Fördert Deutschland die Vielweiberei von Muslimen (Harem)?

KRANKENKASSEN MÜSSEN ZWEITFRAU MITVERSICHERN .Die Zweit- und Drittfrau eines Versicherten sind bei gesetzlichen Krankenkassen mitversichert. Vorausgesetzt, eine Frau ist mit einem Muslim nach ausländischem Recht in polygamer Ehe verheiratet, teilte das Gesundheitsministerium dem Petitionsausschuss des Bundestags mit. Dies berichtet Der Spiegel. ap

 

Nach: Frankfurter Rundschau, 18.10.04, S. 4