"Begriff der
Pflege neu definieren!"
Katholikenrat im Bistum Trier zur Diskussion um die Zukunft der Pflege
Bad Kreuznach/Trier. – Für eine neue Definition des Begriffs der Pflege im
Sozialgesetzbuch hat sich der Katholikenrat im Bistum Trier ausgesprochen. „Vor
lauter schielen auf die Kostenseite verlieren wir den Menschen – einzigstes
Ziel der Pflege – aus dem Blickwinkel“, heißt es in einem am 22. März
veröffentlichten Beschluss der Vollversammlung dieses obersten Laiengremiums
des Bistums. Hierbei gehe es in erster Linie um den Pflegedürftigen, aber in
zunehmender Weise auch um den Pflegenden. Die Mitglieder des Katholikenrates
waren am vergangenen Wochenende in Bad Kreuznach zu ihrer
Frühjahrsvollversammlung zusammen gekommen.
Der schlechte soziale Status von Pflege und Pflegeberufen verstärkt nach
Ansicht des Rates den Pflegenotstand. Während Pflegekräfte immer häufiger an
ihre Leistungsgrenze stießen, würden lediglich Finanzrahmenkonzepte
thematisiert. Mit Nachdruck plädiert der Rat dafür, dass die Pflege in den
gesundheitspolitischen Diskussionen den tatsächlichen Stellenwert erhält, den
sie verdiene. In den kirchlichen Einrichtungen und Diensten des
Gesundheitssystems sowie in den Pfarrgemeinden müsse die Diskussion zur Zukunft
der Pflege auch als „Wertedebatte“ geführt werden. Dabei soll die christliche
Verantwortung für den Nächsten, aber auch die Verantwortung jedes Einzelnen für
seine eigene Gesundheit und die Verantwortung der Politik angesprochen werden,
damit die Bereitschaft, Gesundheitsrisiken solidarisch zu tragen, erhalten
bleibt. Bei der notwendigen Neudefinition der Pflege sei insbesondere der
zeitliche Aufwand für Anleitung, Betreuung und Kommunikation zu
berücksichtigen. „Pflege darf nicht mehr nur auf körperliche Kriterien begrenzt
werden, sondern muss auch Demente, geistig Behinderte und psychisch Kranke
einbeziehen“, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme. Ebenso
müsse die Pflege auch soziale, geistige und seelische Betreuung gewährleisten.
Zentrale Forderungen des Katholikenrates sind Beratungs- und
Entlastungsangebote für Pflegende, der Ausbau von teilstationären Angeboten,
eine Verbesserung der mobilen Pflegedienste sowie die soziale Absicherung der
pflegenden Familienangehörigen. Zu dem Forderungskatalog gehört auch, dass die
Familienangehörigen in der häuslichen Krankenpflege „viel stärker als bisher
gefördert werden“.
„Familienwahlrechts im kirchlichen Bereich einführen“
In einem weiteren Beschluss setzt sicht der Katholikenrat dafür ein, dass die
Einführung des Familienwahlrechts beziehungsweise des Elternwahlrechtes im
Bistum Trier geprüft wird. Es gehe darum, die gesellschaftspolitische
Diskussion über die Familienpolitik stärker in Gang zu bringen und „das Wirken
in der kirchlichen Gemeinde mit neuen Akzenten zu beleben“. Die Einführung
dieses Wahlrechts im kirchlichen Bereich führt nach Ansicht des Rates zu einer
„größeren Repräsentanz der Familien in kirchlichen Gremien und zu mehr
Aktivitäten in den kirchlichen Einrichtungen“. Die Begleitung der Familien und
damit verbunden die Erziehung der Kirche im christlichen Glauben seien erklärte
fundamentale Ziele der Kirche. Aufgabe der Christen sei es, diese an der
Entwicklung von Kirche und Gesellschaft angepassten Ziele zu formulieren.
22.03.2004
Quelle: http://katholische-kirche.de/