Menschenrecht sind
universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken. Deswegen
kann es keine spezielle islamische
Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet
alles der Scharia,
der Rechtslehre des Islam, unter und setzt somit die Universalität
der Menschenrechte
außer Kraft.
Mich interessiert
jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein
radikaler
Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne Opfertod,
ohne Heilige. Das
bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber genau darum geht es
nicht. Sondern es
geht um die Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um
die Scharia.
Dass die Scharia
selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich.
Aber die vier
islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia,
als göttliche
Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern,
ist eine banale
Einsicht. Entscheidend ist die Konstanz der Tradition um wichtige
Kernpunkte, eine
Tradition die aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die
Textpflege im
kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia
insgesamt, sondern um
zwei Dinge:
Welt unter islamischer Herrschaft steht, dieser Krieg heißt Dschihad,
der Nicht-Muslime unter muslimischer Herrschaft.
Al Qaida ist keine islamische Verirrung, sondern folgt der Tradition des
vorgeschriebenen Dschihad
Seit Beginn der
klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen
die Welt in zwei
Teile, nämlich das "Haus des Islam" und das "Haus des
Krieges". (…)
Diese Zweiteilung
hängt nicht davon ab, wo Muslime in großer Anzahl sind oder gar die
Mehrheit darstellen,
sondern davon, wo der Islam herrscht - in Gestalt der Scharia - oder
wo er nicht herrscht.
Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische.
Zwischen diesen beiden
Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das
Haus des Krieges
nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht
(Sure 8, 39 u. 9,
41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische
Weltgemeinschaft die
Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich
bekehren oder sich
unterwerfen. Dieser Krieg heißt Dschihad.
Die Gemeinschaft der
Muslime (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das
heißt, in ihrem
Inneren kann es keinen Krieg geben - ausgenommen dem gegen
Rebellen und gegen
Häresien. Einzig der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen ist
legitim gewesen und
obendrein Pflicht. (…) Ist es eine individuelle Pflicht oder eine
kollektive? Wenn es
eine kollektive Pflicht ist, dann muss die muslimische Gemeinschaft
in regelmäßigen Abständen Angriffskriege
gegen die Ungläubigen führen. Wenn es eine
individuelle Pflicht ist, dann müssen die
Gläubigen auf eigene Faust Krieg gegen die
Ungläubigen führen,
falls die Emire zu lange Frieden mit dem Feind halten. Fatalerweise
besteht darüber
innerhalb der orthodoxen Tradition seit dem 9. Jahrhundert keine
Einigkeit. Viele
Rechtsgelehrte definieren den Dschihad als individuelle Pflicht jedes
tauglichen Muslim.
Konsequenz dieser Lehre: wenn jeder einzelne Muslim alleine oder
gruppenweise auf
eigene Faust kriegerisch agieren muss, dann sind Attentate und
Terroranschläge das
Richtige. Al Qaida ist keine Verirrung, sondern entspricht dieser
Traditionslinie. (…)
Wer das abstreitet, kennt seine eigene Geschichte nicht. (…)
Der Kriegszustand
dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert
ist. Folglich sind
Angriffskriege selbstverständlich und theologisch gerechtfertigt gewesen.
(…) Friedensverträge,
welche islamische Herrscher mit nicht-islamischen abschlossen,
gelten nur als
Waffenstillstände; deshalb wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre
abgeschlossen; zwei Rechtsschulen erlaubten
nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen
Fristen ermöglichten
es den militärisch überlegenen Muslimen die Gegenseite unentwegt
zu erpressen; auf
diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte riesige Mengen an Geldern
und Menschen an die
muslimische Seite geflossen. Als sich die Kräfteverhältnisse
verschoben, mussten
muslimische Herrscher die Praxis ändern. So schloss 1535 Suleiman
der Prächtige mit dem
französischen König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie
der Sultan lebte -
ein Bruch mit der Tradition. (…)
Immer wieder wird
bestritten, dass der Dschihad heute noch aktuell sei. Doch Peters
kam in seiner großen
Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert sehr
viele Rechtsgelehrte
der klassischen Doktrin anhängen. Er schreibt in seinem Buch "Islam
and
Colonialism": "Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven
Aspekt des
Dschihad und betonen,
Dschihad außerhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet,
wenn die friedliche
Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Muslime, die unter
Ungläubigen leben,
unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische
Autoren kaum von der
klassischen Doktrin ab und betonen den expanionistischen Aspekt."
