Kirchliche Worte zum Umbau des Sozialstaats
In der Wirklichkeit ankommen - aber in welcher?
 
26.2.04 Nicht als letztes Wort, sondern als Beitrag zum weiteren Gespräch hatten die
beiden großen Kirchen ihr Gemeinsames Wort "Für eine Zukunft in Solidarität
und Gerechtigkeit" (1997) verstanden. Zu groß waren neben unleugbaren
Verdiensten auch die Schwächen des Textes. Die Kritik stieß sich an den
Sowohl-als-auch-Aussagen, aus denen sich jeder das ihm Passende aussuchen
könne. Wirtschaftskreise warfen ihm einen strukturkonservativen Charakter
und Reduktion der Gerechtigkeit auf Verteilungsprobleme vor. Das Wort von
1997 weiß, daß der Sozialstaat "an Belastungs- und Finanzierungsgrenzen
gestoßen" ist, und plädiert für eine "neue Sozialkultur" mit mehr
"Eigenverantwortung und Verantwortung der kleinen sozialen Einheiten". Aber
es sagt auch: "Der Sozialstaat dient dem sozialen Ausgleich. Darum belastet
er die Stärkeren zugunsten der Schwächeren". Wer das "Prinzip einer
begrenzten Korrektur der Eigentumsverteilung" in Frage stelle, stelle den
Sozialstaat in Frage.

Katholische Bischöfe wollen "das Soziale neu denken"
Direkter Widerspruch zu dem Gemeinsamen Wort ist dem Text der Deutschen
Bischofskonferenz "Das Soziale neu denken", den Kardinal Karl Lehmann und
die Bischöfe Josef Homeyer und Werner Marx am 12. Dezember 2003 vorstellten,
schwer nachzuweisen. Aber der Zungenschlag ist anders. Die
"gesellschaftlichen Ressourcen der Solidarität und Eigenverantwortung" seien
unter anderem dadurch geschwächt, daß man sich auf "Verteilung von
Haushaltsmitteln" konzentriert habe und ein "Anspruchsdenken" um sich
greife, das "vom Staat unter Mißachtung des Prinzips der Subsidiarität zu
viel erwartet" und vom Sozialen "eine immer komfortablere Normalität"
verlange. Schon im Oktober 1998 hatte man sich katholischerseits an eine
Fortschreibung des Gemeinsamen Wortes gemacht. Ein von der Kommission für
gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz
einberufenes Expertenteam veröffentlichte noch im gleichen Monat ein
Memorandum, das schon im Titel "Mehr Beteiligungsgerechtigkeit" den Akzent
auf mehr Eigenverantwortung legt.

Der "Impulstext" vom Dezember, der eine "wenigstens partielle Fortschreibung
" des Gemeinsamen Wortes sein will, kritisiert die systematische Bevorzugung
der Gegenwartsinteressen vor der Zukunftsverantwortung und der gut
organisierten Partikularinteressen der Starken vor denen der Schwachen.
Letzteren sei aber nicht durch immer weitere Umverteilung gedient. Vielmehr
müsse die Trennung zwischen sozialem und ökonomischem Denken aufhören, weil
"die Steigerung wirtschaftlicher Leistungskraft oft den ärmeren
Bevölkerungsteilen ebenso zu gute kommen kann wie viele der sozialen
Transferleistungen". Der Option für die Armen soll wie bei John Rawls ein
Differenzprinzip Rechnung tragen, wonach "im Zuge von Reformen [..]
Ungleichheiten immer dann legitim [sind], wenn sie zum größten Vorteil der
am wenigsten begünstigten Mitglieder der Gesellschaft sind".

