Kopftuchdebatte
Die Würde der Differenz
Im sich verschärfenden
Kopftuchstreit muss der Staat anerkennen, dass die Symbole der Religionen nicht
alle gleichwertig sind
In vielen Bundesländern debattiert derzeit das
Parlament über ein neues Schulgesetz, das Lehrerinnen das Tragen von
Kopftüchern im Unterricht verbieten soll. In Hessen will die CDU-Regierung
sogar ein Kopftuchverbot im gesamten öffentlichen Dienst durchsetzen.
Bundeskanzler Gerhard Schröder sympathisiert öffentlich mit dem Vorhaben des
französischen Staats, das Kopftuch ganz aus den Schulen zu verbannen. Doch wäre
der Streit damit schon gelöst?
Erstens: Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Tat ein
säkularer Staat, jedoch in christlicher Tradition und auf christlicher
Grundlage. Geschichtlich gesehen, ist es nur im Kulturbereich des Christentums
zur Ausbildung des modernen säkularen Staates gekommen. Weder in arabischen
noch in asiatischen oder afrikanischen Kulturen findet man Vergleichbares. Die
Grundsätze der Menschenrechte und der demokratischen Selbstregierung des Volkes
sind westliche Errungenschaften aus dem Zeitalter der europäischen Aufklärung
und des modernen Humanismus. Sie verwirklichen jedoch auch christliche
Erkenntnisse: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“
(Matth. 22, 21). Dieses Wort Christi beendet im Prinzip die politische Religion
der Gottkaiser und Himmelssöhne. Der politischen Macht gebührt Respekt, aber
keine religiöse Verehrung, ihre Träger brauchen Fürbitte, keine Anbetung.
Wider totalitäre Weltbeglückung
„Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er
sie, Mann und Frau“ (Gen. 1, 27). Gottebenbildlichkeit ist die Würde jedes
Menschen, nicht nur des einen Herrschers, jeder menschlichen Person, Männer und
Frauen gleichermaßen. Der moderne Humanismus der Aufklärung, der den säkularen
Staat geschaffen hat, verhält sich sowohl kritisch wie fortsetzend, überholend
wie verwirklichend zur vorangehenden christlichen Kultur und bleibt ihr auf
diese Weise so verbunden wie diese ihm.
Zweitens: Religionsfreiheit wurde durch die Religion der Freiheit
gewonnen und wird durch sie garantiert. Von der mittelalterlichen Bewegung
„Freiheit der Kirche“ vom christlichen Kaiser über die reformatorische
„Freiheit eines Christenmenschen“ (Martin Luther) zur christlichen
Glaubensfreiheit, soul liberty (Roger Williams), zur modernen
Religionsfreiheit hat sich das neuzeitliche Christentum als „Religion der
Freiheit“ herausgebildet, wie Hegel mit Recht erkannte. Doch je nachdem, von
wem sie errungen wurde, sieht die moderne Religionsfreiheit verschieden aus: Im
katholischen Bereich hat der Laizismus der Welt die klerikale Kirche aus der
staatlichen Öffentlichkeit verdrängt, weil sie in politischen Fragen keine
Kompetenz hat. Seitdem kennen wir den laizistischen Typ des säkularen Staates
in den alten katholischen Ländern, allen voran Frankreich seit der
Französischen Revolution.
Im protestantischen Bereich hat die Vielzahl der Denominationen
den Staat aus der religiösen Öffentlichkeit verdrängt, weil er in
Religionsfragen keine Kompetenz haben kann. Seitdem kennen wir den
freikirchlichen Typ des säkularen Staates, allen voran die USA seit der
amerikanischen Revolution.
Man kann den ersten Typ als negative Religionsfreiheit und den zweiten
Typ als positive Religionsfreiheit bezeichnen. Sofern Religionsfreiheit den
Religionsgemeinschaften, bei uns den christlichen Kirchen, nicht nur
abgerungen, sondern von diesen selbst gefordert wurde, sind diese dann auch für
ihren Erhalt verantwortlich. Um der eigenen Glaubensfreiheit willen müssen sie
für Religionsfreiheit und auch für die persönliche Freiheit von Religionen
eintreten.
