Islamische Fatwa verbietet Ehepartnern das Nacktsein beim Sex

Ein hoher islamischer Rechtsgelehrter hat in Ägypten einen heftigen Streit über die Frage ausgelöst, ob sich Ehepartner zum Geschlechtsverkehr vollständig entkleiden dürfen.

"Völlige Nacktheit beim Akt macht die Ehe ungültig", urteilte der frühere Direktor der Rechtsfakultät an der renommierten islamischen Al-Azhar-Universität, Raschar Hassan Chalil, in einem religiösen Rechtsgutachten ("Fatwa"), berichtet die "Middle East Times". Die Fatwa führte am Wochenende in Ägypten zu heftigen Debatten in der populären religiösen Talk-Show des privaten Satelliten-TVs "Dream" und in der unabhängigen Tageszeitung "Al Masri Al Yom".

Keine direkten Blicke auf die Geschlechtsteile

Der Direktor der Fatwa-Abteilung an der Al-Azhar-Universität, Abdallah Megawer, argumentierte, Verheiratete dürften sich nach islamischem Recht durchaus voreinander komplett ausziehen, sollten aber den Blick nicht direkt auf die Geschlechtsteile des Partners richten. Megawer empfahl eine leichte Bekleidung. Die Direktorin der Abteilung für Islamische Frauenstudien an der Al-Azhar-Universität, Soad Saleh, vertrat die Ansicht, Verheiratete dürften sich durchaus nackt sehen. Sie unterstütze alles, "was Ehepartner näher zusammenbringt".

"Nichts ist verboten außer Unzucht"

Der Rechtsgelehrte Abdel Ruti vom Zentrum für Islamische Studien wies Chalils Fatwa rundweg zurück. "Beim Sexualakt zwischen Ehepartnern ist nichts verboten außer der widernatürlichen Unzucht", sagte Ruti in der TV-Talkshow. In keinem maßgeblichen Religionstext fänden sich Aussagen darüber, ob Verheiratete beim Sex bekleidet sein müssten oder ob sie ihren Blick von diesem oder jenem Körperteil abwenden müssten.

Link:

-          Middle East Times: To strip or not to strip? Egyptian clerics debate sex

 

9.1.2006

Quelle: http://religion.orf.at/projekt03/news/0601/ne060109_fatwa_fr.htm