Daß man nur die Pferde füttern müsse, wenn auch die Spatzen satt werden
sollen, ist nicht die Meinung des Textes. Er fordert einen "regelmäßigen
Sozialbericht", zu dem die Kirchen auf der Grundlage ihrer Sozialethik als
Anwalt der Schwachen Stellung beziehen sollen. Insofern trifft der Vorwurf
der katholischen Sozialethiker Friedhelm Hengsbach (Frankfurt), Karl Gabriel
(Münster) und Dietmar Mieth (Tübingen), die Bischöfe hätten sich von dem
Gemeinsamen Wort verabschiedet, nicht ganz. Hinter der Forderung des Textes
nach einem "Sozialstaats-TÜV" sind aber Vorbehalte gegenüber dem deutschen
Sozialstaat nicht zu überhören. Immer wieder macht er Sozialpolitik für
Fehlentwicklungen haftbar, wo doch dem Gemeinwesen jährlich durch
Sozialhilfemißbrauch 120 Millionen, durch Steuerhinterziehung und
Steuerschlupflöcher aber 65 Milliarden Euro verloren gehen, kritisierte
Ex-Bundesarbeitsminister Norbert Blüm.

"Sozialwort des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich"
Lehmann verteidigte den Text vor der Presse gegen den Vorwurf des
"Neoliberalismus", aber gerade aus dem wirtschaftsliberalen Lager kommt
diesmal anders als 1997 entschiedener Beifall. Das ist bei dem "Sozialwort",
das die 14 Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich
fast zeitgleich am 1. Adventssonntag 2003 nach vierjährigem Dialogprozeß
vorlegten, anders. Die Öffentlichkeit würdigte zwar allgemein das Eintreten
der Kirchen für einen "aktiven Sozialstaat", vermißte aber auch
Realitätssinn im Blick auf Wirtschaft und Politik. Vertreter der
Regierungsparteien wandten sich gegen die globalisierungskritische
Perspektive des Papiers, Arbeitgeber wiesen die Kritik am Neoliberalismus
zurück. In dem österreichischen Text äußern sich weltweit erstmals Kirchen
östlicher und westlicher Tradition gemeinsam zu sozialethischen
Herausforderungen. Entsprechend nimmt die Selbstverständigung der Kirchen
über ihren Auftrag die erste Stelle ein, bevor sie jeweils das Wort an die
Gesellschaft richten. Daß die Kirchen den Menschen helfen wollen, "die
Wirklichkeit Gottes im eigenen Leben und in den Vorgängen der Gesellschaft
zu entdecken", und es als ihre Aufgabe ansehen, "im Blick auf die größere
Wirklichkeit Gottes jeweils die Fragen nach Sinn und Zielen zu stellen",
trägt freilich für den sozialethischen Diskurs nichts aus. Brisanter ist das
aus der Gottebenbildlichkeit gewonnene anthropologische Kriterium des
"Bezogenseins", mit dem "ein individualistisch, dualistisch oder
autonomistisch enggeführtes Menschenbild" zurückgewiesen wird. Daß
innerkirchlicher Dissens in Fragen von Abtreibung und Reproduktionsmedizin
nicht verschwiegen wird, schwächt die Position des Textes nicht, sondern
kommt der Argumentationskultur zugute.

Den "Rückzug des Staates" bei der sozialen Sicherung sehen die
österreichischen Kirchen kritisch. "Der Sozialstaat ist Bedingung dafür, daß
die Werte von Individualität und Freiheit nicht nur ein Privileg der
Einkommensstarken und Vermögenden sind, sondern allen Menschen zugute
kommen." Eine "Sozialverträglichkeitsprüfung" soll die Auswirkung von
Gesetzen auch "auf Frauen und Familien" abschätzen. Sensibilität für die
Situation der Frauen und ihre Rechte ist eine bemerkenswerte Konstante des
Textes; die Anmahnung der Familienwerte durch konservative Kritiker blieb
nicht aus. Wie das deutsche Sozialwort soll der Text in einem Jahr auf eine
mögliche Fortschreibung evaluiert werden. Wird er dabei seine Ecken und
Kanten behalten?

