Islam und Menschenrechte

Die Thematik wurde auf einem Symposion der Phil. Theol. Fachhochschule St. Georgen der Jesuiten in Frankfurt/M. 1992 mit dem Titel: "Christen und Muslime in der Verantwortung für eine Welt- und Friedesordung" behandelt (Hrsg. L Bertsch, Hans Messer). Der nachfolgenden Texte faßt den Beitrag von M. Forstner zusammen.

1. Klassifizierung der Menschenrechte

Menschenrechte sind:

Ÿ Individualrechte, wie Abwehrrechte des Einzelnen gegen einen potentiellen Machtmißbrauch seitens des Staates,

Ÿ wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die den Staat verpflichten , aktiv die Rechte auf soziale Sicherheit, Arbeit, Wohlfahrt und Bildung zu verwirklichen,

Ÿ Solidar- bzw Kollektivrechte der Nationen, wie das Recht auf Entwicklung, Frieden und Erhaltung der Umwelt.

 

Problem:

Viele Staaten (ehem. Ostblock, islamische, asiatische, ehem. Südafrika) stellen die Solidar- bzw Kollektivrechte über die Individualrechte. Die Forderung von Außen nach Einhaltung der Individualrechte ist Einmischung in innere Angelegenheiten und von innen staatsfeindliche Agitation. Die Solidar- bzw Kollektivrechte werden für die jeweiligen Staatsziele instrumentalisiert.

Frage: Muß man Menschen entrechten, um Ihnen Brot zu geben?

These:

Menschenrechte als politisch-ethische Denkfigur sind entweder unteilbar und universell, oder sie existieren nicht. Es gibt nur Menschenrechte als Rechte eines jeden Menschen. Ebensowenig wie es europäische oder nordamerikanische Menschenrechte gibt, genausowenig gibt es marxistische, islamische, christliche, indische, japanische, chinesische oder afrikanische Menschenrechte.

(nach. M Forstner)

 

2. Menschenrechte im Islam und im Westen

Islamischer Bereich   Westlicher Bereich
Allgemeine Islamische Meschenrechtserklärung (AIEM) 1981

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (KEMI) 1990

Charta der Menschenrechte der arabischen Anwälte 1987

  Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM) der Vereinten Nationen 1948
Vorwurf:

Die Menschenrechte dienen dem westlichen (Kultur)imperialismus und zur Verbreitung von

- Marktwirtschaft

- Säkularismus

- Pluralismus

- Individualismus.

Sie sind damit in Instrument zur Bekämpfung des Islam.

  Globalkultur:

Menschenrechte gelten weltweit und sind für alle verbindlich.

Individualkultur.

Werte, Sitten und Gebräuche einer Kultur gehen über den universalen Anspruch der Menschenrechte.

  Vorwurf:

Relativierung der Menschenrechte

Islamischer Staat

Alle Grundrechte und damit alle Menschenrechte werden an den von Gott geoffenbarten Richtlinien gemessen und zwingen zur Schaffung einer islamischen Gesellschaft; d.h. die Menschenrechte müssen der Scharia untergeordnet werden.

  Westlicher Verfassungsstaat

Er ist keiner Religion verpflichtet.

Die Grundwerte zielen auf die Freiheit und Würde des Einzelnen und nicht auf etwaige Werte des Staates.

Allgemeine Islamische Meschenrechtserklärung (AIEM) 1981

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (KEMI) 1990

  Vorwurf:

Diese Erklärungen pressen die Menschenrechte in den Rahmen des islamischen Rechts. Das Ziel dieses Rechts ist die Schaffung einer Islamischen Welt. Die Menschenrechte werden der Scharia untergeordnet.

Charta der Menschenrechte der arabischen Anwälte 1987   Vorwurf:

Da das arabische Volk im Mittelpunkt des Rechts steht, werden die Menschenrechte instrumentalisiert für die politischen Ziel der Vereinigung aller Araber, der Schaffung des Staates Palästina und die Vernichtung des Zionismus (Israel) .

(nach. M Forstner)