Übersetzung nach: Khoury u.a., Islam Lexikon, 1991, S. 771 ff
Sure
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Text |
Inhaltsangabe |
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2.221 |
221 Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie
gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläulbige Sklavin ist besser als eine
polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte. Und laßt die
Polytheisten nicht zur Heirat ZU, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich,
ein gläubiger Sklave ist besser als ein Polytheist, auch wenn er euch
gefallen sollte. Jene rufen zum Feuer. Gott aber ruft zum Paradies und zur
Vergebung mit seiner Erlaubnis. Und Er macht den Menschen seine Zeichen deutlich,
auf daß sie es bedenken. |
Keine
ungläubigen Frauen heiraten
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2.222 |
222 Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sprich: Sie
ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern
und nähert euch ihnen nicht, bis sie wieder rein sind. Wenn sie sich nun
gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Gott es euch befohlen hat. Gott
liebt die Bußfertigen, und Er liebt die, die sich reinigen. |
Frauen
während der Menstruation unrein
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2.223 |
223 Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu eurem
Saatfeld, wo immer ihr wollt. Und schickt für euch (etwas Gutes) voraus. Und
fürchtet Gott und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen
frohe Botschaft. |
Frauen
sind immer für den Mann bereit
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2,228- |
228 Die entlassenen Frauen haben drei Perioden lang zu
warten. Es ist ihnen nicht erlaubt, zu verschweigen, was Gott in ihrem Schoß
erschaffen hat, so sie an Gott und den Jüngsten Tag glauben. Ihre Gatten
haben eher das Recht, sie wahrend dieser Zeit zurückzunehmen. wenn sie eine
Aussöhnung anstreben. Und sie haben Anspruch auf dasselbe. was ihnen obliegt.
und dies auf rechtliche Weise. Die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und
Gott ist mächtig und weise. |
Scheidung,
Rücknahmerecht des Mannes, Der Mann steht eine Stufe über der Frau
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2,229 |
229 Die Entlassung darf zweimal erfolgen. Dann müssen sie
2 entweder in rechtlicher Weise behalten oder im Guten freigegeben werden.
Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen zukommen ließet,
zu nehmen, es sei denn, beide fürchten, die Bestimmungen Gottes nicht einzuhalten.
Und wenn ihr fürchtet, daß die beiden die Bestimmungen Gottes nicht einhalten
werden, so besteht für sie beide kein Vergehen in bezug auf das, womit sie
sich loskauft. Dies sind die Bestimmungen Gottes, übertretet sie nicht.
Diejenigen, die Gottes Bestimmungen übertreten, das sind die, die Unrecht
tun. |
Mann
darf zweimal bei derselben Frau Scheidung aussprechen
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2,230 |
230 Wenn er sie entläßt, so ist sie ihm nicht mehr erlaubt,
ehe sie nicht einen anderen Gatten geheiratet hat. Wenn dieser sie entläßt,
dann ist es für sie kein Vergehen, wieder zueinander zurückzukehren, wenn sie
meinen, die Bestimmungen Gottes einhalten zu können. Dies sind die
Bestimmungen Gottes. Er macht sie deutlich für Leute, die Bescheid wissen. |
Rückkehrregelung
nach Scheidung
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2,241 |
241 Und den entlassenen Frauen steht eine Versorgung in
rechtlicher Weise zu. Das gilt als Rechtspflicht für die Gottesfürchtigen. |
Versorgung
der Frauen nach Scheidung
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2,282 |
282 O ihr, die ihr glaubt, wenn es unter euch um eine
Schuld auf eine bestimmte Frist geht, dann schreibt es auf. Ein Schreiber
soll ( es ) in eurem Beisein der Gerechtigkeit gemäß aufschreiben. Kein
Schreiber soll sich weigern, zu schreiben, wie Gott ihn gelehrt hat. Er soll
schreiben, und der, gegen den das Recht besteht , soll ( es ) diktieren, und
er soll Gott, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abziehen. Und wenn
derjenige, gegen den das Recht besteht, schwachsinnig oder hilflos ist oder
nicht selbst zu diktieren vermag, so soll sein Sachwalter der Gerechtigkeit
gemäß diktieren. Und laßt zwei Zeugen aus den Reihen eurer Männer ( es ) bezeugen.
