Im Südosten der Türkei häufen sich angebliche Selbstmorde von Frauen - viel spricht dafür, dass sie getötet wurden
VON GERD HÖHLER
(ISTANBUL)
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Batman ist eine
trostlose Provinzstadt in der Südosttürkei. Vom Kurdenkrieg, der 15 Jahre lang
die Region verwüstete und Millionen Menschen aus der Region vertrieb, hat sich
Batman nie erholt. Seit einiger Zeit aber ist der Ort zu zweifelhafter
Berühmtheit gelangt. Batman wird die "Stadt der Selbstmorde" genannt.
Rund 150 mal im
vorigen Jahr versuchten sich hier Menschen das Leben zu nehmen, jedem dritten
gelingt es. Über 70 Prozent der Opfer sind weiblich. Nirgendwo in der Türkei
werden so viele Selbstmorde unter jungen Frauen registriert wie im Südosten des
Landes. Längst ist der Verdacht aufgekommen, dass es sich in vielen dieser
Fälle um Morde handeln könnte. Junge Mädchen müssen sterben, weil sie gegen den
strengen Ehrenkodex ihrer Familien verstoßen.
Berichte über
Morddrohungen
Die Sozialarbeiterin
Nebahat Akkoc hat seit Ende der 90er Jahre in den südostanatolischen Städten
Batman, Diyarbakir, Kiziltepe und Bingöl Frauenzentren gegründet. Ein Teil
ihrer Arbeit besteht darin, in Interviews mit Frauen möglichst viel über deren
Lebenssituation zu erfahren. Über 5000 solcher Gespräche hat Nebahat Akkoc
geführt, knapp 2000 davon systematisch ausgewertet. 15 Prozent der befragten
Frauen berichteten von Morddrohungen, aber nur sieben Prozent trugen sich mit
Selbstmordgedanken. "Wir glauben, dass es sich in der Mehrzahl der
Selbstmord-Fälle in Wirklichkeit um Morde handelt", sagt Akkoc.
Dabei geht es meist
um die Familienehre. Frauen, die diese Ehre "beschmutzten", würden
oft zum Selbstmord gedrängt oder von männlichen Familienmitgliedern umgebracht,
wenn sie die Selbsttötung verweigerten, glaubt Nebahat Akkoc. "In den
meisten Fällen sprangen die Frauen von Balkonen oder tranken Gift - aber
sprangen sie wirklich oder wurden sie gestoßen? Tranken sie das Gift aus
eigenem Entschluss oder wurde es ihnen eingeflößt?" Bei den so genannten
Ehrenmorden gehe es nicht immer um Liebe und Sexualität, sagt die
Frauenrechtlerin Akkoc. "Manche Familien verhängen schon wegen eines
unerlaubten Kino-Besuchs gegen eine Tochter die Todesstrafe".
Die Befragung gibt
ein erschreckendes Bild von den Lebensverhältnissen der Frauen in der
überwiegend kurdisch besiedelten Südosttürkei. 99 Prozent der interviewten
Frauen sind psychischer, 57 Prozent physischer Gewalt ausgesetzt. 19 Prozent
sind Opfer von Inzest, acht Prozent wurden vergewaltigt. Obwohl gesetzlich
verboten, ist die Vielehe an der Tagesordnung. Obwohl es gesetzlich verboten
ist, werden hier immer noch kleine Mädchen, manche erst zwölf oder 13 Jahre
alt, für ein stattliches Brautgeld verheiratet.
Ausbrechen ist
schwierig
Frauen und Mädchen,
die sich nicht den Regeln des strengen Ehrenkodex unterwerfen oder später aus
arrangierten Ehen auszubrechen versuchen, riskieren ihr Leben. Nach Schätzungen
von Menschenrechtsorganisationen werden in der Türkei pro Jahr mindestens 200
Ehrenmorde begangen. Nicht nur eine Liebesaffäre kann tödlich sein, auch eine
Vergewaltigung. Der Verlust der Jungfräulichkeit, auch unverschuldet, gilt als
Ehrverlust für die Familie, der nur durch den Tod der Frau wettgemacht werden
kann. Oft beauftragt die Familie mit der Vollstreckung des Todesurteils ein
minderjähriges Mitglied, das nicht bestraft werden kann. Für Volljährige sahen
die Gesetze bisher bei Ehrenmorden strafmildernde Umstände vor. So konnten sich
die Täter auf "rechtswidrige Provokation" berufen.
