Bayerische Bistümer appellieren an Solidarität der
Mitarbeiter - Sparmaßnahmen
50 000 Angestellte müssen sich auf "Kurskorrektur" einstellen
München, 9. Oktober 2002 (ok) „Sparen statt Kündigen“, nach dieser Devise
wollen die sieben bayerischen Bistümer handeln und setzen dabei auf die
Solidarität der insgesamt rund 50 000 kirchlichen Mitarbeiter. Dies erklärte
der Vorsitzende der Bayerischen Regional-KODA, der Kommission zur Ordnung des
diözesanen Arbeitsvertragsrechts für den Bereich der bayerischen Bistümer,
Wolfgang Rückl, am Donnerstag, 9. Oktober in München. Rückl ist einer der
Dienstgebervertreter in der Regional-KODA, in der Dienstgeber und Dienstnehmer
paritätisch vertreten sind. Die Kommission hatte sich am 7. und 8. Oktober in
Augsburg mit der schwierigen Haushaltslage in den bayerischen Bistümern
befasst.
So wurde eine erste Solidaritätsmaßnahme mit großer Mehrheit von Dienstnehmern
und Dienstgebern vorbehaltlich der Zustimmung aller bayerischen
Diözesanbischöfe beschlossen. Auch rund 2 500 Personen, denen für das Jahr 2003
kein Weihnachtsgeld zustünde, weil sie erst nach dem 1. Juli angestellt wurden,
werden ein Weihnachtsgeld erhalten, allerdings nur mit einem Anteil von 70 bis
65 Prozent des Monatseinkommens. Auf diese Höhe wird dann ab 2004 das
Weihnachtsgeld für alle kirchlichen Angestellten im Dienst der bayerischen
Bistümer einheitlich festgelegt. Von dieser Regelung versprechen sich die
Bistümer laut Rückl langfristig einen Spareffekt.
In die Beratungen eingebracht aber noch nicht beschlossen wurde eine Reihe
weiterer Sparmaßnahmen im Personalbereich, die von den Dienstgebern vorgelegt
wurden. So soll es ab 2004 nicht nur eine Absenkung des Weihnachtsgeldes,
sondern auch des Urlaubsgeldes geben. Die wöchentliche Arbeitszeit für
Vollbeschäftigte soll nach den Vorstellungen der Dienstgeber ab September 2004
von derzeit 38,5 auf 40 Stunden angehoben werden. Auch soll eine Beteiligung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Aufwendungen für die betriebliche
zusätzliche Alterssicherung eingeführt werden. Rückl sagte, die Dienstgeber
hielten diese Maßnahmen für notwendig, um die „wirtschaftliche
Steuerungsfähigkeit“ der Bistümer und die wesentlichen kirchlichen Leistungsangebote
aufrecht erhalten zu können. Die Maßnahmen seien letztlich als „Solidarbeitrag
der Mitarbeiter zumutbar“ und lägen auch in deren langfristigem Interesse. Ohne
eine solche Anpassung, befürchtet der KODA-Vorsitzende, würden
„betriebsbedingte Kündigungen in größerem Ausmaß unausweichlich“.
Besorgt äußerte sich Rückl über die Entwicklung der Einnahmen aus den
Kirchensteuern. Auf der einen Seite gingen die Einnahmen zurück, auf der
anderen Seite gebe es eine „stetige Kostendynamik“. Etwa seit zehn Jahren stagniere
das Kirchensteueraufkommen, während im gleichen Zeitraum die
Personalkostenquote an den Haushalten um mehr als zehn Prozent gestiegen sei.
Dies habe über eine Absenkung der Sachkosten und insbesondere der Baukosten
befristet ausgeglichen werden können. Die Perspektiven für die kommenden Jahre
seien „äußerst ungünstig“. Rückl machte steuerdynamische, demografische und
konjunkturelle Gründe für den Einbruch bei den Kirchensteuern verantwortlich.
Er nannte es unumgänglich, „auch den bislang weitgehend unangetasteten
Personalbereich der Einnahmenentwicklung anzunähern“. Ohne eine Kurskorrektur
würden in den Haushalten der Bistümer „nachhaltige, sich beschleunigende und
substanzgefährdende Deckungslücken eintreten“. Eine solche Entwicklung könnten
die bayerischen Bistümer gerade aus sozialer Verantwortung für ihre Mitarbeiter
nicht vertreten. (wr)
09.10.2003
Quelle: http://katholische-kirche.de/