Scharia sickert durch Hintertür von Standesämtern in deutsches Recht ein

Aachener Beamte sollen auf Zustimmung des Vaters zur Hochzeit einer gebürtigen Marokkanerin gedrungen haben

Von Ursula Rüssmann (Frankfurt a.M.)

Ein bisschen Scharia darf es sein, auch auf deutschen Standesämtern. Da nämlich müssen volljährige Marokkanerinnen, die einen Deutschen heiraten wollen, ab und an eine Einwilligungserklärung ihres Vaters vorlegen. Andernfalls sei die Ehe in Marokko ungültig, so die Begründung. Betroffene Frauen fühlen sich gegängelt. Migrantenberater warnen, so sickerten frauenfeindliche Islam-Vorschriften in deutsches Recht ein.

Eigentlich steht Marokko im Ruf eines gemäßigten arabischen Staates. Aber wenn eine Marokkanerin heiraten will, wird das Land streng. Liebe hin, Privatleben her: Nur wenn 1. der Gatte der Frau Moslem ist und 2. der Brautvater sein Plazet gibt, erkennt das der Scharia entlehnte Familienrecht die Ehe an.

Fatima E. (Name geändert) ist Mitte 20, lebt lange in Deutschland und will auch hier bleiben. Doch die marokkanischen Vorschriften haben sie bis ins Aachener Standesamt verfolgt, klagt sie. Nicht nur, dass das Amt die schriftliche Zustimmung ihres Vaters verlangt habe - dieses Papier musste auch von marokkanischen Behörden beglaubigt sein. Das aber taten die erst, nachdem Fatimas Verlobter zum Islam übertrat. Der deutsche Staat zwingt seine Bürger indirekt zum Eintritt in den Islam', schimpft die Frau. Sich selbst sieht sie von Amts wegen entmündigt und in meiner Menschenwürde verletzt.

Wer der Sache nachgeht, findet sich in einem Dickicht von Vorschriften-Wirrwarr und deutscher Behördengründlichkeit wieder. Das Standesamt Aachen, konsterniert, kann sich an einen solchen Fall nicht erinnern und verweist auf das Oberlandesgericht (OLG) Köln, das in komplizierten Fällen binationaler Eheschließungen das letzte Wort habe. Klare Auskunft von dort: Die Standesämter müssen die Paare erst mal belehren', daas ihre Ehe ohne Zustimmung des Brautvaters nur in Deutschland zählt; nehmen die Paare das in Kauf, brauchen sie die Bescheinigung keineswegs beizubringen. Jedoch, räumt die OLG-Sprecherin ungerührt ein, es kann immer passieren, dass die Standesämter da nicht so genau Bescheid wiesen'. Oder dass sie, wie Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften (IAF) mit Blick auf die Scharia moniert, auf Teufel komm raus' Dokumente mit fragwürdigem Hintergrund einfordern. Und das, obwohl Marokko eine vor deutschen Ämtern geschlossene Ehe sowieso nicht anerkenne und ein Verfahren auf dem Konsulat verlange.

Die IAF fordert seit langem mehr Transparenz und Aufklärung durch die Standesbeamten - und generell "ein Verfahren, das stärker bei den Paaren liegt", statt "einen Wust von Papieren" zu verlangen. Ein Beispiel.- Während sich andere Staaten wie Großbritannien bei binationalen Trauungen vor allem auf eidesstattliche Erklärungen der Brautleute verlassen, müssen Ausländer in Deutschland amtliche "Ehefähigkeitszeugnisse" der Herkunftsländer vorlegen. Haken: Viele Staaten, auch Marokko, stellen diese Zeugnisse nie aus.

Also müssen immer Ersatzpapiere her, oft mehrfach beglaubigt - eine Prozedur,

die viele Monate dauern kann und die Betroffenen zermürbt. Stöcker-Zafari sieht in den immensen Beurkundungspflichten "ein Moment der Vorverurteilung, das viele Migranten sehr verletzt". Fatima E. sprcht nur von "Schikanen". Die dürften im Übrigen ganz im Sinne der marokkanischen Vertretungen in Deutschland sein- Denn die versuchen nach Auskunft eines hessischer Migrantenberaters "durchaus, ihr Recht hier durchzusetzen".

Bleibt anzumerken, dass auch die deutsche Botschaft in Rabat in Sachen Vater- Zustimmung wenig Aufklärungsehrgeiz entwickelt. Braucht eine Marokkanerin ein Visum für die Heirat in Deutschland, muss sie einem Botschaftsmerkblatt zufolge unter anderem die "beglaubigte und legalisierte Einwilligungserklärung des Vaters" mitbringen.

Zwar verzichteten die meisten deutschen Standesämter auf die Erklärung, heißt es weiter; "sie könnte aber verlangt werden". Dass sie nicht ohne weiteres verlangt werden darf, erfahren die Antragstellerinnen nicht.

Quelle: Frankfurter Rundschau, 17.6.02, S. 4