Datum: Donnerstag, 4. März 2004 16:31
1. Ökumenische Gottesdienste am Pfingstmontag
In den Diözesen und Regionen besteht keine einheitliche
Praxis im Blick auf
Ökumenische Gottesdienste am Pfingstmontag. Vielmehr haben
wir verschiedene
Gegebenheiten und Traditionen. Es gibt ökumenische Feiern
vor Pfingsten.
Teilweise wird in dieser Woche die Weltgebetsoktav für die
Einheit der
Christen begangen, z. B. mit einem zentralen ökumenischen
Gottesdienst von
Ortsbischof und Landesbischof an einem Tag dieser Woche oder
mit der Feier
einer ökumenischen Vesper am Samstag vor Pfingsten. Es gibt
auch Traditionen
ökumenischer Feiern am Pfingstmontag im Anschluss an den
konfessionellen
Gottesdienst.
Die Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen kann nicht
durch andere
Gottesdienste ersetzt werden. Von frühchristlicher Zeit an
gehören der
Sonntag und die Eucharistiefeier untrennbar zusammen. Aus
dieser Einheit
lebt die Kirche. Was für den Sonntag gilt, ist auch für die
Feiertage
gültig. Wir begrüßen alle Aktivitäten, die im Rahmen der
geltenden Ordnungen
die Einheit der Christen und der Kirchen fördern. Die
deutschen Bischöfe
können und wollen jedoch nicht den unersetzlichen, primären
Rang der
Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen gefährden.
Es gibt bereits eingeführte und bewährte Möglichkeiten, um
dem ökumenischen
Anliegen im gemeinsamen Gebet Ausdruck zu verleihen: in der
Gebetswoche für
die Einheit der Christen, die im Januar oder in der Woche
vor Pfingsten
begangen wird, bei dem ökumenischen Gebet der Frauen sowie
an weiteren
lokalen und regionalen Terminen bestehen gute Gelegenheiten
um die Einheit
im Glauben intensiv zu erfahren und im Gebet zu vertiefen.
Eine Vereinbarung
zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der
Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD), die den Pfingstmontag zum Tag
der Einheit im
Glauben erklärt und dazu einlädt, ihn entsprechend zu
begehen, ist deshalb
nicht möglich.
2. Ökumene nach evangelisch-lutherischem Verständnis
Wir haben uns auch mit dem Positionspapier der VELKD
(Vereinigte
Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) "Ökumene
nach
evangelisch-lutherischem Verständnis" vom 2.2.2004
befasst. Gegenüber dem
dort vertretenen, vorwiegend am Modell der Leuenberger
Kirchengemeinschaft
orientierten Ziel von Ökumene und kirchlicher Einheit hat
die
Vollversammlung der Deutschen Bischofskoferenze das Ziel
voller sichtbarer
Einheit im Glauben, in den Sakramenten und - auf jeden Fall
dienend
zugeordnet - im kirchlichen Amt bekräftigt. Wir stimmen mit
der VELKD darin
überein, dass der ökumenische Dialog nicht "unter
Hintanstellung der
Wahrheitsfrage" geführt werden darf, sondern der
Wahrheitsfindung dienen
muss. Wir haben unsere Ökumenekommission beauftragt, die
weitere Rezeption
des Papiers im Auge zu behalten.
Quelle: http://dbk.de/presse/pm2004/pm2004030405.html