Alleingang im Kontakt mit dem ökumenischen Partner
Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben seit 1997 immer wieder teils
gemeinsam, teils getrennt zur Reform des Sozialstaats gedrängt. Die EKD war
über die Arbeit an dem katholischen Text (an dem auch das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken trotz einer gemeinsamen Initiative "Beteiligung schafft
Gerechtigkeit" vom Oktober 2000 nicht beteiligt war) stets informiert. Die
Positionen lägen ohnehin nicht weit auseinander, war von EKD-Seite zu hören.
Wer die Funktionsfähigkeit des Sozialstaats durch Überbeanspruchung
gefährde, so der Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber in einem Interview
der "Frankfurter Rundschau" vom 12. Januar, schade den Armen und den
späteren Generationen.

Lehmann begründete den Alleingang damit, daß die Zeit drängte und man den
neuen Rat der EKD nicht im voraus in Pflicht nehmen wollte. Die Tageszeitung
"Die Welt" fand, das gemeinsam mit der EKD verfaßte Wort von 1997 sei kein
Dogma; aus ihrer Optik befreien sich die Bischöfe von 'linker' Umklammerung.
Spezifisch katholisch ist an dem Impulstext, daß er, konservative Kritik am
Wort von 1997 berücksichtigend, "auf der Grundlage der katholischen
Soziallehre" die Familie als diejenige Gemeinschaft herausstellt, in der
sich Solidarität und Subsidiarität prototypisch verbinden. Der heutige
Sozialstaat gefährde geradezu die "Bereitschaft zur Solidarität" in
Netzwerken der Selbstorganisation und Eigenverantwortung, die neben Staat
und Wirtschaft eine "dritte Säule eines modernen, liberalen Gemeinwesens"
bildeten. Ein "ermöglichender Staat" müsse ihnen den nötigen Raum geben,
statt "Solidarität in der Familie" und Bereitschaft zum Kind durch "die
heutigen sozialstaatlichen Umverteilungsmuster" zu schwächen.

"Subsidiarität ermöglicht durch Solidarität Freiheit": Für die katholische
Soziallehre besteht die Gesellschaft nicht aus Individuen, sondern aus
intermediären Solidargemeinschaften, die die "Subjektivität der Gesellschaft
" (Johannes Paul II.) und den zivilen Treibstoff des staatlichen Lebens
ausmachen. Wer hier fordert, muß auch fördern. Nicht die Familie müsse
arbeitsweltgerecht, sondern "die Arbeitswelt muß familiengerecht werden".
Wenn Kinder ein Armutsrisiko darstellen, müsse Familienpolitik zur
"Querschnittsaufgabe aller Politik" werden. Damit erkennt der Text an, daß
dem demographischen Wandel nicht mit Moralisierung, sondern mit besserer
Politik zu begegnen ist. Käme es nur auf die Geburtenrate an, müßten die
Entwicklungsländer die reichsten Nationen der Welt sein.

Gegenüber dem Wort von 1997 seien Bischöfe mit diesem Text "in der
Wirklichkeit angekommen", meinte die "Berliner Zeitung". Die Frage ist aber
hier wie sonst, wer nach welchen Kriterien Wirklichkeit definiert.
Kirchliche Worte dürfen nicht an ökonomischen und sozialen Sachzwängen
vorbei reden; wenn sie aber nicht "der eigenen Sprache vertrauen" (Matthias
Drobinski in der "Süddeutschen Zeitung") und dadurch die Wahrnehmung
verändern, ziehen sie in der Ökonomie der Aufmerksamkeit den kürzeren. Denn
nicht das Soziale, sondern Problembeschreibungen und
Wirklichkeitsbehauptungen sind angesichts des Sozialen stets neu zu
überdenken. (Walter Schöpsdau)

 

Konfessionskundliches Institut Bensheim
Leitartikel MD 1/2004

Quelle: http://www.ekd.de/ki/materialdienst/041leit.html