"Völlige
Nacktheit beim Akt macht die Ehe ungültig", urteilte der frühere Direktor
der Rechtsfakultät an der renommierten islamischen Al-Azhar-Universität,
Raschar Hassan Chalil, in einem religiösen Rechtsgutachten ("Fatwa"),
berichtet die "Middle East Times". Die Fatwa führte am Wochenende in
Ägypten zu heftigen Debatten in der populären religiösen Talk-Show des privaten
Satelliten-TVs "Dream" und in der unabhängigen Tageszeitung "Al
Masri Al Yom".
Der
Direktor der Fatwa-Abteilung an der Al-Azhar-Universität, Abdallah Megawer,
argumentierte, Verheiratete dürften sich nach islamischem Recht durchaus
voreinander komplett ausziehen, sollten aber den Blick nicht direkt auf die
Geschlechtsteile des Partners richten. Megawer empfahl eine leichte Bekleidung.
Die Direktorin der Abteilung für Islamische Frauenstudien an der
Al-Azhar-Universität, Soad Saleh, vertrat die Ansicht, Verheiratete dürften
sich durchaus nackt sehen. Sie unterstütze alles, "was Ehepartner näher
zusammenbringt".
Der Rechtsgelehrte Abdel Ruti vom Zentrum für Islamische
Studien wies Chalils Fatwa rundweg zurück. "Beim Sexualakt zwischen
Ehepartnern ist nichts verboten außer der widernatürlichen Unzucht", sagte
Ruti in der TV-Talkshow. In keinem maßgeblichen Religionstext fänden sich
Aussagen darüber, ob Verheiratete beim Sex bekleidet sein müssten oder ob sie
ihren Blick von diesem oder jenem Körperteil abwenden müssten.
9.1.2006
Quelle: http://religion.orf.at/projekt03/news/0601/ne060109_fatwa_fr.htm