Landeskomitees der Katholiken in Bayern fordert Mitwirkung aller Gläubigen bei Bischofswahlen

Diözesanräte und Landeskomitee streben neue Regelungen an

Nördlingen, 10. November 2001 (ILK) Bei der Besetzung der Bischofsstühle in den sieben bayerischen Bistümern soll es nach den Vorstellungen des Landeskomitees der Katholiken in Bayern so bald als möglich eine breite Mitbestimmung der Gläubigen geben. Das Landeskomitee forderte am Samstag, 10. November im schwäbischen Nördlingen, Landkreis Donau-Ries, alle Gläubigen in Zukunft in geeigneter Weise an der Auswahl ihrer Bischöfe zu beteiligen. Das Gremium folgte damit einem Antrag des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Bayern. Bei nur drei Enthaltungen wurde der Antrag angenommen. Bisher fehle in Bayern eine echte Mitbestimmungsmöglichkeit aus den Diözesen und von der Basis.

Ziel des Beschlusses ist es, bestehende Regelungen in diesem Sinne sobald als möglich zu ändern. Ein Bischof solle künftig von einem Wahlgremium der Diözese gewählt werden, das in einem ausgewogenen Verhältnis aus Priestern und Laien, Frauen und Männern zusammengesetzt sei. Diese Wahl bedürfe allerdings der Bestätigung durch den Papst. Bisher werden Bischöfe in Bayern vom Papst ernannt, der aus Vorschlagslisten des jeweiligen Domkapitels einen der genannten Kandidaten, aber auch einen Kandidaten seiner Wahl, der nicht vorgeschlagen wurde, frei auswählen kann. Alle drei Jahre werden sogenannte Triennallisten nach Rom geschickt. Im Falle des Freiwerdens eines Bischofsstuhles, der Sedisvakanz, wird unabhängig von diesem zeitlichen Rhythmus ein aktueller Vorschlag gemacht, der einen oder mehreren Namen enthalten kann. In manchen Diözesen ist es bereits üblich, dass Mitglieder des Priesterrates und des Diözesanrates persönlich und vertraulich dem Domkapitel Namen möglicher Kandidaten nennen.

Jetzt sollen die Diözesanräte und auch der Geschäftsführende Ausschuss des Landeskomitees darauf hinwirken, dass erste Umsetzungsschritte für ein neues Verfahren ermöglicht werden. So sollen die Domkapitel ihr Vorschlagsrecht künftig gemeinsam mit den Gläubigen nutzen. Das Domkapitel solle zu diesem Zweck eine Wahlversammlung zusammenrufen, die sich aus Delegierten des Priesterrates und des Diözesanrates, gegebenenfalls auch des Diözesanpastoralrates zusammensetzt. Diese Wahlversammlung könne dann einen Vorschlag geeigneter Kandidaten festlegen, den das Domkapitel entsprechend den derzeitigen rechtlichen Regelungen nach Rom weiterleitet, wo dann die endgültige Entscheidung fällt.

 

Erklärung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern:

"Wählt Kirche !" - Bischöfe des Volkes Gottes

In den nächsten vier Jahren werden voraussichtlich sechs der sieben bayerischen Bischofsstühle neu zu besetzen sein. Dadurch werden wichtige Weichen für die Zukunft der Kirche in Bayern gestellt.

Mitbestimmung der Gläubigen bei der Bischofswahl

Die Mitgliederversammlung des Landeskomitee der Katholiken in Bayern fordert, dass in Zukunft alle Gläubigen an der Auswahl ihrer Bischöfe beteiligt werden. Denn nach den Aussagen des Neuen Testaments ist allen Gläubigen durch Taufe und Firmung der Geist Gottes geschenkt und alle sind von Jesus Christus zu PriesterInnen, ProphetInnen und HirtInnen erwählt (sog. gemeinsames Priestertum aller Gläubigen, vgl. auch CIC canon 204, § 1). Dementsprechend kommt nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils dem ganzen Volk Gottes Verantwortung für die Gestaltung der Kirche zu. Dies muss auch bei der Auswahl und Bestimmung von Bischöfen spürbar werden. Bisher fehlt in Bayern eine echte Mitbestimmungsmöglichkeit aus den Diözesen und von der Basis.

Unsere Zielvorstellung:

Um eine entscheidende Mitbestimmungsmöglichkeit aller Gläubigen zu erreichen, halten wir es für dringend erforderlich, bestehende Regelungen in diesem Sinne so bald als möglich zu ändern. Ziel soll dabei sein, dass der Bischof von einem Wahlgremium der Diözese, das in einem ausgewogenen Verhältnis aus Priestern und Laien, Frauen und Männern, zusammengesetzt ist, gewählt wird, und diese Wahl der Bestätigung durch den Papst bedarf.

Erste Schritte:

Auch im Rahmen des derzeit gültigen Rechts sind wesentliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Praxis denkbar. Wir schlagen deshalb vor, dass in den bayerischen Diözesen im Falle einer anstehenden Neubesetzung eines Bischofsstuhls das Domkapitel sein Vorschlagsrecht gemeinsam mit den Gläubigen nutzt. Das Domkapitel sollte zu diesem Zweck eine Wahlversammlung zusammenrufen, die sich aus Delegierten der diözesanen Räte zusammensetzt. Die Delegierten sollen im Wesentlichen aus Diözesanrat, Priesterrat und Diözesanpastoralrat stammen. Dabei ist auf eine adäquate Beteiligung von Jugendlichen bzw. JugendvertreterInnen zu achten. Diese Wahlversammlung könnte dann einen Vorschlag geeigneter Kandidaten für das Bischofsamt festlegen, den das Domkapitel - entsprechend den derzeitigen rechtlichen Regelungen - nach Rom weiterleitet, wo dann die endgültige Entscheidung fällt.

Umsetzungsschritte:

Um diese Anliegen realisieren zu können, werden die Diözesanräte gebeten, sich um die Realisierung der hier beschriebenen kirchenrechtlich möglichen Beteiligungsformen in ihrem (Erz)-Bistum zu bemühen. Das Präsidium des Landeskomitee der Katholiken in Bayern wird gebeten, auf eine den oben genannten Zielvorstellungen entsprechende Regelung hinzuwirken.

Von der Mitgliederversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern bei drei Enthaltungen ohne Gegenstimmen am 10. November 2001 in Nördlingen beschlossen.

 

12.11.01

Quelle: http://www.landeskomitee.de