Jesuit Hengsbach kritisiert „Denkschrift der EKD über Armut in Deutschland“ als sehr unzureichend
Eine Denkschrift, die verwundert
VON FRIEDHELM HENGSBACH
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Der Rat der Evangelischen Kirche hat eine
Denkschrift über Armut im reichen Deutschland vorgelegt. Armut ist materielle
Verelendung, aber vor allem mangelnde Teilhabe an der Gesellschaft und
Ausschluss aus ihr.
Die Denkschrift belegt, dass bei der Festlegung der Regelsätze des
Arbeitslosengelds II Willkür und haushaltspolitische Rücksichten maßgebend
sind. Folglich garantieren die staatlichen Fürsorgeleistungen nicht das von der
Verfassung gebotene soziokulturelle Existenzminimum. Ein geschärfter Blick ist
auf die extreme und verdeckte Armut außerhalb der staatlichen
Fürsorgeleistungen und jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit gerichtet.
Die Gesichter der Armut werden unter Kindern, allein erziehenden Frauen und
ausländischen Haushalten ausgeleuchtet. Den Leistungsberechtigten wird ein
Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum eingeräumt. Soziale Reformen
werden mit beschäftigungspolitischen Initiativen verklammert. Die kirchliche
"Option für die Armen" wird befreiungstheologisch im schöpferischen
und heilsamen Handeln Gottes verankert, der das Volk Israel aus dem Arbeitshaus
Ägypten heraus führt.
Dass eine der Großkirchen ein zentrales Thema aus dem vor neun Jahren
veröffentlichten Gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
aufgreift, ist wunderbar, löst aber auch eine ziemliche Verwunderung aus.
Warum wird das Konzept der Beteiligungsgerechtigkeit und damit das politische
Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich an den wirtschaftlichen und politischen
Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen und selbst darin zu vertreten, gegen
"gerechte Teilhabe" ausgetauscht? Teilhabe erinnert an die
platonisch-christliche Metaphysik, da das höchste Wesen die geringerwertig und
untergeordnet Seienden an der Fülle des Guten teilhaben lässt. Oder sie
entstammt der Bildwelt des mystischen Leibes, an dessen Lebensprinzip die
einzelnen Organe teilhaben. Aber weder feudale Hierarchien noch
bio-kybernetische Systeme passen auf demokratische Gesellschaften.
Welche Umschichtung von Rechten und Pflichten verbirgt sich hinter der
zauberhaften Synthese aus Verteilungs- und Befähigungsgerechtigkeit? Indem der
Sozialstaat seinen Rückzug aktiviert, befähigt er die Armen nicht, ihre eigenen
Lebenschancen zu ergreifen, selbst Verantwortung zu übernehmen, Wege aus der
Armut zu suchen und an der Gestaltung der Gesellschaft mitzuwirken.
Individuelle Befähigung ist auf kollektive Gegenmacht angewiesen. Die erste
Frage wirtschaftlicher Gerechtigkeit ist die Rechtfertigung kapitalistischer
Machtverhältnisse. Darüber verliert die Denkschrift kein Wort.
Wie rechtfertigt die Denkschrift das auffällige Übergewicht der
Bildungspolitik? Sie nennt zwei Ursachen der Verarmung: Arbeitslosigkeit als
entscheidenden Risikofaktor und mangelnde Bildung, die unter allen Faktoren am
deutlichsten durchschlägt.
Schlechtes Alibi
Warum ist die Denkschrift auf den Mikroblick des deutschen Arbeitsmarktes und
die Kostenbelastung der Arbeitsverhältnisse fixiert, selbst im spielerischen
Vergleich mit anderen Ländern? Abgeleitete Arbeitsmärkte erholen sich, sobald
die Finanz- und Gütermärkte öffentliche und private Realinvestitionen anregen.
Bloße Arbeitsmarktinitiativen sind ein schlechtes Alibi für Wachstums- und
Beschäftigungspolitik.
Die christliche Kirche seit ihren Anfängen an der Seite der Armen? Ein hehrer
Wunsch, der im letzten Abschnitt der Denkschrift von den Tatsachen eingeholt
wird. Das bildungsbürgerliche Milieu deutscher Kirchengemeinden ist den Armen
fremd und von ihren Lebenserfahrungen weit entfernt.
Frankfurter Rundschau, 22.7.06, S. 9