Islamische Zweitehe ist kein Grund für Aufenthaltserlaubnis

 

LUNEBURG .Eine Zweitehe nach islamischem Recht begründet keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Mit dieser Entscheidung wies das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Dienstag die Klage einer libanesischen Frau zurück. Sie war eingereist, um in Salzgitter mit ihrem Mann, dessen erster Frau und fünf gemeinsamen Kindern zusammen - zuleben. Die Mehrehe sei dem europäischen Kulturkreis fremd, widerspreche der Gleichberechtigung von Mann und Frau und er- schwere eine angemessene Integration, hieß es. Anders als das Verwaltungsgericht Braunschweig sah das Oberverwaltungsgericht in der Familiensituation kein zwingen- des rechtliches Abschiebungshindernis. Die Klägerin war dem Gericht zufolge im Jahr 2001 hochschwanger eingereist. EPD

 

Az.: 10 LB 85/05

 

Frankfurter Rundschau, 25.1.06, S. 4