Monsignore Schmidt neuer Generalvikar in Fulda

Bischof Algermissen bestimmte Nachfolger für Weihbischof Schick

Fulda/Amöneburg (bpf). Bischof Heinz Josef Algermissen hat am 12. August Schulpfarrer Monsignore Peter-Martin Schmidt (Amöneburg) als neuen Generalvikar vorgestellt. Er tritt die Nachfolge von Weihbischof Prof. Dr. Ludwig Schick an, der als Erzbischof nach Bamberg geht.

Monsignore Schmidt wurde am 1. August 1959 in Karlsruhe geboren und wuchs in Marburg-Cappel auf. Nach dem Abitur 1978 am Philippinum in Marburg studierte er Theologie und Philosophie in Fulda, Toulouse, Bonn und Innsbruck. Am 23. Juni 1984 empfing er im Fuldaer Dom die Priesterweihe durch Erzbischof Johannes Dyba. Zunächst Kaplan an St. Martin in Bad Orb, wirkte Schmidt ab 1988 als Kaplan in den Pfarreien St. Blasius und Hl. Geist in Fulda. Von 1990 bis 1993 war er Bischofssekretär bei Erzbischof Dyba. Im September 1993 wurde er Schulpfarrer an der Bischöflichen Stiftsschule St. Johann in Amöneburg, wo er seither als Religionslehrer und Schulseelsorger tätig gewesen ist. Zugleich ist er Leiter des Johanneshauses und Regionalreferent für Erwachsenenbildung gewesen. Darüber hinaus hat er in der Seelsorge der Pfarrei St. Johannes der Täufer in Amöneburg gearbeitet. Papst Johannes Paul II. verlieh ihm 1994 den Titel "Päpstlicher Kaplan" (Monsignore).

Stichwort: Generalvikar

Der Generalvikar hat nach dem Kirchenrecht zwei Funktionen. Er ist einmal Helfer und Stellvertreter des Bischofs bei der Leitung der ganzen Diözese in allen geistlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten. Er ist außerdem Leiter der Bischöflichen Verwaltungsbehörde, des Generalvikariats. Eingeschränkt werden können die Vollmachten des Generalvikars durch Reservierung von Amtsvollmachten des Bischofs für sich selbst oder durch die Ernennung von Bischofsvikaren, denen bestimmte Funktionen zugesprochen werden. In Fulda sind z. B. die Priester, Diakone und Laien im pastoralen Dienst dem Bischofsvikar Weihbischof Johannes Kapp zugewiesen. In diesem Bereich ruhen die Vollmachten des Generalvikars.

Neben der allgemeinen Stellvertretung des Bischofs kommt dem Generalvikar vor allem die Leitung des Generalvikariates zu; er wird dazu zum Moderator der Kurie ernannt. Er hat das Generalvikariat so zu leiten, daß es eine funktionstüchtige Behörde für die Aufgaben ist, die eine Diözese in den Bereichen Gottesdienste, Seelsorge/Apostolat, Mission und für die sozialen, erzieherischen und caritativen Werke und Institutionen im Bistum zu erfüllen hat. Das Generalvikariat muß den Pfarreien, Verbänden, Gruppen sowie allen einzelnen Frauen und Männern die ideelle und materielle Hilfe zukommen lassen, die sie benötigen und sie befähigen, ihr religiöses Leben zu gestalten, ihre Dienste zu erfüllen und ihre Aufträge zu verwirklichen. Dabei hat es die Einheit, die Gleichheit aller Personen sowie Institutionen in der Diözese zu garantieren.

Ein Generalvikar kann frei vom Bischof ernannt und abberufen werden. Er muß Priester sein, mindestens 30 Jahre alt und ausgewiesen durch theologische Bildung, Gläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und Verwaltungserfahrung.

18.09.2002

Quelle: http://katholische-kirche.de/