Islam: Mord an Frauen im Namen der Ehre in der Türkei – aber auch in Deutschland

 

Tödlicher Ehrenkodex

Im Südosten der Türkei häufen sich angebliche Selbstmorde von Frauen - viel spricht dafür, dass sie getötet wurden

VON GERD HÖHLER (ISTANBUL)

Batman ist eine trostlose Provinzstadt in der Südosttürkei. Vom Kurdenkrieg, der 15 Jahre lang die Region verwüstete und Millionen Menschen aus der Region vertrieb, hat sich Batman nie erholt. Seit einiger Zeit aber ist der Ort zu zweifelhafter Berühmtheit gelangt. Batman wird die "Stadt der Selbstmorde" genannt.

 

Rund 150 mal im vorigen Jahr versuchten sich hier Menschen das Leben zu nehmen, jedem dritten gelingt es. Über 70 Prozent der Opfer sind weiblich. Nirgendwo in der Türkei werden so viele Selbstmorde unter jungen Frauen registriert wie im Südosten des Landes. Längst ist der Verdacht aufgekommen, dass es sich in vielen dieser Fälle um Morde handeln könnte. Junge Mädchen müssen sterben, weil sie gegen den strengen Ehrenkodex ihrer Familien verstoßen.

 

Berichte über Morddrohungen

Die Sozialarbeiterin Nebahat Akkoc hat seit Ende der 90er Jahre in den südostanatolischen Städten Batman, Diyarbakir, Kiziltepe und Bingöl Frauenzentren gegründet. Ein Teil ihrer Arbeit besteht darin, in Interviews mit Frauen möglichst viel über deren Lebenssituation zu erfahren. Über 5000 solcher Gespräche hat Nebahat Akkoc geführt, knapp 2000 davon systematisch ausgewertet. 15 Prozent der befragten Frauen berichteten von Morddrohungen, aber nur sieben Prozent trugen sich mit Selbstmordgedanken. "Wir glauben, dass es sich in der Mehrzahl der Selbstmord-Fälle in Wirklichkeit um Morde handelt", sagt Akkoc.

 

Dabei geht es meist um die Familienehre. Frauen, die diese Ehre "beschmutzten", würden oft zum Selbstmord gedrängt oder von männlichen Familienmitgliedern umgebracht, wenn sie die Selbsttötung verweigerten, glaubt Nebahat Akkoc. "In den meisten Fällen sprangen die Frauen von Balkonen oder tranken Gift - aber sprangen sie wirklich oder wurden sie gestoßen? Tranken sie das Gift aus eigenem Entschluss oder wurde es ihnen eingeflößt?" Bei den so genannten Ehrenmorden gehe es nicht immer um Liebe und Sexualität, sagt die Frauenrechtlerin Akkoc. "Manche Familien verhängen schon wegen eines unerlaubten Kino-Besuchs gegen eine Tochter die Todesstrafe".

 

Die Befragung gibt ein erschreckendes Bild von den Lebensverhältnissen der Frauen in der überwiegend kurdisch besiedelten Südosttürkei. 99 Prozent der interviewten Frauen sind psychischer, 57 Prozent physischer Gewalt ausgesetzt. 19 Prozent sind Opfer von Inzest, acht Prozent wurden vergewaltigt. Obwohl gesetzlich verboten, ist die Vielehe an der Tagesordnung. Obwohl es gesetzlich verboten ist, werden hier immer noch kleine Mädchen, manche erst zwölf oder 13 Jahre alt, für ein stattliches Brautgeld verheiratet.

 

Ausbrechen ist schwierig

Frauen und Mädchen, die sich nicht den Regeln des strengen Ehrenkodex unterwerfen oder später aus arrangierten Ehen auszubrechen versuchen, riskieren ihr Leben. Nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen werden in der Türkei pro Jahr mindestens 200 Ehrenmorde begangen. Nicht nur eine Liebesaffäre kann tödlich sein, auch eine Vergewaltigung. Der Verlust der Jungfräulichkeit, auch unverschuldet, gilt als Ehrverlust für die Familie, der nur durch den Tod der Frau wettgemacht werden kann. Oft beauftragt die Familie mit der Vollstreckung des Todesurteils ein minderjähriges Mitglied, das nicht bestraft werden kann. Für Volljährige sahen die Gesetze bisher bei Ehrenmorden strafmildernde Umstände vor. So konnten sich die Täter auf "rechtswidrige Provokation" berufen.