Wenn es aber keine zwei Männer gibt, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen
sein aus den Reihen der Zeugen, mit denen ihr einverstanden seid, sodaß, wenn
eine der beiden sich irrt, die eine von ihnen die andere erinnern kann. Die
Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie dazu aufgerufen werden. Und unterlaßt
nicht aus Verdruß, es aufzuschreiben, ob es klein oder groß ist, (um es
festzulegen) bis zu seiner Frist. Das ist für euch gerechter bei Gott und
richtiger für das Zeugnis und bewirkt eher, daß ihr keine Zweifel hegt. Es
sei denn, es handelt sich um eine an Ort und Stelle vorhandene Ware, die ihr
untereinander aushändigt, dann ist es für euch kein Vergehen, wenn ihr sie
nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Kaufgeschäfte
abschließt. Kein Schreiber und kein Zeuge soll einem Schaden ausgesetzt
werden. Wenn ihr (es) aber tut, so ist das ein Frevel von euch. Und fürchtet
Gott. Gott lehrt euch, und Gott weiß alle Dinge. |
Das
Zeugnis eines Mannes ist soviel wert, wie das von zwei Frauen
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4,3 |
3 Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den
Waisen nicht gerecht zu sein, dann hei- ratet, was euch an Frauen beliebt,
zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, (sie) nicht gleich zu
behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt.
Das bewirkt es eher, daß ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt. |
Polygamie
– 4 Frauen sind erlaubt
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4.15-16 |
15 Gegen diejenigen von euren Frauen, die Schändliches
begehen, müsst ihr vier von euch zeugen lassen. Wenn sie es bezeugen, dann
haltet sie in den Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen
einen Ausweg ver. scharrt. 16 Und wenn zwei von euch es begehen, dann fügt ihnen
beiden Leid zu. Wenn sie bereuen und Besserung zeigen, dann lasst von ihnen
ab. Gott schenkt Zuwendung und ist barmherzig. |
Strafe
für Unzucht
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4.19 |
19 O ihr. die ihr glaubt. es ist euch nicht erlaubt. die
Frauen wider ihren Willen zu erben. Und setzt ihnen nicht zu, um etwas von
dem zu nehmen. was ihr ihnen zukommen ließet. es sei denn, sie begehen eine
eindeutige schändliche Tat. Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn
sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott
viel Gutes in es hineinlegt. |
Verbot,
Frauen gegen ihren Willen zu erben
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4,22-23 |
22 Und heiratet nicht solche Frauen, die (vorher) eure
Väter geheiratet haben, abgesehen von dem, was bereits geschehen ist. Das ist
etwas Schändliches und Abscheuliches und ein übler Weg. 23 Verboten ist auch, zu heiraten eure Mutter, eure Tochter,
eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits und eure Tanten
mütterlicherseits, die Tochter des Bruders und die Tochter der Schwester,
eure Mutter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern, die Mutter
eurer Frauen, eure Stieftochter, die sich in eurem Schutz befinden und von
euren Frauen stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch
nicht eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die Ehefrauen
eurer Sohne, die aus euren Lenden stammen. (Verboten ist) auch, daß ihr zwei
Schwestern zur Frau zusammen habt, abgesehen von dem, was bereits geschehen
ist. Gott ist voller Vergebung und barmherzig. |
Verbot,
Frauen des Vaters und nahe Verwandte zu heiraten
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4.24 |
*24 Und (verboten ist, zu heiraten) 5 die unter Schutz
Gestellten unter den Frauen, ausgenommnen das, was eure rechte Hand (an
Sklavinnen) besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist
euch, was jenseits dieser (Gruppe) liegt, daJ5 ihr euch mit eurem Vermögen
(Frauen) sucht in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht
Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das
ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben". Es besteht für euch kein
Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus
etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise.
