Kirche unterstützt Gesetzentwurf zu Kopftuchverbot
Freiburg, 9.2.2004 (KNA). Gegen einen "möglichen Missbrauch" des
muslimischen Kopftuchs an Schulen hat sich die katholische Kirche in
Baden-Württemberg ausgesprochen. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch
und der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst begrüßten in einer am
Montag veröffentlichten Stellungnahme den Gesetzentwurf der Landesregierung
zu einem Kopftuchverbot.
Der Entwurf verbietet das Kopftuch-Tragen im Unterricht. Er erlaubt aber
unter Verweis auf den in der Landesverfassung festgeschriebenen christlichen
Erziehungsauftrag christliche Symbole. "Das Tragen eines Kopftuchs beim
Unterricht kann als subjektiver Ausdruck des persönlichen Glaubens
verstanden werden, aber auch als fragwürdige politische Botschaft, die ein
Menschen- und Frauenbild propagiert, das mit den Verfassungswerten
unvereinbar ist", heißt es in dem in Freiburg und Rottenburg
veröffentlichten Text der Bischöfe. Das Tragen des Kopftuchs wecke daher
Zweifel hinsichtlich der inneren Bereitschaft, für grundlegende
Verfassungswerte des Grundgesetzes einzutreten.
"Integration unterstützen"
Die von Islamisten propagierte "islamische Kleiderordnung" werde
als Zeichen
für eine kulturelle Abgrenzung eingesetzt und ziele auf die Durchsetzung
ihrer religiös untermauerten Vorstellungen von Ehre, Unterordnung der Frau
und Wiedereinführung des islamischen Rechts, das heiße auf eine
Islamisierung nichtmuslimischer Gesellschaften, so Zollitsch und Fürst. Nach
ihren Worten soll die Kopftuchregelung Integration unterstützen und zugleich
verhindern, dass Muslime, die die Verfassungswerte anerkennen, in die Arme
von Islamisten getrieben würden.
Die Oberhirten betonten, dass für ein friedliches Zusammenleben in der
deutschen Demokratie die Gleichbehandlung aller Religionen und eine
tolerante Grundhaltung von höchster Bedeutung seien. Das Kopftuch könne aber
nicht mit Ordenstracht oder Priesterkleidung gleichgesetzt werden. Letztere
seien eine auch strafrechtlich geschützte Amtskleidung. "Eine Ordenstracht
stellt zudem eine Selbstverpflichtung dar, die etwa eine Ordensfrau durch
ihr freiwilliges Gelübde eingeht und die daher für andere Frauen oder
Schülerinnen keinerlei normativen Charakter haben kann", hieß es.
Quelle:
http://www.kna.de/webnews/kwn0_472prs865qylo/kwn0-20040209t140706718.htm