 

Die Ende September vom türkischen Parlament verabschiedete Strafrechtsreform versucht, damit Schluss zu machen. "Morde aus Gewohnheitsrecht" gelten nun immerhin als "Totschlag in besonders schwerem Fall" - wenigstens ein Fortschritt, meint die in der Türkei arbeitende deutsche Frauenrechtlerin Karin Ronge: "Diese Neudefinition schließt zwar nicht alle Morde aus Ehre ein, stellt aber auch so bereits eine bedeutende Verbesserung dar". Wie sich die Gesetzesänderung in der Rechtsprechung auswirken wird, bleibt allerdings abzuwarten.

 

Frankfurter Rundschau, 25.11.04, S. 2

Quelle: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=595131&

 

 

Islam: Mord an Frauen im Namen der Ehre – auch in Deutschland

Riesiges Dunkelfeld

VON VERA GASEROW (BERLIN)

Die Meldungen finden sich allenfalls in den Lokalteilen unserer Zeitungen. Meist tragen sie die Überschrift "Familiendrama". So wie kürzlich in Berlin. In einem Imbiss wurde eine junge Frau vor den Augen ihres Kindes erstochen. Sie starb, weil sie ihren türkischen Ehemann verlassen hatte.

 

Wie oft auch in Deutschland die verletzte oder wieder herzustellende Ehre als Rechtfertigung für ein Verbrechen herhalten muss, ist ein riesiges Dunkelfeld, denn die Kriminalstatistiken sagen nichts über Motive. Die Berliner Schutzeinrichtung für türkische Frauen und Mädchen, "Papatya", hat dennoch versucht, das Ausmaß der "Verbrechen im Namen der Ehre" zu recherchieren . Anhand von Presseberichten und Gerichtsurteilen bilanziert "Papatya": Zwischen 1996 und 2004 seien in Deutschland 58 Gewaltverbrechen im Namen der Ehre begangen worden. 45 Morde seien damit begründet worden, sie seien nötig gewesen, die verletzte Ehre zu sühnen.

 

Doch diese Zahlen werfen nur ein Schlaglicht auf eine Realität, in der vor allem türkische und arabische Frauen (aber auch Männer) unter dem Damoklesschwert von angedrohter und tatsächlicher Gewalt leben. Als der TV-Sender "Phoenix" mit betroffenen Frauen über die "Ehrverbrechen" sprechen wollte, gelang das nur unter hohen Sicherheitsvorkehrungen.

 

Auch die deutschen Gerichte tun sich schwer mit dem Problem. Was tun, wenn die oft jugendlichen Täter ihre Gewalttaten ganz selbstverständlich damit legitimieren, sie seien doch von der Familie auserkoren worden, den vermeintlichen Ehrverstoß der heiratsunwilligen, nicht mehr jungfräulichen oder gar untreuen Schwester oder Ehefrau zu rächen? Die Strafparagrafen gelten zwar in Deutschland für alle gleich. Doch ob und wie Gerichte bei der Strafzumessung kulturelle oder religiöse Motive berücksichtigen, ist umstritten.

 

In Bremen etwa gab ein Gericht den kurdischen Mördern eines Paares, das mit seiner Liebe gegen den Willen der Familie verstoßen hatte, Strafrabatt. "Aufgrund ihrer stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellungen" sei den Angeklagten die Verwerflichkeit ihrer Tat nicht bewusst gewesen, urteilte das Gericht. Der Bundesgerichtshof kassierte dieses fragwürdige Urteil und stellte klar, es könne keinerlei kulturellen Strafnachlass für das grausame Verbrechen geben. Die gängige Rechtsprechung folgt diesem Urteil. Die meisten Gerichte sehen in unterschiedlichen Wert- und Ehrbegriffen keine mildernden Umstände.

 

Auf dem juristischen Feld sieht die Politik daher auch keinen Handlungsbedarf. Solche Verbrechen müssten im Vorfeld geächtet werden, meinen Frauenpolitikerinnen. Vor allem müsse der Schutz für bedrohte Frauen wirksam ausgebaut werden mit Krisenunterkünften, Beratungsstellen und polizeilichen Auflagen. Mit denen kann drohenden Männern die Nähe zu betroffenen Frauen verboten werden. Doch gerade wenn es um Begriffe wie Ehre geht, sind polizeilichen Sanktionen kaum ein wirksamer Schutz.

 

Frankfurter Rundschau 25.11.04. S. 2

 

Quelle: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=595129&