Hessische
Sozialcharta
Das
soziale Klima in Hessen hat sich verändert. Hierzu haben die „Agenda 2010“, an
deren Umsetzung die hessische Landesregierung tatkräftig mitgewirkt hat, die
hessischen Kürzungen der „Operation Sichere Zukunft“ und die dramatische
Finanzkrise in den Kommunen erheblich beigetragen. Wir erleben zurzeit
sozialpolitische Veränderungen und eine politische Situation, die deutlich
machen, dass es keinen Konsens mehr hinsichtlich der Grundlagen und der
Weiterentwicklung unseres Sozialstaates gibt.
Nach
einem Konsultationsprozess wollen die Mitglieder des Bündnisses „Soziale Gerechtigkeit in Hessen“ mit der Hessischen
Sozialcharta Grundlagen, Grundwerte und Grundrechte in Erinnerung rufen, die
aus ihrer Sicht für den Sozialstaat und seine Weiterentwicklung unverzichtbar
sind. Aus diesen Grundlagen, Grundwerten und Grundrechten ergeben sich Forderungen – auch an die hessische
Landespolitik.
Das
Bündnis „Soziale
Gerechtigkeit in Hessen“ richtet sich
mit der Hessischen Sozialcharta an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an alle, die
politische Verantwortung tragen. Das Bündnis will mit der Sozialcharta einen
Beitrag zur Diskussion über die Weiterentwicklung des Sozialstaates leisten.
I. Grundlagen des Sozialstaates: Demokratie, Solidarität, Zukunftsfähigkeit
Der
Sozialstaat ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Er ist das „Ideal der
sozialen Demokratie in den Formen des Rechtsstaates“ (BVerfG). Da
marktwirtschaftliche Instrumente alleine nicht in der Lage sind, soziale
Sicherheit zu gewährleisten, ist der Sozialstaat auch kein beliebig
reduzierbares Anhängsel der Marktwirtschaft. Vielmehr hat der Staat die
Aufgabe, soziale Sicherheit für alle zu gewährleisten und eine Politik des
sozialen Ausgleichs zu betreiben. Demokratie braucht eine soziale Grundlegung.
Das
Bündnis „Soziale Gerechtigkeit in
Hessen“ setzt sich daher für einen demokratischen, solidarischen und
zukunftsfähigen Sozialstaat ein.
Demokratisch heißt für uns, dass
§
alle Bürgerinnen und
Bürger ihre verfassungsgemäßen Rechte wahrnehmen können
§
niemand aus
kulturellen, religiösen, sozialen oder ökonomischen Gründen ausgegrenzt wird
§
politische und soziale
Rechte zusammen gehören: Um die Würde und die Freiheit des Menschen sichern zu
können, muss als unerlässliche Voraussetzung eine angemessene materielle Basis
gegeben sein.
Solidarisch heißt für uns, dass
§
alle Bürgerinnen und
Bürger in einer demokratischen Gesellschaft wechselseitig mit Rechten und Pflichten
verbunden sind
§
alle Bürgerinnen und
Bürger wechselseitig nach ihrem Leistungsvermögen so füreinander einstehen,
dass Stärkere die Lasten der Schwächeren mittragen
§
der Staat als Garant
dieser wechselseitigen Solidarität Verantwortung hat für die soziale Sicherheit
aller Bürgerinnen und Bürger
§
alle Bürgerinnen und
Bürger sowie die Unternehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung
der sozialen Sicherungssysteme herangezogen werden.
Zukunftsfähig heißt für uns, dass
§
die sozialen
Sicherungssysteme eine Zukunft ohne finanzielle Not bieten sollen
§
auch nachfolgende Generationen
noch eine lebenswerte Zukunft haben können
§
Investitionen in
Bildung, soziale Sicherheit und Infrastruktur unverzichtbare Zukunftsinvestitionen
sind: Sie sind eine Voraussetzung für die Entfaltungs-Chancen zukünftiger
Generationen.
Solidarität
und soziale Gerechtigkeit sind unverzichtbare Orientierungsmaßstäbe für einen
demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
Mit
der UN-Menschenrechtserklärung sehen wir in der Verwirklichung der sozialen
Menschenrechte unverzichtbare Ziele der Sozialpolitik. Dazu gehören das Menschenrecht
auf soziale Sicherheit, das Menschenrecht auf Arbeit und das Recht auf eine
Entlohnung, die eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert. Wohnen,
Gesundheit, Bildung und soziale Dienstleistungen müssen allen Menschen
zugänglich sein – dies darf nicht abhängig sein von der individuellen
Kaufkraft.
Soziale
Sicherheit trägt zum Wohlstand einer Gesellschaft bei und macht sie nicht arm.
Deutschland
ist eines der reichsten Länder der Welt. Deshalb sind die Voraussetzungen,
einen demokratischen, solidarischen und zukunftsfähigen Sozialstaat zu
verwirklichen, in der Bundesrepublik Deutschland gegeben.
Die
Verwirklichung der Ziele eines solchen Sozialstaates ist bereits in der Vergangenheit
nur unzureichend gelungen; wir sind nun dabei, uns von diesem noch weiter zu
entfernen. Es besteht Reformbedarf – wie zu allen Zeiten.
