Glaubensfragen und Ökumene

Pressebericht zum Abschluß der DBK-Frühjahrs-Vollversammlung

Datum: Donnerstag, 4. März 2004 16:31

 

1. Ökumenische Gottesdienste am Pfingstmontag

 

In den Diözesen und Regionen besteht keine einheitliche Praxis im Blick auf

Ökumenische Gottesdienste am Pfingstmontag. Vielmehr haben wir verschiedene

Gegebenheiten und Traditionen. Es gibt ökumenische Feiern vor Pfingsten.

Teilweise wird in dieser Woche die Weltgebetsoktav für die Einheit der

Christen begangen, z. B. mit einem zentralen ökumenischen Gottesdienst von

Ortsbischof und Landesbischof an einem Tag dieser Woche oder mit der Feier

einer ökumenischen Vesper am Samstag vor Pfingsten. Es gibt auch Traditionen

ökumenischer Feiern am Pfingstmontag im Anschluss an den konfessionellen

Gottesdienst.

 

Die Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen kann nicht durch andere

Gottesdienste ersetzt werden. Von frühchristlicher Zeit an gehören der

Sonntag und die Eucharistiefeier untrennbar zusammen. Aus dieser Einheit

lebt die Kirche. Was für den Sonntag gilt, ist auch für die Feiertage

gültig. Wir begrüßen alle Aktivitäten, die im Rahmen der geltenden Ordnungen

die Einheit der Christen und der Kirchen fördern. Die deutschen Bischöfe

können und wollen jedoch nicht den unersetzlichen, primären Rang der

Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen gefährden.

 

Es gibt bereits eingeführte und bewährte Möglichkeiten, um dem ökumenischen

Anliegen im gemeinsamen Gebet Ausdruck zu verleihen: in der Gebetswoche für

die Einheit der Christen, die im Januar oder in der Woche vor Pfingsten

begangen wird, bei dem ökumenischen Gebet der Frauen sowie an weiteren

lokalen und regionalen Terminen bestehen gute Gelegenheiten um die Einheit

im Glauben intensiv zu erfahren und im Gebet zu vertiefen. Eine Vereinbarung

zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen

Kirche in Deutschland (EKD), die den Pfingstmontag zum Tag der Einheit im

Glauben erklärt und dazu einlädt, ihn entsprechend zu begehen, ist deshalb

nicht möglich.

 

2. Ökumene nach evangelisch-lutherischem Verständnis

Wir haben uns auch mit dem Positionspapier der VELKD (Vereinigte

Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) "Ökumene nach

evangelisch-lutherischem Verständnis" vom 2.2.2004 befasst. Gegenüber dem

dort vertretenen, vorwiegend am Modell der Leuenberger Kirchengemeinschaft

orientierten Ziel von Ökumene und kirchlicher Einheit hat die

Vollversammlung der Deutschen Bischofskoferenze das Ziel voller sichtbarer

Einheit im Glauben, in den Sakramenten und - auf jeden Fall dienend

zugeordnet - im kirchlichen Amt bekräftigt. Wir stimmen mit der VELKD darin

überein, dass der ökumenische Dialog nicht "unter Hintanstellung der

Wahrheitsfrage" geführt werden darf, sondern der Wahrheitsfindung dienen

muss. Wir haben unsere Ökumenekommission beauftragt, die weitere Rezeption

des Papiers im Auge zu behalten.

 

Quelle: http://dbk.de/presse/pm2004/pm2004030405.html