Die Ende September
vom türkischen Parlament verabschiedete Strafrechtsreform versucht, damit
Schluss zu machen. "Morde aus Gewohnheitsrecht" gelten nun immerhin
als "Totschlag in besonders schwerem Fall" - wenigstens ein
Fortschritt, meint die in der Türkei arbeitende deutsche Frauenrechtlerin Karin
Ronge: "Diese Neudefinition schließt zwar nicht alle Morde aus Ehre ein,
stellt aber auch so bereits eine bedeutende Verbesserung dar". Wie sich
die Gesetzesänderung in der Rechtsprechung auswirken wird, bleibt allerdings
abzuwarten.
Frankfurter
Rundschau, 25.11.04, S. 2
Quelle: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=595131&
Islam: Mord an Frauen im Namen der Ehre – auch in Deutschland
VON VERA GASEROW
(BERLIN)
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Die Meldungen finden
sich allenfalls in den Lokalteilen unserer Zeitungen. Meist tragen sie die
Überschrift "Familiendrama". So wie kürzlich in Berlin. In einem
Imbiss wurde eine junge Frau vor den Augen ihres Kindes erstochen. Sie starb,
weil sie ihren türkischen Ehemann verlassen hatte.
Wie oft auch in
Deutschland die verletzte oder wieder herzustellende Ehre als Rechtfertigung
für ein Verbrechen herhalten muss, ist ein riesiges Dunkelfeld, denn die Kriminalstatistiken
sagen nichts über Motive. Die Berliner Schutzeinrichtung für türkische Frauen
und Mädchen, "Papatya", hat dennoch versucht, das Ausmaß der
"Verbrechen im Namen der Ehre" zu recherchieren . Anhand von
Presseberichten und Gerichtsurteilen bilanziert "Papatya": Zwischen
1996 und 2004 seien in Deutschland 58 Gewaltverbrechen im Namen der Ehre
begangen worden. 45 Morde seien damit begründet worden, sie seien nötig
gewesen, die verletzte Ehre zu sühnen.
Doch diese Zahlen
werfen nur ein Schlaglicht auf eine Realität, in der vor allem türkische und
arabische Frauen (aber auch Männer) unter dem Damoklesschwert von angedrohter
und tatsächlicher Gewalt leben. Als der TV-Sender "Phoenix" mit
betroffenen Frauen über die "Ehrverbrechen" sprechen wollte, gelang
das nur unter hohen Sicherheitsvorkehrungen.
Auch die deutschen
Gerichte tun sich schwer mit dem Problem. Was tun, wenn die oft jugendlichen
Täter ihre Gewalttaten ganz selbstverständlich damit legitimieren, sie seien
doch von der Familie auserkoren worden, den vermeintlichen Ehrverstoß der
heiratsunwilligen, nicht mehr jungfräulichen oder gar untreuen Schwester oder
Ehefrau zu rächen? Die Strafparagrafen gelten zwar in Deutschland für alle
gleich. Doch ob und wie Gerichte bei der Strafzumessung kulturelle oder
religiöse Motive berücksichtigen, ist umstritten.
In Bremen etwa gab
ein Gericht den kurdischen Mördern eines Paares, das mit seiner Liebe gegen den
Willen der Familie verstoßen hatte, Strafrabatt. "Aufgrund ihrer stark
verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellungen" sei den Angeklagten die
Verwerflichkeit ihrer Tat nicht bewusst gewesen, urteilte das Gericht. Der
Bundesgerichtshof kassierte dieses fragwürdige Urteil und stellte klar, es
könne keinerlei kulturellen Strafnachlass für das grausame Verbrechen geben.
Die gängige Rechtsprechung folgt diesem Urteil. Die meisten Gerichte sehen in
unterschiedlichen Wert- und Ehrbegriffen keine mildernden Umstände.
Auf dem juristischen
Feld sieht die Politik daher auch keinen Handlungsbedarf. Solche Verbrechen
müssten im Vorfeld geächtet werden, meinen Frauenpolitikerinnen. Vor allem
müsse der Schutz für bedrohte Frauen wirksam ausgebaut werden mit
Krisenunterkünften, Beratungsstellen und polizeilichen Auflagen. Mit denen kann
drohenden Männern die Nähe zu betroffenen Frauen verboten werden. Doch gerade
wenn es um Begriffe wie Ehre geht, sind polizeilichen Sanktionen kaum ein
wirksamer Schutz.
Frankfurter Rundschau
25.11.04. S. 2
Quelle: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=595129&