Der Haken dabei ist:
die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre
wie die Fundamentalisten. Denn der Dschihad
ist ja berechtigt, wenn Muslime unterdrückt
werden. Und ob Muslime unterdrückt werden,
wer entscheidet das? Das entscheiden
nicht die Gerichte in
den säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte.
Das entscheiden die Normen der Scharia. (…)
Die dritte Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte
in ihrer 5. Resolution die Gültigkeit
der Dschihad-Doktrin für die Gegenwart:
"Die islamischen Länder haben in ihrer Resolution
klargestellt, dass das Wort Dschihad in seinem
islamischen Sinn gebraucht wird, der keine
Interpretation oder Missverständnis zulässt, und
dass die praktischen Maßnahmen zu seiner
Erfüllung zu ergreifen sind in Übereinstimmung
damit und in ständiger Konsulation zwischen
den islamischen Ländern." Das sagten nicht
ein paar Spinner. Das sagten offizielle Vertreter
von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11.
September 2001. Wenn das Leugnen aufhört,
beginnt die Selbstbesinnung. Wir dürfen gespannt
sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung
aussieht.
Der Dschihad führt zur Konversion, zur Tötung,
zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was
ist das? In der Scharia sind die Muslime die
Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen
(Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen
(Dhimmi); dabei handelte es sich in der
klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse
Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten,
vor allem in Syrien, Anatolien, Nordafrika
(Christen):
Die Unterworfenen durften keine Waffen tragen,
sie waren wehrunfähig, somit keine
vollwertigen Männer; ihre Schuhe und ihre
Kleider mussten speziell geschnitten sein, um
sie kenntlich und lächerlich zu machen; Christen
und Juden mussten besondere Farbmerkmale
tragen (aus dieser Diskriminierung entstand der
Judenstern). Ihre Häuser mussten niedriger
sein, ihre Türschwellen abgesenkt. Sie durften
nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln,
damit sie ständig an ihre Erniedrigung erinnert
wurden. Sie zahlten einen besonderen Tribut,
den sie persönlich entrichten mussten, wobei sie
einen Schlag an den Kopf erhielten. Sie
mussten vor Muslimen den Kopf senken und auf der
linken Seite gehen. Sie mussten sich
von Muslimen schlagen lassen ohne sich wehren zu
dürfen; schlug ein Dhimmi zurück, dann
wurde ihm die Hand abgehackt oder er wurde
hingerichtet. Die Zeugenaussage eines
Dhimmi galt nicht gegen Muslime. Muslime
brauchten für Vergehen an einem Dhimmi nur
halbe Strafe zu tragen; und wegen eines Dhimmi
konnten sie nie hingerichtet werden;
umgekehrt waren grausamste Hinrichtungsarten
überwiegend den Dhimmi vorbehalten.
Die Dhimmitude ist kein Nebenprodukt der
islamischen Eroberungen, sondern ein offen
verkündigtes Ziel des Dschihad selber. Die
Dhimmitude versetzte die Nicht-Muslime in
eine radikale Alterität: Die Menschen in diesem
Zustand als "Bürger zweiter Klasse" zu
bezeichnen ist Schönrednerei. (…) Islamische
Toleranz hieß: Duldung der Unterworfenen
als Gedemütigte und Erniedrigte.
Sprechen wir von der Diskriminierung der Juden?
400 Jahre nach dem Islam schritt die
Westkirche auf dem IV. Laterankonzil 1215 zu
Maßnahmen, die uns barbarisch anmuten.
Aber sie waren weitgehend eine Kopie der
muslimischen Diskriminierungen. Mit einem
Unterschied: wenn man die rechtlichen
Bestimmungen vergleicht, dann ging die
Entrechtung und Erniedrigung der Juden im
Spätmittelalter nicht so weit wie in der
Dhimmitude. (…)
Kenner der Materie wissen das schon seit langem.
