Nach: Orientierung, Katholische Blätter für weltanschauliche Informationen, Hrsg: Institut
für Weltanschauliche Fragen: Scheideggsgtr. 45, CH-8002 Zürich, Nr. 3, 71. Jahrgang,
Zürich 15.2.07, S. 31 ff
Mit der «Luzerner
Erklärung», die von der «Luzerner Synode» - der legislativen Versammlung
der
römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern - am 5. November 2003
verabschiedet wurde,
ist ein weit über den Kanton Luzern hinausreichender Impuls gegeben
worden. Die Erklärung
war an die Schweizerische Bischofskonferenz gerichtet. In ihr wurde
die- Aufhebung des
Pflichtzölibats, die Rehabilitierung der Priester, die wegen der Verletzung
des Pflichtzölibats
dispensiert wurden, und die Frauenordination gefordert. Das unerwartete
Echo, das die
«Luzerner Erklärung» in andern Landeskirchen und in Kirchgemeinden fand,
und die Tatsache, daß
ihre Vorschläge von den Kirchenleitungen zurückgewiesen wurden,
führten zu einer Art
«Nachfolgetreffen». Am 28. Oktober 2006 trafen sich 1l2 Mitglieder
katholischer
Verbände, Vereine und Behörden in Luzern zu einer Tagung mit dem Thema
«Dass Väter und
Mütter das Brot reichen». Zum Abschluß der Tagung wurde ein «Manifest
für eine
geschwisterliche Kirche», kurz «Luzerner Manifest» , verabschiedet ........
nach: Nikolaus Klein
Vgl. Luzerner Manifest von 28.10.2006
http://www.luzerner-manifest.ch/
Wie
sah es in der neutestamentlichen Zeit aus?
These 1: In der Kirche der neutestamentlichen Zeit
werden Dienste nicht aufgrund
des Kriteriums vom Geschlecht und Lebensstand
übertragen
These 1.1: Die Praxis Jesu schließt die Einengung von
Diensten auf ein Geschlecht
und auf einen Lebensstand aus.
These 1.2: Das Selbstverständnis der Kirche als
geschwisterliche Gemeinschaft in der
neutestamentlichen Zeit schleißt Kriterien eines Lebensstandes und
des richtigen
Geschlechts für die Übernahme von Diensten aus.
These 2.2: Kreatives Weiterdenken auf der
Grundlage des biblischen Befundes.
Es geht heute
keineswegs darum, das Leben der frühen Kirche nachzuahmen. Das Anliegen ist
ein anderes. Es geht
darum, aus dem biblischen Befund über die damalige Kirchen- und
Strukturpraxis und
aus der in der Bibel dokumentierten Reflexion darüber Folgerungen zu
ziehen und Grundsätze
abzuleiten, wie Kirche heute so gestaltet werden kann, daß sie in ihrer
Lebendigkeit und
Lebenskraft zunimmt. Da begegnet mir dann eben nicht ein gefestigtes
Modell, sondern da
erkenne ich grundlegende Leitlinien:
-
Daß eine
Strukturierung der Gemeinschaft der Kirche prinzipiell notwendig ist.
-
Daß die konkrete
Ausgestaltung dieser Strukturen kreative Vielfalt erfordert.
-
Daß diese
Ausgestaltung inkulturiert geschieht und daher vielfältig ist.
-
Daß die
Verantwortung dafür regional ortskirchlich wahrgenommen wird.
-
Daß die Auswahl
für die Dienste nach Kriterien der persönlichen Befähigung geschieht.
-
Daß für die
Dienste je nach kirchlicher Notwendigkeit eine verbindliche ( d.h.: durch
Weihe) Beauftragung erteilt wird.
-
Daß ein Dienst
der Einheit auf den verschiedenen Ebenen von Kirche für die Einheit
der vielfältigen Kirchen am Ort in ihrem
gemeinsamen Christusbekenntnis besorgt ist.
These 3: Die Klarstellung in der Frage nach den
Kriterien für den geweihten Dienst
in der Kirche ist
nicht die Antwort auf eine Mangelerscheinung, sondern sie entspricht
der Sorge um „theologische Gerechtigkeit“
nach: Walter Kirchschläger
Zusammenstellung:
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