LUNEBURG .Eine
Zweitehe nach islamischem Recht begründet keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Mit
dieser Entscheidung wies das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
am Dienstag die Klage einer libanesischen Frau zurück. Sie war eingereist, um in
Salzgitter mit ihrem Mann, dessen erster Frau und fünf gemeinsamen Kindern
zusammen - zuleben. Die Mehrehe sei dem europäischen Kulturkreis fremd,
widerspreche der Gleichberechtigung von Mann und Frau und er- schwere eine
angemessene Integration, hieß es. Anders als das Verwaltungsgericht
Braunschweig sah das Oberverwaltungsgericht in der Familiensituation kein
zwingen- des rechtliches Abschiebungshindernis. Die Klägerin war dem Gericht
zufolge im Jahr 2001 hochschwanger eingereist. EPD
Frankfurter Rundschau, 25.1.06, S. 4