, die Oppositionsfraktionen
dagegen. Damit dürfen in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes künftig
keine Kopftücher und andere religiöse Symbole mehr getragen werden. Nur
Symbole, die wie kleine Halskreuze als Schmuckstücke getragen werden, sind
davon ausgenommen. Berlin verfügt damit über die weitest gehende Regelung aller
Bundesländer.
Außer Lehrkräfte an allgemein bildenden
Schulen betrifft die Regelung auch Richter und Polizisten. Das
Betreuungspersonal von Kindertageseinrichtungen muss solche Symbole ablegen,
wenn Eltern dies wünschen. Anlass der Gesetzesinitiative ist das im September
2003 ergangene "Kopftuch"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Dabei ging es darum, ob eine muslimische Lehrerin im Schuldienst ein religiös
motiviertes Kopftuch tragen darf. Kirchen und Jüdische Gemeinde hatten sich
ohne Erfolg gegen das "Neutralitätsgesetz" ausgesprochen. Nach ihrer
Auffassung sollten christliche und jüdische Symbole getragen werden dürfen,
wenn sie keinen demonstrativ-politischen Charakter haben.
In fünf Bundesländern schon verboten
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und
das Saarland haben nach dem Karlsruher Urteil ein gesetzliches Kopftuchverbot
nur für Lehrkräfte im Schuldienst beschlossen. In Hessen gilt es für Beamtinnen
generell.
Quelle: http://www.katholisch.de/2315_8558.htm