§
Seit Jahren wächst die
Kluft zwischen privater Armut und privatem Reichtum: Viele Menschen leben unterhalb
oder am Rande des sozio-kulturellen Existenzminimums. Insbesondere die Armut
von Kindern und die prekäre wirtschaftliche Situation vieler Familien ist nicht
hinnehmbar.
§
Seit mehr als zwei
Jahrzehnten herrscht Massenarbeitslosigkeit: Schon lange gelingt es nicht mehr,
dem Menschenrecht auf Arbeit Geltung zu verschaffen.
§
Mitten im Reichtum
nimmt auch die Finanzkrise des Staates zu.
§
Wirklich überzeugende
und nachhaltige Lösungen sind zurzeit nicht in Sicht: Weder die bundespolitische
„Agenda 2010“ noch die hessische „Operation Sichere Zukunft“ leisten einen
Beitrag zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und der Finanzkrise.
III. Begriffsumdeutungen
Die voranschreitende soziale Spaltung unserer Gesellschaft
wird in der öffentlichen wie politischen Diskussion durch eine Umdeutung der Begriffe
„Solidarität“, „Gerechtigkeit“, „Subsidiarität“ und „Freiheit“ begleitet. Rechte
und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger werden neu gewichtet.
§
Solidarität wird verkürzt auf zwischenmenschliche Solidarität.
Aber: Die Gewährleistung der gesamtgesellschaftlichen
Solidarität durch den Staat darf nicht dagegen ausgespielt werden.
§
Gerechtigkeit wird verkürzt auf Fairness und Chancengerechtigkeit.
Verteilungsgerechtigkeit wird denunziert.
Aber: Ohne Verteilungsgerechtigkeit gibt es keine
gleiche Chancen für alle.
§
Subsidiarität wird verkürzt auf die Eigenverantwortung der
Bürgerinnen und Bürger für ihre soziale Sicherheit.
Aber: Subsidiarität bedeutet, „die Einzelpersonen und
die untergeordneten gesellschaftlichen Ebenen zu schützen und zu unterstützen,
nicht jedoch, ihnen wachsende Risiken zuzuschieben. Subsidiarität und Solidarität,
Subsidiarität und Sozialstaat gehören insofern zusammen. Subsidiarität heißt:
zur Eigenverantwortung befähigen, Subsidiarität heißt nicht: den einzelnen mit
seiner sozialen Sicherung allein lassen.“ (Sozialwort der Kirchen von 1997)
§
Freiheit wird verkürzt auf die Freiheit zur Selbsthilfe und
zur Selbstvermarktung.
Aber: Die Verwirklichung von Freiheit ist gebunden an
materielle Voraussetzungen.
Durch
die Umdeutung der Grundwerte soll die Reformpolitik legitimiert werden.
Es
ist unbestritten, dass der Sozialstaat reformiert werden muss. Eine Politik,
welche den Umbau des Sozialstaates einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer, der
Kranken, der Alten und sozial Schwachen vorantreibt, und gleichzeitig die
Unternehmen und Reichen entlastet, missachtet die soziale Balance. Reformieren
heißt aber, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen bessern und mehr
Solidarität entsteht. Um jedoch die soziale Sicherheit verbessern zu können,
müssen erst die Schwächen des derzeitigen Sozialstaates klar beschrieben und im
Sinne eines demokratischen, solidarischen und zukunftsfähigen Sozialstaates
abgebaut werden.
Die
Reform des Sozialstaates muss mehr Solidarität und Gerechtigkeit als Ziel haben
– und nicht weniger. Das heißt aber
auch, dass alle Bürgerinnen und Bürger an den Leistungen der sozialen Sicherungssysteme
teilhaben und an der Finanzierung beteiligt werden.
Das
Bündnis „Soziale Gerechtigkeit in Hessen“ fordert von den politisch
Verantwortlichen in Hessen sozialpolitische Initiativen auf Bundes- und auf
Landesebene, die sich am Leitbild eines demokratischen, solidarischen und
zukunftsfähigen Sozialstaates orientieren. Das heißt beispielsweise,
§
eine Reform der
sozialen Sicherungssysteme, die sich konsequent am Solidarprinzip orientiert
§
eine bedarfsdeckende
Grundsicherung
§
die Verwirklichung des
Rechts auf Arbeit: Hierzu brauchen wir eine Umverteilung von Arbeit, damit alle
Arbeit haben können
§
die Teilhabe von
Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten
§
die konsequente
Bekämpfung der Armut bei Kindern und Jugendlichen: Dabei hat die Schul-, Gesundheits-
und Sozialpolitik die Förderung dieser benachteiligten Kinder und Jugendlichen
besonders in den Blick zu nehmen
§
die angemessene und
bedarfsorientierte Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Diensten und Einrichtungen
§
den Einsatz für eine
leistungsgerechte Besteuerung: Die Ertragskraft der Unternehmen, größere Vermögen
und Einkommen sind so an der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben des Staates
zu beteiligen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllen kann.
Ein
modernes Hessen braucht einen leistungsfähigen Sozialstaat.
Frankfurt
a. M., 18. September 2004
Bündnis
„Soziale Gerechtigkeit in Hessen“
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Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.
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Kontaktadresse:
Dr. Franz Segbers, Diakonisches Werk in Hessen und Nassau, Ederstrasse
12, 60486 Frankfurt,Tel.: 069/7947-202 / Fax: 069/7947-310, E-Mail: franz.segbers@dwhn.de