HARTZ IV - DIE
NEUEN REGELN
Von 2005 an gelten
für rund 2,6 Millionen Menschen, die von staatlicher Unterstützung leben, neue
Regeln. Die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden :um
neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Für viele Betroffene verschlechtert
sich die Finanzlage. Das gilt vor allem für Empfänger von Arbeitslosenhilfe,
deren Unterstützung bisher noch an die Höhe ihres früheren Einkommens geknüpft
ist. Das Arbeitslosengeld II dagegen basiert auf monatlichen Regelsätzen von
bis zu 345 Euro.
Zudem ändern sich die
Hilfen für Miete und Heizung sowie die Regeln, nach denen Familienangehörige
berücksichtigt werden. Außerdem gelten für eigene Ersparnisse großzügigere
Richtlinien a1s etwa bei der heutigen Sozia1hilfe - auch ein Auto dürfen die
Bezieher von Arbeitslosengeld II besitzen, im Gegensatz zu vielen heutigen
Sozia1hilfeempfängern. Wie unterschiedlich die Veränderungen im Einzelfall
aussehen, illustrieren drei Beispiele (berücksichtigt sind Kindergeld und
Kinderzuschläge, Wohngeld und Heizungszahlungen; Berechnungen der Stadt und der
Arbeitsagentur München):
Eine vierköpfige
Familie:
Sozia1hilfeempfänger
ohne Arbeit, Kinder 7 und 12 Jahre alt
bisher monatlich: 1420,50 Euro
künftig: 1339,00
Euro
Differenz: -81,50 Euro
Ein Ehepaar:
45-jahriger
Metallfacharbeiter, mittlere Lohngruppe, 32-jahrige Fachverbkäuferin, beide
waren 10 Jahre beschäftigt und erhalten nun Arbeitslosenhilfe
bisher: 1507,00
Euro
künftig: 1314,00
Euro
Differenz: -193,00 Euro
Eine
Alleinerziehende:
Sozia1hilfeempfängerin
mit zwei 14-jahrigen Kindern
bisher: 1129,40 Euro
künftig: 1071,70 Euro
Differenz: -57,70 Euro
rud
DIE ZEIT, 17.6.04, S. 21