Und die Leugner kommen immer mehr
unter Druck und müssen ganze Forschungen
diffamieren. Das passiert immer, wenn
Durchbrüche in der Forschung sich anbahnen und
wenn Paradigmenwechsel sich
vollziehen. Das neue Paradigma könnte lauten:
die rechtlich fixierte Unterdrückung
Andersgläubiger - ausgenommen die Häresien - war
unter dem Halbmond deutliche s
chwerer als unter dem Kreuz. (…)
Als Unterdrückungszustand hielt sich die
Dhimmitude mehr als tausend Jahre lang, bis
der Druck der europäischen Mächte auf das
osmanische Reich und schließlich die
direkte Besetzung osmanischer Gebiete zu einer
allmählichen Abmilderung der Dhimmitude
führte. Die islamischen Gesellschaften haben die
Dhimmitude nicht freiwillig abgeschafft,
ebenso wenig wie die Sklaverei. Sie sind dazu
gezwungen worden vom europäischen
Imperialismus. (…)
Die Scharia beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie
abgemildert die Scharia hier und dort
ist: sie ist auf radikalste Weise
anti-demokratisch und anti-menschenrechtlich. Die
Dhimmitude lebt wieder auf. Islamische Länder
haben als letzte die Sklaverei abgeschafft;
und einige von ihnen führen sie seit 15 Jahren
wieder ein, so im Sudan. Die Scharia lässt
das zu; sie ist eine parafaschistische Ordnung.
(…) Der Scharia-Islam ist einer der
schlimmeren Feinde von Menschenrechten und
Demokratie.
Wer seine Geschichte leugnet, ist nicht fähig
seine aktuellen Handlungen zu bewerten
Viele Muslime leugnen die Dhimmitude. Aber es
nützt genauso wenig etwas, wie den
Genozid an den Armeniern zu leugnen oder den
Genozid an den Juden. Die Leugnung
selber muss jeden aufmerken lassen, dem die Menschenrechte
heilig sind. Denn wer leugnet,
ist
unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er geschichtlich dazu wurde.
Unter der
Maske des Antiimperialismus beschuldigen Muslime
und islamophile Intellektuelle den
Westen.
Der Unterschied ist freilich, dass der Westen
von Anfang an, seit dem 16. Jahrhundert
seine eigene Selbstkritik leistete und darum zu
den Menschenrechten gelangte. Und
eben diese kritische Aufarbeitung der eigenen
Geschichte wird durch Leugnungen über
die islamische Geschichte systematisch
behindert. Wer die historische Wahrheit
einfordert, wird als Kulturkrieger bezeichnet.
Genau umgekehrt verhält es sich,
Kulturkrieg führt, wer leugnet und wer
Leugnungen mit Tabus und Sprechverboten zu
sichern versucht. Wir erleben im Moment genau das.
Wenn eine Seite diesen Krieg
eröffnet, dann kann die andere Seite diesem
Krieg nur ausweichen, indem sie einfach
kapituliert. Wollen die europäischen
Intellektuellen diese Kapitulation?
Im August 1990 verabschiedeten die Außenminister
der "Organisation der islamischen
Konferenz" in Kairo einen Entwurf einer
"Erklärung der Menschenrecht im Islam".
Die Erklärung (…) steht unter dem Vorbehalt,
dass sie mit der Scharia übereinstimmen
müssen. Der Artikel 24 lautet: "Alle
Rechten und Freiheiten, die in dieser Erklärung
genannt werden, unterstehen der islamischen
Scharia." Und im Artikel 25 liest man: "
Die islamische Scharia ist die einzige
zuständige Quelle für die Auslegung oder
Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser
Erklärung.". Wenn die Scharia den
Menschenrechten übergeordnet ist, dann gibt es
eben keine Menschenrechte, dann
gilt eben die Scharia. Stellen Sie sich vor,
Franco, Hitler oder Stalin hätten die
Menschenrechte ausgerufen; und Stalin hätte
hinzugefügt: Alle diese Rechte unterstehen
der kommunistischen Idee; und Hitler hätte
hinzugefügt: Sie unterstehen der
nationalsozialistischen Ordnung. Solche
Menschenrecht sind keinen Pfifferling wert,
weil die Verfasser sie im Prinzip leugnen.
Anders gesagt: sie leugnen genau den
Anspruch auf universale Menschenrechte, die von
keiner Ordnung außer Kraft gesetzt
werden dürfen.
In einer Diskussion berief sich in den 90er
Jahren ein iranischer Ayatollah auf die Kairoer
Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Muslimen
und Nicht-Muslimen zu rechtfertigen:
er argumentierte, die Menschen sind in ihrer
Würde nur potentiell gleich, aktuell jedoch
nach Graden der Tugend und der Rechtgläubigkeit
verschieden. Da liegt der Hase im
Pfeffer. Es gibt also keine Menschenrechte. Und
es wird sie auch niemals als islamische
Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach
islamischen Menschenrechten zu
suchen. Menschenrechte sind weder christlich,
noch europäisch, noch islamisch.
Sie sind entweder universal oder sie sind nicht.
Von Egon Flaig
Frankfurter Rundschau, 30.10.06, S. 7