Bistum Regensburg beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken

 

REGENSBURG (mz). Das Bistum Regensburg beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Das bestätigte Generalvikar Michael Fuchs gestern der Mittelbayerischen Zeitung.

 

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hatte Fuchs während der jüngsten Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) dem Haushaltsplan des VDD nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der auf das Bistum entfallende Anteil des ZdK-Etats nicht ausgezahlt wird.

 

Dem ZdK, das die diözesanen Laienräte sowie die katholischen Vereine, Verbände und die Geistlichen Gemeinschaften repräsentiert, fehlt nunmehr für den laufenden Haushalt ein Betrag im höheren fünfstelligen Bereich.

 

Zuletzt erhielt das ZdK über den VDD, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der 27 Bistümer in Deutschland vertritt, und die überdiözesanen Einrichtungen und Aufgaben finanziert, aus den Kirchensteuermitteln der Diözesen annähernd zwei Millionen Euro im Jahr.

 

Gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung erklärte Generalvikar Fuchs, der FAZ-Bericht stimme. Die Regensburger Diözesan-Leitung führe aber gegenwärtig Gespräche mit dem ZdK. Diese seien „sehr intensiv“, man befände sich „auf einem guten Weg zueinander“.
Wie die FAZ weiter berichtet, sei der Kirchensteuerrat der Regensburger Diözese, der im Rahmen des Haushalts des Bistums auch die VDD-Umlage genehmigt, über das Vorgehen des Bischofs gegen das ZdK nicht informiert worden. Auch der Priesterrat sei bislang offenbar nicht ins Benehmen gesetzt worden.

 

Im vergangenen November hatte der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller die Statuten der Laienräte im Bistum Regensburg novelliert und den Diözesanrat der Katholiken durch einen Diözesenpastoralrat und ein Diözesankomitee ersetzt. ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer hatte daraufhin Müller einer „nicht hinnehmbaren Rechtsverletzung“ bezichtigt und ihm vorgehalten, sich in „paternalistischer und autokratischer Weise“ über Konzils- und Synodenbeschlüsse, universal- und teilkirchliche Rechtsnormen sowie über verbindliche Regelungen seiner Vorgänger und Amtsbrüder hinwegzusetzen.

 

17.2.06

Quelle: http://www.donau.de/SID_772c38527114c6f89e20a29793fccf52/nachrichten/opfbayern/meldung.shtml?rubrik=mz&id=59172