Kirche und Amt

Ohne Einschränkung durch Geschlecht und Lebensstand

 

Nach: Orientierung, Katholische Blätter für weltanschauliche Informationen, Hrsg: Institut

 für Weltanschauliche Fragen: Scheideggsgtr. 45, CH-8002 Zürich, Nr. 3, 71. Jahrgang,

Zürich 15.2.07, S. 31 ff

 

Mit der «Luzerner Erklärung», die von der «Luzerner Synode» - der legislativen Versammlung

der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern - am 5. November 2003

verabschiedet wurde, ist ein weit über den Kanton Luzern hinausreichender Impuls gegeben

worden. Die Erklärung war an die Schweizerische Bischofskonferenz gerichtet. In ihr wurde

die- Aufhebung des Pflichtzölibats, die Rehabilitierung der Priester, die wegen der Verletzung

des Pflichtzölibats dispensiert wurden, und die Frauenordination gefordert. Das unerwartete

Echo, das die «Luzerner Erklärung» in andern Landeskirchen und in Kirchgemeinden fand,

und die Tatsache, daß ihre Vorschläge von den Kirchenleitungen zurückgewiesen wurden,

führten zu einer Art «Nachfolgetreffen». Am 28. Oktober 2006 trafen sich 1l2 Mitglieder

katholischer Verbände, Vereine und Behörden in Luzern zu einer Tagung mit dem Thema

«Dass Väter und Mütter das Brot reichen». Zum Abschluß der Tagung wurde ein «Manifest

für eine geschwisterliche Kirche», kurz «Luzerner Manifest» , verabschiedet ........

 

nach: Nikolaus Klein

 

Vgl. Luzerner Manifest von 28.10.2006

http://www.luzerner-manifest.ch/

 

 

Wie sah es in der neutestamentlichen Zeit aus?

 

These 1: In der Kirche der neutestamentlichen Zeit werden Dienste nicht aufgrund

des Kriteriums vom Geschlecht und Lebensstand übertragen

 

These 1.1: Die Praxis Jesu schließt die Einengung von Diensten auf ein Geschlecht

und auf einen Lebensstand aus.

 

These 1.2: Das Selbstverständnis der Kirche als geschwisterliche Gemeinschaft in der

 neutestamentlichen Zeit schleißt Kriterien eines Lebensstandes und des richtigen

Geschlechts für die Übernahme von Diensten aus.

 

 

Kreatives Weiterdenken

 

These 2.1: Kein unkritisches „Zurück zur Urkirche“

 

These 2.2: Kreatives Weiterdenken auf der Grundlage des biblischen Befundes.

 

Es geht heute keineswegs darum, das Leben der frühen Kirche nachzuahmen. Das Anliegen ist

ein anderes. Es geht darum, aus dem biblischen Befund über die damalige Kirchen- und

Strukturpraxis und aus der in der Bibel dokumentierten Reflexion darüber Folgerungen zu

ziehen und Grundsätze abzuleiten, wie Kirche heute so gestaltet werden kann, daß sie in ihrer

Lebendigkeit und Lebenskraft zunimmt. Da begegnet mir dann eben nicht ein gefestigtes

Modell, sondern da erkenne ich grundlegende Leitlinien:

 

-         Daß eine Strukturierung der Gemeinschaft der Kirche prinzipiell notwendig ist.

-         Daß die konkrete Ausgestaltung dieser Strukturen kreative Vielfalt erfordert.

-         Daß diese Ausgestaltung inkulturiert geschieht und daher vielfältig ist.

-         Daß die Verantwortung dafür regional ortskirchlich wahrgenommen wird.

-         Daß die Auswahl für die Dienste nach Kriterien der persönlichen Befähigung geschieht.

-         Daß für die Dienste je nach kirchlicher Notwendigkeit eine verbindliche ( d.h.: durch

Weihe) Beauftragung erteilt wird.

-         Daß ein Dienst der Einheit auf den verschiedenen Ebenen von Kirche für die Einheit

der vielfältigen Kirchen am Ort in ihrem gemeinsamen Christusbekenntnis besorgt ist.

 

 

Es geht um Gerechtigkeit

 

These 3: Die Klarstellung in der Frage nach den Kriterien für den geweihten Dienst

 in der Kirche ist nicht die Antwort auf eine Mangelerscheinung, sondern sie entspricht

der Sorge um „theologische Gerechtigkeit“

 

nach: Walter Kirchschläger

 

Zusammenstellung: H-A Link