"Begriff der Pflege neu definieren!"

Katholikenrat im Bistum Trier zur Diskussion um die Zukunft der Pflege

Bad Kreuznach/Trier. – Für eine neue Definition des Begriffs der Pflege im Sozialgesetzbuch hat sich der Katholikenrat im Bistum Trier ausgesprochen. „Vor lauter schielen auf die Kostenseite verlieren wir den Menschen – einzigstes Ziel der Pflege – aus dem Blickwinkel“, heißt es in einem am 22. März veröffentlichten Beschluss der Vollversammlung dieses obersten Laiengremiums des Bistums. Hierbei gehe es in erster Linie um den Pflegedürftigen, aber in zunehmender Weise auch um den Pflegenden. Die Mitglieder des Katholikenrates waren am vergangenen Wochenende in Bad Kreuznach zu ihrer Frühjahrsvollversammlung zusammen gekommen.

Der schlechte soziale Status von Pflege und Pflegeberufen verstärkt nach Ansicht des Rates den Pflegenotstand. Während Pflegekräfte immer häufiger an ihre Leistungsgrenze stießen, würden lediglich Finanzrahmenkonzepte thematisiert. Mit Nachdruck plädiert der Rat dafür, dass die Pflege in den gesundheitspolitischen Diskussionen den tatsächlichen Stellenwert erhält, den sie verdiene. In den kirchlichen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitssystems sowie in den Pfarrgemeinden müsse die Diskussion zur Zukunft der Pflege auch als „Wertedebatte“ geführt werden. Dabei soll die christliche Verantwortung für den Nächsten, aber auch die Verantwortung jedes Einzelnen für seine eigene Gesundheit und die Verantwortung der Politik angesprochen werden, damit die Bereitschaft, Gesundheitsrisiken solidarisch zu tragen, erhalten bleibt. Bei der notwendigen Neudefinition der Pflege sei insbesondere der zeitliche Aufwand für Anleitung, Betreuung und Kommunikation zu berücksichtigen. „Pflege darf nicht mehr nur auf körperliche Kriterien begrenzt werden, sondern muss auch Demente, geistig Behinderte und psychisch Kranke einbeziehen“, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme. Ebenso müsse die Pflege auch soziale, geistige und seelische Betreuung gewährleisten. Zentrale Forderungen des Katholikenrates sind Beratungs- und Entlastungsangebote für Pflegende, der Ausbau von teilstationären Angeboten, eine Verbesserung der mobilen Pflegedienste sowie die soziale Absicherung der pflegenden Familienangehörigen. Zu dem Forderungskatalog gehört auch, dass die Familienangehörigen in der häuslichen Krankenpflege „viel stärker als bisher gefördert werden“.

„Familienwahlrechts im kirchlichen Bereich einführen“

In einem weiteren Beschluss setzt sicht der Katholikenrat dafür ein, dass die Einführung des Familienwahlrechts beziehungsweise des Elternwahlrechtes im Bistum Trier geprüft wird. Es gehe darum, die gesellschaftspolitische Diskussion über die Familienpolitik stärker in Gang zu bringen und „das Wirken in der kirchlichen Gemeinde mit neuen Akzenten zu beleben“. Die Einführung dieses Wahlrechts im kirchlichen Bereich führt nach Ansicht des Rates zu einer „größeren Repräsentanz der Familien in kirchlichen Gremien und zu mehr Aktivitäten in den kirchlichen Einrichtungen“. Die Begleitung der Familien und damit verbunden die Erziehung der Kirche im christlichen Glauben seien erklärte fundamentale Ziele der Kirche. Aufgabe der Christen sei es, diese an der Entwicklung von Kirche und Gesellschaft angepassten Ziele zu formulieren.

 

22.03.2004

Quelle: http://katholische-kirche.de/