Drittens: Nicht jeder säkulare Staat ist ein Rechtsstaat und eine
Demokratie. Auch die faschistischen und kommunistischen Diktaturen des 20.
Jahrhunderts waren „säkulare Staaten“. Sie garantierten keine
Religionsfreiheit, sondern unterdrückten die Religionen brutal. Als Ersatz für
Staatsreligionen führten sie totalitäre und messianische
Weltbeglückungsideologien ein. Die „Religion der Freiheit“ war ein wichtiger
politischer Faktor des Widerstands gegen diese Perversionen des säkularen
Staates. In Namen der Freiheitsreligion wird der passive und aktive Widerstand
im Gewissen der Bürgerinnen und Bürger verankert. Das scheint mir der
politische Sinn der Berufung auf „unsere Verantwortung vor Gott“ in der
Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu sein: Wer das
Grundgesetz einschränkt oder abschaffen will, berührt unsere „Verantwortung vor
Gott“ und muss mit unserem Widerstand rechnen. Im Namen dieser „Verantwortung
vor Gott“ wird auch die persönliche Religionsfreiheit garantiert. Wer sie
antastet, muss mit unserem Widerstand aus Verantwortung vor Gott rechnen. In
ihrem Namen muss auch die Freiheit des Staates von religiöser Bevormundung auf
der einen Seite und die Freiheit der Religionsgemeinschaften von
Staatsreligionen auf der anderen Seite garantiert werden.
Viertens: Sind im säkulären Staat der Bundesrepublik Deutschland
alle Religonen gleich zu behandeln? Unser Staat garantiert freie
Religionsausübung, aber nur im Rahmen der Gesetze. Es kann nicht sein, dass
einer sagt: „Tötung von Ungläubigen ist Teil meiner Religion“, und dafür freie
Religionsausübung verlangen. Alle Religionsgemeinschaften müssen sich in der
Bundesrepublik halten an: die Trennung von Kirche und Staat, Religion und
Politik; das Menschen- und Bürgerrecht der persönlichen Religionsfreiheit, auch
ihrer eigenen Mitglieder; die Menschenwürde und die Menschenrechte der Frau.
Der damit begrenzte Religionsbegriff ist ein typisch westlicher, auf den sich
nicht alle Religionen einlassen können, ohne Wesentliches aufzugeben.
Weil auch innerhalb dieser Grenzen nicht alle Religionen gleich
sind, können auch nicht alle gleich behandelt werden. Es gibt eine Würde der
Differenz, die auch öffentlich respektiert werden muss. Man muss schon einen
sehr großen Abstand von Religion überhaupt haben, wenn einem die verschiedenen
Symbole der Religionen alle gleich gültig erscheinen. Je näher man hinsieht,
umso besser erkennt man, wofür die verschiedenen Symbole stehen, und dann muss
man unterscheiden. Es gibt Symbole der Freiheit und Symbole der Unterwerfung,
Symbole der Exklusivität und Symbole der offenen Gemeinschaft, Symbole des
Lebens und Symbole des Tötens.
Nicht der Koran machte uns frei
In unserem Kulturbereich verdanken wir die Freiheit des Staates
von der Kirche und Freiheit der Menschen von Staatsreligionen nicht dem Koran,
sondern der Bibel. Wir verdanken Religionsfreiheit und die Achtung der
Menschenwürde der Frau nicht dem islamistischen Kopftuch. Dieses Kopftuch ist
ein geschlechtsspezifisches Symbol, das Frauen auf eine bestimmte soziale Rolle
festlegt und eine Männergesellschaft etabliert. Warum sollen Männer keine
Kopftücher tragen, sondern möglichst Bärte? Religiöse Symbole sind an sich
nicht geschlechtsspezifisch, weil sie Transzendenz für alle vermitteln.
Wenn uns religiöse Symbole nicht überhaupt gleichgültig und also
egal sind, werden wir Symbole der Freiheit fördern und Symbole der Unterwerfung
ablehnen. Wir werden Symbole des Lebens akzeptieren und Symbole des Todes, wie
zum Beispiel satanistische Symbole, verwerfen. Angesichts der heutigen Gefahren
des religiösen Fanatismus sind solche Unterscheidungen unabweisbar.
Jürgen Moltmann ist emeritierter Professor für systematische
evangelische Theologie an der Universität Tübingen