Bayerns Behörden
vermuten Verbindung des Münchner Instituts zu extremistischer
Muslimbruderschaft
Die Regierung
Oberbayerns hat der "Deutsch-Islamischen Schule" in München die staatliche
Zulassung entzogen. Die Behörden vermuten, dass in der bilingualen Einrichtung
fundamentalistisches Gedankengut verbreitet worden ist. Die Eltern
protestieren.
VON IRIS HILBERTH
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München · 11. August
· Nach Ansicht der Schulaufsicht bestehen Verbindungen zwischen dem
Trägerverein der Schule, dem Deutsch-Islamischen Bildungswerk (DIBW), und einer
extremistischen Muslimbruderschaft. Daher hat die Regierung von Oberbayern der
Schule für das Schuljahr 2005/2006 keine Genehmigung mehr erteilt und die
staatliche Förderung eingestellt.
Vor 38 Jahren wurde in Freimann der Grundstein für die Moschee gelegt. Von
Anfang an soll sie fest unter der Kontrolle der Islamischen Gemeinschaft in
Deutschland (IGD) gestanden haben. Nach außen stellt sich die IGD als weltoffen
dar, regelmäßig werden Tage der Offenen Tür veranstaltet, Moscheeführungen und
Mittagsgebete mit Übersetzungen stehen dann auf dem Programm. Bayerns
Innenminister Günther Beckstein (CSU) ist allerdings davon überzeugt, dass die
Verantwortlichen der IGD intern eine sehr klar islamistische Überzeugung haben.
Er verweist auf den Verfassungsschutz, der seit vielen Jahren eine enge
Verbindung der IGD mit der Muslimbruderschaft beobachtet habe.
Der Verfassungsschutz bezeichnet die Islamische Gemeinschaft in Deutschland
"als deutsche Zentrale des ägyptischen Zweigs" der offensichtlich
fundamentalistischen Bruderschaft. Deren Ziel sei "die Errichtung
islamischer Gottesstaaten", heißt es im aktuellen
Verfassungsschutzbericht. Die IGD versuche, durch politisches Engagement in
Deutschland die Verwirklichung ihrer Ideologie zu erreichen. Die IGD war
zunächst auch Träger der Deutsch-Islamischen Schule, die 1982 staatlich
genehmigt wurde. Im Jahr 2003 stellte die Regierung Oberbayerns die Förderung
ein, weil die Gemeinnützigkeit der Schule nicht mehr nachgewiesen wurde. Das
Finanzamt hatte die Gemeinnützigkeit bereits 1999 "wegen steuerlicher
Unregelmäßigkeiten" entzogen, und zwar rückwirkend ab 1995. Allerdings
hatte die IGD dies nicht an die oberbayrische Regierung weitergeleitet, weshalb
derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen die Gemeinschaft läuft.
Um die Schule zu
erhalten, übernahm im Jahr 2003 das DIBW die Trägerschaft. So wurde erneut eine
Genehmigung erteilt. Die vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
mitgeteilten Erkenntnisse über Verbindungen des DIBW zum islamistischen
Fundamentalismus hätten für eine Ablehnung des Antrags noch nicht ausgereicht,
heißt es bei der Regierung von Oberbayern. Vorsichtshalber habe man aber
zunächst nur eine befristet Genehmigung erteilt. Nun aber hätten sich die
Erkenntnisse der Verfassungsschützer verdichtet, dass es sich bei der DIBW um
eine Unterorganisation, einen "Tarnverein", der IGD handele,
"deren Bestrebungen sich gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland" richteten.
Die Eltern der Deutsch-Islamischen Grundschule wollen die Schließung nicht
hinnehmen. Sie haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und Anfang dieser
Woche der Regierung von Oberbayern einen Protestbrief überreicht. Darin heißt
es: "Die Deutsch-Islamische Schule hat stets das Ziel der Integration von
Kindern in die deutsche Gemeinschaft und nicht eine Ausgrenzung." Man habe
zu dem Trägerverein gar keine Verbindung und dieser habe auch nie versucht,
Einfluss auf die Lehrinhalte zu nehmen.
Frankfurter Rundschau, 12.08.05, S. 4
Quelle: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=710351