Bayerische Bistümer appellieren an Solidarität der Mitarbeiter - Sparmaßnahmen

50 000 Angestellte müssen sich auf "Kurskorrektur" einstellen


München, 9. Oktober 2002 (ok) „Sparen statt Kündigen“, nach dieser Devise wollen die sieben bayerischen Bistümer handeln und setzen dabei auf die Solidarität der insgesamt rund 50 000 kirchlichen Mitarbeiter. Dies erklärte der Vorsitzende der Bayerischen Regional-KODA, der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts für den Bereich der bayerischen Bistümer, Wolfgang Rückl, am Donnerstag, 9. Oktober in München. Rückl ist einer der Dienstgebervertreter in der Regional-KODA, in der Dienstgeber und Dienstnehmer paritätisch vertreten sind. Die Kommission hatte sich am 7. und 8. Oktober in Augsburg mit der schwierigen Haushaltslage in den bayerischen Bistümern befasst.

So wurde eine erste Solidaritätsmaßnahme mit großer Mehrheit von Dienstnehmern und Dienstgebern vorbehaltlich der Zustimmung aller bayerischen Diözesanbischöfe beschlossen. Auch rund 2 500 Personen, denen für das Jahr 2003 kein Weihnachtsgeld zustünde, weil sie erst nach dem 1. Juli angestellt wurden, werden ein Weihnachtsgeld erhalten, allerdings nur mit einem Anteil von 70 bis 65 Prozent des Monatseinkommens. Auf diese Höhe wird dann ab 2004 das Weihnachtsgeld für alle kirchlichen Angestellten im Dienst der bayerischen Bistümer einheitlich festgelegt. Von dieser Regelung versprechen sich die Bistümer laut Rückl langfristig einen Spareffekt.

In die Beratungen eingebracht aber noch nicht beschlossen wurde eine Reihe weiterer Sparmaßnahmen im Personalbereich, die von den Dienstgebern vorgelegt wurden. So soll es ab 2004 nicht nur eine Absenkung des Weihnachtsgeldes, sondern auch des Urlaubsgeldes geben. Die wöchentliche Arbeitszeit für Vollbeschäftigte soll nach den Vorstellungen der Dienstgeber ab September 2004 von derzeit 38,5 auf 40 Stunden angehoben werden. Auch soll eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Aufwendungen für die betriebliche zusätzliche Alterssicherung eingeführt werden. Rückl sagte, die Dienstgeber hielten diese Maßnahmen für notwendig, um die „wirtschaftliche Steuerungsfähigkeit“ der Bistümer und die wesentlichen kirchlichen Leistungsangebote aufrecht erhalten zu können. Die Maßnahmen seien letztlich als „Solidarbeitrag der Mitarbeiter zumutbar“ und lägen auch in deren langfristigem Interesse. Ohne eine solche Anpassung, befürchtet der KODA-Vorsitzende, würden „betriebsbedingte Kündigungen in größerem Ausmaß unausweichlich“.

Besorgt äußerte sich Rückl über die Entwicklung der Einnahmen aus den Kirchensteuern. Auf der einen Seite gingen die Einnahmen zurück, auf der anderen Seite gebe es eine „stetige Kostendynamik“. Etwa seit zehn Jahren stagniere das Kirchensteueraufkommen, während im gleichen Zeitraum die Personalkostenquote an den Haushalten um mehr als zehn Prozent gestiegen sei. Dies habe über eine Absenkung der Sachkosten und insbesondere der Baukosten befristet ausgeglichen werden können. Die Perspektiven für die kommenden Jahre seien „äußerst ungünstig“. Rückl machte steuerdynamische, demografische und konjunkturelle Gründe für den Einbruch bei den Kirchensteuern verantwortlich. Er nannte es unumgänglich, „auch den bislang weitgehend unangetasteten Personalbereich der Einnahmenentwicklung anzunähern“. Ohne eine Kurskorrektur würden in den Haushalten der Bistümer „nachhaltige, sich beschleunigende und substanzgefährdende Deckungslücken eintreten“. Eine solche Entwicklung könnten die bayerischen Bistümer gerade aus sozialer Verantwortung für ihre Mitarbeiter nicht vertreten. (wr)

 

09.10.2003

Quelle: http://katholische-kirche.de/