Wo der Staat längst Härte zeigt
Sozialhilfeempfänger werden heute
schon gefordert und gefördert – mit wenig Erfolg
Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich
ein und dieselbe Realität wahrgenommen werden kann. Galten Sozialhilfeempfänger
nicht bis vor kurzem in Medien, bei vielen Politikern und an den Stammtischen
der Republik als arbeitsscheu? Als Leute, die es sich – vom Staat auf Kosten
der arbeitenden Bevölkerung alimentiert – in der sozialen Hängematte bequem
machen, statt selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen? »Florida-Rolf« lässt
grüßen. Durch Bild wurde er zum schlagenden Beweis für einen alle
Grenzen ökonomischer Vernunft sprengenden Sozialstaat.
Und erfuhr nicht auch Roland Koch breite Zustimmung für seinen
Vorschlag, arbeitsunwilligen Sozialhilfeempfängern notfalls die Stütze ganz zu
streichen? Den Vorschlag hatte der hessische Ministerpräsident von einer
Bildungsreise in die USA mitgebracht. Eines hatte der CDU-Politiker dabei
allerdings übersehen: In Deutschland war das längst Gesetz.
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Jetzt aber, da mit Hartz IV die
Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau gesenkt werden soll, herrscht heller
Aufruhr selbst in jenen Redaktionsstuben, die jahrelang genüsslich gegen
Sozialhilfeempfänger stichelten. Wohlsituierte Journalisten machen
Selbstversuche und probieren aus, wie es sich im Westen so lebt mit einem
Regelsatz von 345 Euro im Monat – und kommen zu dem völlig überraschenden Schluss,
dass Luxusleben sich anders anfühlt. Der Spiegel wiederum entdeckt
»Angst vor der Armut« im Volk.
Dass immerhin 2,81 Millionen Menschen seit langem mit den
Zumutungen leben, die Hartz IV nun auch Arbeitslosenhilfeempfängern verordnet,
hat bislang in der Öffentlichkeit so gut wie niemanden interessiert. Wäre dies
anders, wäre der kollektive Aufschrei gewiss schon in dem Moment erfolgt, als
die Regierung die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe angekündigt
hat.
Denn das Bundessozialhilfegesetz dient als Blaupause für Hartz IV.
Und keineswegs nur, was die Regelsätze und Freibeträge anbelangt. So ist
beispielsweise der viel gescholtene Antrag auf Arbeitslosenhilfe praktisch
redaktionsgleich mit dem Antrag auf Sozialhilfe. Und auch arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger müssen sich längst nicht nur regelmäßig beim Arbeitsamt
melden, sondern seit 1997 durch Vorlage von Bewerbungen ihrem Sachbearbeiter
Arbeitswillen ausdrücklich demonstrieren. Das Bundesverwaltungsgericht hält 20
Bewerbungen für angemessen, in der Praxis aber werden häufig mehr verlangt. Als
zumutbar gilt dabei für Sozialhilfeempfänger schon heute grundsätzlich jede
Arbeit. Wer sich weigert, dem werden in einer ersten Stufe 25 Prozent des
Regelsatzes gestrichen und, falls ihn das nicht zum Umdenken bringt, sogar das
ganze Geld.
Selbst die Fallmanager und Ich-AGs, als bahnbrechende Neuerungen
im Rahmen der Hartz-Reformen gefeiert, gibt es längst im Sozialhilferecht, auch
wenn sie nicht so heißen. Ausdrücklich wird zudem die Zusammenarbeit zwischen
Sozialämtern und Arbeitsämtern vorgeschrieben, allein für die Jahre 2000 bis
2002 hatte die Bundesregierung dafür insgesamt rund 30 Millionen Euro
bereitgestellt.
In der Sozialhilfe wird also schon lange jenes Prinzip »Fördern
und Fordern« praktiziert, das jetzt auch Arbeitslosenhilfeempfänger wieder in
Lohn und Brot bringen soll. Doch schaut man auf die Sozialhilfestatistik, so
bleibt es das Geheimnis der Protagonisten der Reform, woher sie ihre Zuversicht
nehmen, Hartz VI werde die Arbeitslosigkeit nennenswert reduzieren: Seit 2000
hat sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger kontinuierlich von 2,67 auf 2,81
Millionen erhöht. Warum sollte das bei den Arbeitslosenhilfeempfängern
entscheidend anders sein?
Anfang der neunziger Jahre, kurz nach der Wiedervereinigung, trieb
westdeutsche Politiker und Medien vor allem eine Frage um: Gibt es einen heißen
Herbst in den neuen Bundesländern? Schließlich fanden sich dort Millionen
Menschen von heute auf morgen ohne Arbeit wieder, Ausbildung und Wissen vor
allem Älterer waren plötzlich nichts mehr wert.
Die Antwort ist bekannt: Der Aufstand blieb aus, die Ostdeutschen
arrangierten sich friedlich mit den neuen Verhältnissen, ruhig gestellt dank
der Segnungen des westdeutschen Sozialstaates und dem Versprechen, schon bald
gebe es wieder Arbeit für alle. Dass dies genauso wenig eingelöst werden würde
wie die Verheißungen der alten DDR-Führungsriegen vom sozialistischen Paradies,
wollten sie lange nicht glauben. Inzwischen aber dämmert selbst den Geduldigsten,
dass Arbeitsplätze bis auf weiteres ein knappes Gut bleiben werden.
Genau das aber macht Hartz IV politisch so brisant – nicht nur,
aber vor allem in Ostdeutschland. Herrschte Vollbeschäftigung, würde sich kein
Mensch um die vielen komplizierten Paragrafen und Bestimmungen kümmern. Doch
nun haben die Betroffenen das Gefühl, für etwas bestraft zu werden, wofür sie
nichts können: für ihre Arbeitslosigkeit. Weil man ihnen staatliche
Unterstützung just in dem Moment entzieht, wo sie sie am dringendsten brauchen,
weil Eigeninitiative ins Leere läuft. Ob man das Anspruchsdenken nennen darf?
Dabei ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
durchaus sinnvoll. Es war sozialpolitisch einfach fragwürdig, zwei
steuerfinanzierte, bedürfnisorientierte Systeme nebeneinander mit
unterschiedlichen Leistungen aufrechtzuerhalten. Allerdings wären Schröder und
Co. besser beraten gewesen, ihre Reform ganz ehrlich als das zu verkaufen, was
sie tatsächlich ist: eine drastische Kürzung der Arbeitslosenhilfe aus Finanznot.
Den Betroffenen hätte man so den kollektiven Vorwurf erspart, Faulenzer oder
Schwarzarbeiter zu sein, die man nur mit der richtigen Mischung aus
Strafandrohung und Betreuung zur Arbeit tragen muss.
Jahrelang haben die Sozialhilfeempfänger genau diesen Vorwurf
erduldet. Eine Lobby hatten sie kaum. Die Langzeitarbeitslosen aber wehren
sich. Und Gerhard Schröder, der einst die Faulenzerdebatte in Fahrt brachte,
wirkt wie der Herrscher in dem Märchen Des Kaisers neue Kleider: ziemlich
nackt.
Quelle: http://www.zeit.de/2004/35/Argument_35