Caritas fordert: Klare
Kriterien für Sozialreformen
Caritasräsident Peter Neher fordert Leistungsgerechtigkeit und soziale
Abfederung bei der Reform der Sozialsysteme
Der neue Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Dr. Peter Neher , erhebt in
der Verbandszeitschrift „neue caritas “ seine Stimme für „Menschen, die sich
nicht oder nur beschränkt selber helfen können“ und „die ihre soziale Sicherung
verlieren“. Neher richtet seinen Blick auf Arme und von Armut Bedrohte sowie
auf Familien. Er bewertet aus deren Blickwinkel die Kommissionsvorschläge und
Gesetzesentwürfe zur Sanierung der Sozialsysteme.
Neher sieht die Vorschläge der Rürup-Kommission in großen Teilen als durchaus
akzeptabel an. So sei es ein Gebot der Leistungsgerechtigkeit, dass besser
situierte Rentner und Pensionäre sich stärker finanziell an den
gesellschaftlichen Aufgaben beteiligen. Ebenso sei die Einführung eines
Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformen unvermeidlich.
Keine Leistungsgerechtigkeit bringen die Vorschläge jedoch für Familien mit
sich. „Wer Kinder erzieht, sichert die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und
natürlich auch der sozialen Sicherungssysteme", stellt der
Caritaspräsident fest. „Dafür dürfen Erziehende nicht benachteiligt
werden." Mit der Unterbewertung der Leistung Kindererziehung gegenüber der
Leistung eingezahlte Beiträge müsse endlich Schluss sein. Beides müsse im
Rentensystem gleichwertig behandelt werden, wie es auch das
Bundesverfassungsgericht vorschreibe.
Insgesamt, so Peter Neher , sei die Reform des Gesundheitssystems „zu wenig
sozial abgefedert". Zwar könnten zwei Drittel der Bevölkerung Zuzahlungen
gut verkraften. Den Menschen im unteren Drittel der Einkommens- und
Vermögensskala, die kein Vermögen oder gar Schulden haben, gehe aber jetzt die
Luft aus. Für Sozialhilfeempfänger bedeuteten die geplanten Zuzahlungen eine
Senkung des Existenzminimums. „Das dürfen wir nicht zulassen", betont
Neher . So genannte vorgelagerte Sicherungssysteme wie das Krankengeld müssten
entsprechend einer alten Forderung der Caritas „armutsfest" gemacht
werden. Konkret bedeutet das: die Vollzeitbeschäftigten dürfen über die
Krankengeldleistung nicht unter das Niveau des ihnen rechnerisch zustehenden
Sozialhilfesatzes kommen. Bei den Kürzungen wäre so wenigstens ein
existenzsichernder Sockel eingebaut.
Der Kommentar von Caritaspräsident Dr. Peter Neher erscheint am Donnerstag, 18.
September 2003, in der Zeitschrift „neue caritas ", Heft 16/2003.
Rückfragen: Dr. Thomas Becker, Chefredakteur, Tel. 0761 / 200 – 245, E-Mail: Thomas.Becker@caritas.de
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17.09.2003
Quelle: http://katholische-kirche.de/