Einem Bericht des
TV-Magazins »Report« zufolge ist auf der islamischen
Internetseite » www.Muslim-Markt.de « zum Mord an dem
islam-kritischen
Publizisten
Hans-Peter Raddatz aufgerufen worden. Ein Sprecher der
zuständigen
Staatsanwaltschaft in Oldenburg bestätigte, diese prüfe
Ermittlungen gegen
den Betreiber des Forums.
DPA/AP
Mordaufruf
auf muslimischer Website?
Berlin. Das islamistische Internetportal
"Muslimmarkt" hat mit einem angeblichen Mordaufruf für
Wirbel gesorgt. Das
Bundesinnenministerium warf den Betreibern vor, fundamentalistische und
antisemitische Hetze
zu betreiben. Der innenpolitische Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion,
Koschyk, verurteilte
den - inzwischen gelöschten - in Gebetsform gefassten Aufruf gegen den
Publizisten und
Islamforscher Hans-Peter Raddatz.
Der Sprecher des
Innenministeriums, Lingenthal, verwies auf ein in- zwischen eingeleitetes
Ermittlungs-
verfahren der
Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Es bleibe die Frage, ob der Aufruf eine versuchte
Anstiftung zum
Mord oder Totschlag sei. Oft
seien die Betreiber derartiger Seiten aber so geschickt,
dass sich eine
Straftat nicht nachweisen lasse. Im Verfassungsschutzbericht wird das Internetportal
als extremistisch
eingestuft. Lingenthal kritisierte, dass einer der Betreiber Angestellter der
Universität
Bremen ist und
stellte die Frage, "ob so jemand in einer Institution, für die Kritik
geradezu essenziell
und lebenswichtig
ist, bleiben kann".
Der
"Muslimmarkt" wies den Vorwurf zurück, einen Mordaufruf
veröffentlicht zu haben. Die Löschung
des Textes
begründeten die Betreiber der Internetseite mit dem Hinweis eines Informanten:
"Er fragte
uns, was wir denn tun
würden, wenn jetzt ein Islamhasser der benannten Person irgendetwas antut und
dann versucht, es
irgendwelchen Muslimen in die Schuhe zu schieben."
Nach einem
angeblichen Mordaufruf im Internet gegen einen Islamforscher hat einer der
Beschuldigten
berufliche Konsequenzen gezogen. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Uni
Bremen kündigte am
Donnerstag nach 16 Jahren sein Angestelltenverhältnis. Er soll ein Betreiber
des islamistischen
Internetportals "Muslimmarkt" sein, wo der angebliche Mordaufruf
gegen den kritischen
Islamforscher
Haus-Peter Raddatz veröffentlicht worden sein soll.
DPA
Kein Mordaufruf im Internet
BREMEN .Das
Bundeskriminalamt (BKA) hat einen islamischen Fundamentalisten von dem Vorwurf
entlastet, er habe zur Ermordung des Islam-Kritikers Hans-Peter Raddatz
aufgerufen. Staatsanwalte ermitteln aber weiter.
Der türkischstämmige
Deutsche hatte in seinem Internetforum "Muslim-Markt" einen
"Gebetsvorschlag" veröffentlicht: " Wenn der Islam so ist, wie
Herr Raddatz es immer wieder vorstellt, dann möge der allmächtige Schöpfer alle
Anhänger jener Religion vernichten! Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und
Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen
bestrafen."
Der inzwischen unter
Polizeischutz stehende Raddatz sah darin einen Mordaufruf, ebenso wie zwei
Religionswissenschaftler, die von der ARD-Sendung "Report Mainz"
zitiert wurden. Ein Türkeiwissenschaftler widersprach dieser Sicht mittlerweile
im Deutschlandradio.
Nach einer Anzeige
von Raddatz, der im Raum Wiesbaden wohnt, leitete die dortige
Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der öffentlichen
Aufforderung zu Straftaten ein; sie gab das Verfahren dann aber an die
Staatsanwaltschaft Oldenburg ab, die für den Wohnort des Mannes in Delmenhorst
bei Bremen zuständig ist.
Wie ein Wiesbadener
Justizsprecher der FR bestätigte, bewerten BKA-Gutachter den Text nicht
als Mordaufruf. Die Oldenburger Staatsanwalte wollen den Fall dennoch weiter prüfen,
denn die BKA-Expertise sei nur eine Entscheidungshilfe, hieß es.
Zuvor hatte der
promovierte Ingenieur überraschend seine Stelle bei der Universität Bremen gekündigt,
wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete. Laut Rektor Wilfried Müller
galt er als "sehr solider Wissenschaftler". Der Moslem sagte am Freitag
der FR, mit der Eigenkündigung wolle er Schaden von der Hochschule
abwenden. So gehöre es sich für einen "anständigen Menschen ". Der
46- Jährige verteidigte sich im Internet damit, in dem "Gebet" werde
"zwei- felsfrei darauf verwiesen, dass nicht der Mensch, sondern Gott
allein gegebenenfalls eine Strafe - und erst im Jenseits - ausübt". In
Verfassungsschutzberichten wird er als islamistisch, antizionistisch und
extremistisch eingestuft.
ECKHARD STENGEL
Quelle: Frankfurter
Rundschau, 22.10.05, S. 5