Fördert
Deutschland die Vielweiberei von Muslimen (Harem)?
KRANKENKASSEN MÜSSEN
ZWEITFRAU MITVERSICHERN .Die
Zweit- und Drittfrau eines Versicherten sind bei gesetzlichen Krankenkassen
mitversichert. Vorausgesetzt, eine Frau ist mit einem Muslim nach ausländischem
Recht in polygamer Ehe verheiratet, teilte das Gesundheitsministerium dem Petitionsausschuss
des Bundestags mit. Dies berichtet Der Spiegel. ap
Nach: Frankfurter Rundschau, 18.10.04, S. 4