An der Spitze
VON FRIEDHELM
HENGSBACH
Auf dem Platz vor dem
Frankfurter Römer steht die Statue der Gerechtigkeit.
Mit verbundenen Augen
und erhobenem Arm hält sie den Trägern der politischen Macht
im Rathaus die Waage
entgegen. Beeindruckt sie auch die wirtschaftlichen Machthaber,
die ein wenig weiter
in den zehnmal so hohen Türmen der Banken residieren?
Die Bevölkerung auf
dem globalen Dorfplatz ist empört, wie die Manager im
Mannesmann-Prozess
auf das hohe Gericht hinabschauen. Sie verlangt einen Sieg
des Rechts. Aber das
Schwert der Gerechtigkeit wird wohl stumpf bleiben.
Auch deshalb, weil
das Urteil über das unrechte oder stillose Handeln einzelner
Manager nur eine
Seite der Medaille ist. Die andere Seite, die der Spielregeln auf den
internationalen Finanzmärkten, fallt in die
Kompetenz der Gesetzgebung und der Exekutive.
Die aber haben die
Rechtsprechung schon lange allein gelassen.
Seit Jahrzehnten
versuchen politische Entscheidungsträger
und wirtschaftliche Führungskräfte, das
Leitbild der sozialen Gerechtigkeit, das an
der grundlegenden Gleichheit der Mitglieder einer
demokratischen Gesellschaft
orientiert ist, gegen einen "modernen" Gerechtigkeitsbegriff auszuwechseln.
Der betont
individuelle Freiheit, Unterschiede der Leistung, verdiente Ungleichheiten.
Politik und
Wirtschaft redeten sich ein, dass wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung
desto schneller wiederkehrten,
je weniger umverteilt wird. So rechtfertigen sie, dass das Gehalt
von Vorstanden stieg
und gleichzeitig Leistungen für Kranke und Arbeitslose sowie die unteren Tariflöhne
sanken. Aber dürfen Spitzenverdiener das
Ausmaß der Ungleichheit festlegen, ohne dass die unteren
Einkommensgruppen ein
Veto einlegen können?
Gesetzgeber und
Exekutive ließen sich während der 90er Jahre von der Euphorie an den Börsen und
Finanzmärkten mitreißen
und wehrten sich kaum gegen die Überformung des europäischen Wirtschaftsstils
durch das US-Finanzsystem. Sie verabschiedeten
sich von der Vorstellung, das Unternehmen als
Vertragsnetz der
darin engagierten Personen zu begreifen. Stattdessen betrachteten sie Firmen
als
Vermögensmasse in der
Hand der Anteilseigner und nahmen feindliche Übernahmen hin oder hießen sie
gut.
Dass der Firmenwert
als Schlüsselgröße unternehmerischer Entscheidungen und der Aktienkurs als
dessen authentischer
Spiegel galten, wurde kaum problematisiert. Es erregte keinen Anstoß, dass
variable Gehaltselemente
der Manager an Börsenkurse gekoppelt wurden, die sich - unabhängig von
deren Leistungen - veränderten
oder sich beeinflussen und manipulieren ließen.
Das ist politisch
gewollt. Es umzukehren, überfordert die Justiz allein.
Quelle:
Frankfurter Rundschau; 27
6.2.04