24:
Diese Stelle wird van einigen Richtungen zur Rechtfertigung der sogenannten
Mut'a-Ehe (Genußehe), einer Art Ehe auf Zeit, heran- gezogen. Nach: Khoury,
Der Koran |
Genußehe - Prostitution |
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4,34 |
34 Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber
den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie
von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind
demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es
geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet,
und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie ,. Wenn
sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben
und groß. |
Vorrang des Mannes vor Frau Gewalt gegen Frauen Schlagt die Widerspenstigen |
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24.2-4 |
2 Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Habt kein Mitleid mit ihnen angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Gottes, so ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt. Und bei der Vollstreckung der Pein an ihnen soll eine Gruppe von den Gläubigen zugegen sein. 3 Der Mann, der Unzucht begangen hat, darf nur eine Frau, die Unzucht begangen hat, oder eine Polytheistin heiraten. Die Frau, die Unzucht begangen hat, darf nur ein Mann, der Unzucht begangen hat, oder ein Polytheist heiraten. Den Gläubigen ist dies verboten. 4 Diejenigen, die den unter Schutz gestellten Frauen Untreue
vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die sollt ihr mit achtzig
Hieben geißeln. Nehmt von ihnen nie mehr eine Zeugenaussage an - das sind die
(wahren) Frevler. |
Geißelung bei Unzucht |
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24.6-7 |
6 Im Falle derer, die ihren Gattinnen Untreue vorwerfen,
aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines
solchen Mannes darin, daß er viermal bei Gott bezeugt, er gehöre zu denen,
die die Wahrheit sagen, 7 und zum fünften Mal (bezeugt), der Zorn Gottes
komme über ihn, wenn er ein Lügner sein sollte. |
Hat ein Mann keine Zeugen bei Untreue, reicht es aus, vier
mal bei Gott den Tatbestand zu schwören |
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24.31 |
31 Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre
Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck nicht offen zeigen, mit
Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den
Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, es sei denn
ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den
Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen
ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den
männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die
Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen,
damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt
euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehe. |
Der Schleier soll den Kleiderausschnitt bedecken. |
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24.33 |
33 Diejenigen, die keine Möglichkeit zum Heiraten finden,
sollen keusch bleiben, bis Gott sie durch seine Huld reich macht. |
Wer nicht heiratet soll keusch bleiben |
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33,59 |
59 O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und
den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich
herunterziehen. Das bewirkt eher, daß sie erkannt werden und daß sie nicht
belästigt werden. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig. |
Frauen sollen Überwurf herunterziehen |
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Hadith |
Das Blut eines
Muslims darf nur in drei Fallen legitimerweise vergossen werden: wenn es um
einen älteren Ehebrecher geht, als Strafe für einen Mord und bei demjenigen,
der von seiner Religion abfällt und seine Gemeinschaft verlässt. Bukhari; Muslim Khoury, Der Koran, S. 549 |
erlaubte Tötung bei Ehebruch, Mord, Glaubensabfall |
Hadith
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Eine Frau kam zum Propheten. Sie war infolge eines Ehebruchs
schwanger. Sie sagte: a Gesandter Gottes, ich habe eine gesetzliche Strafe
verdient, so verhänge sie über mich. Der Gesandte Gottes rief ihren Sachwalter zu sich und
sagte: Sei gut zu ihr. Und sobald sie ihre Niederkunft gehabt hat, bringe sie
zu mir. Er tat so. Da befahl der Prophet, und ihre Kleider wurden um sie festgebunden. Dann befahl er, und sie wurde gesteinigt. Dann hielt er das Gebet für sie. Muslim (Khoury, Der Koran, S. 550) |
Steinigung von Frauen bei Unzucht
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