Zur Exkommunikation durch Bischof Scheuer

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Am 27. September 2014 hat eine außerordentliche Vollversammlung der Plattform in Salzburg sich endgültig entschieden, ihre exkommunizierte Vorsitzende Martha Heizer im Amt zu belassen. Darüber hinaus wurde ein Antrag, priesterlose Eucharistiefeiern mit Beauftragung durch den Ortsbischof in das Reformprogramm der Bewegung aufzunehmen, angenommen. Auf der Versammlung sprach u.a. Dr. Thomas Plankensteiner, der im Jahr 1995 zusammen mit Dr. Martha Heizer und Ingrid Thurner (+) das Kirchenvolks-Begehren in Österreich initiierte. Als Gast sprach auch Magnus Lux vom Bundesteam der deutschen KirchenVolksBewegung.

Der Vorstand der Plattform "Wir sind Kirche - Österreich" hatte der Vorsitzenden Martha Heizer bereits in seiner Sitzung am 10. Juni 2014 in Bad Ischl einstimmig das Vertrauen ausgesprochen.

Kurz vor dem Katholikentag 2014 hat die vom Innsbrucker Bischof Dr. Manfred Scheuer ausgesprochene Exkommunikation des Ehepaares Dr. Martha und Gert Heizer eine intensive Diskussion ausgelöst. Die in Abstimmung mit der Glaubenskongregation durch Bischof Dr. Manfred Scheuer festgestellte „Selbst-Exkommunikation“ ist kein Ausschluss aus der Kirche, aber die (zeitweise) Aberkennung kirchlicher Rechte und des Sakramentenempfangs.

Kirchenrechtlich scheint der von der Glaubenskongregation betriebene Fall klar zu sein. Doch die Bischöfe müssen sich fragen lassen, welche zukunftstauglichen Gottesdienst- und Gemeindeformen sie anzubieten haben. Die an den Priestermangel angepassten pastoralen Großraumkonzepte mit XXL-Pfarreien führen in die Sackgasse. Das Kirchenrecht verpflichtet die Bischöfe, dafür zu sorgen, dass die Gläubigen Zugang zu den Sakramenten haben (Can. 213). Wäre es nicht besser, Gemeindeglieder zu ordinieren statt zu exkommunizieren, wie Prof. Zulehner vorgeschlagen hat?

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"Wir sind Kirche" – Was bleibt von der Reformbewegung?
> Orientierung vom 12.10.2014 um 12.30 Uhr

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„Wir sind Kirche“: Martha Heizer bleibt Vorsitzende
> Tiroler Tageszeitung online 27.9.2014

Heribert F. Köck: Der "Fall Heizer" ist ein Katalysator für die gesamte Reformbewegung
> Wir sind Kirche-Österreich Juli 2014

Wir sind Kirche: "Dialog allemal besser als Exkommunikation"
Notwendiges Nachdenken über Eucharistie- und Amtsverständnis der röm.-kath. Kirche
> Pressemeldung Wir sind Kirche-Deutschland 16.6.2014

Vertrauen für Martha Heizer
> Pressemeldung der Plattform Wir sind Kirche Österreich 10.6.2014

Thomas Plankensteiner, Initiator des Kirchenvolksbegehrens: In alle Ewigkeit
> Gastkommentar in der Tiroler Tageszeitung 30.5.2014

Stellungnahme der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche Deutschland
„Aufforderung zum Sinneswandel, nicht Ausschluss aus der Kirche“ (25.5.2014)
> hier

Stellungnahme der österreichischen Pfarrer-Initiative zur Exkommunikation von Martha und Gert Heizer (26.5.2014)
> hier

ZWEIERLEI MASS. Stellungnahme von Dr. Martha und Gert Heizer zur Exkommunikation am 21. April 2014
> Webseite Plattform Wir sind Kirche

Il Card. Muller cerca di scomunicare Martha Heizer, Presidente internazionale di We Are Church
> Noi siamo chiesa, comunicato stampa 22.5.2014
> autorisierte Übersetzung der Pressemitteilung von Wir sind Kirche-Italien


Bischof Scheuer: Selbst-Exkommunikation ist immer auch Niederlage für die Kirche
> Webseite Bistum Innsbruck 22.5.2014

Münsteraner Forum für Theologie und Kirche (MFThK) zur Exkommunikation von Martha Heizer
> verschiedene Beiträge


Adressen für Protest- bzw. Solidaritätsschreiben:

Bischof Dr. Manfred Scheuer
Domplatz 5
A-6020 Innsbruck
Tel. +43-512/58 31 23
E-Mail: sekretariat.bischof@dibk.at
Dr. Martha und Gert Heizer
Feldweg 14
A -6067 Absam
E-Mail: martha.heizer@inode.at







Basisinformationen

Stichwort: Exkommunikation
Betroffene werden nicht aus der Kirche ausgeschlossen, verlieren aber alle kirchlichen Rechte
> Der Standard 22. Mai 2014

KNA 22.5.2014
Vatikanstadt (KNA) Papst Franziskus war dem Vernehmen nach nicht persönlich über das Exkommunikationsverfahren gegen die beiden Österreicher Martha und Gerd Heizer informiert. Die Feststellung der Exkommunikation falle in die Zuständigkeit des Diözesanbischofs, hieß es dazu im Vatikan. Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sich die Betroffenen die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen hätten, indem sie mehrere Male private Messfeiern ohne Priester inszenierten und dazu einluden.

Da es sich um ein Delikt gegen die Eucharistie handele, habe der Bischof gemäß dem Kirchenrecht im Anschluss an eine interne Voruntersuchung die Römische Glaubenskongregation informiert, hieß es dazu im Vatikan. Diese habe dann festgestellt, dass es sich um einen Fall handele, der gemäß Canon 1379 des Kirchengesetzbuches CIC zur Tatstrafe der Exkommunikation führe. Die Exkommunikation wiederum habe der Bischof dann in der Diözese verkündet.

Nach dem Kirchenrecht ist es auch möglich, dass die Glaubenskongregation in besonders schwerwiegenden Fällen, die zum Beispiel Strafmaßnahmen gegen hochrangige Kleriker nach sich ziehen, auch den Papst persönlich über den Fall informiert. In der Causa Heizer war dies offenbar nicht gegeben.

Heizer exkommuniziert, Scheuer enttäuscht
ORF Tirol 22.5.2014
http://tirol.orf.at/news/stories/2648535/

Die Exkommunikation der Vorsitzenden von „Wir sind Kirche“ hat eine breite Debatte ausgelöst. Martha Heizer war wegen privater Eucharistiefeiern mit der schwersten Kirchenstrafe belegt worden. Sie selbst sieht ihre Exkommunikation als Beleg für den krichlichen Reformbedarf.

Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer wollte das Dekret aus Rom am Mittwochabend persönlich dem Ehepaar Heizer zustellen. Er las Heizer und ihrem Mann den Inhalt vor - das Schreiben selbst wiesen die beiden aber zurück. Sie stellen das Verfahren überhaupt infrage, wie der Ehemann Heizers gegenüber ORF Tirol bestätigt. Auch er wurde exkommuniziert.

Private Eucharistiefeiern

Grund für die Exkommunikation ist das Feiern von privaten Eucharistiefeiern. Heizer hatte vor zweieinhalb Jahren öffentlich gemacht, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehemann und ein paar weiteren Gläubigen solche Feiern zu Hause durchführt - mehr dazu in Privatmessen: Rom wird entscheiden.

Die katholische Kirche sieht in einer solchen Feier ohne Priester ein Imitieren der Eucharistie und damit ein schwereres Vergehen. Mit der Exkommunikation verbunden ist, dass Betroffene keine Sakramente mehr spenden oder empfangen dürfen. Heizer will im Laufe des Tages detailliert zu Exkommunikation durch die Kirche Stellung nehmen.

Bischof Scheuer spricht von „Niederlage“

Bischof Manfred Scheuer sagt in einer Aussendung zur „Selbst-Exkommunikation“ von Martha und Gerd Heizer, mit ihrer Bekanntgabe der ausgeübten Praxis der privaten Eucharistiefeiern ohne Priester hätten sie eine Situation geschaffen, in der er als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten habe müssen. „Ich glaube, dass das Ehepaar Heizer gewusst hat, welche Situation sie herbeiführen und was ihr Handeln kirchlich bedeutet.“

Er empfinde es als Niederlage, dass es nicht gelungen sei, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation sei kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche. „Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass es bis jetzt kein Umdenken der Betroffenen gegeben hat.“

Letzte Chance, Strafe abzuwenden

Das Ehepaar Heizer könne innerhalb von zehn Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder die inhaltliche Abänderung dieses Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen. Es liege allein beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Tatstrafe der Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzüglich nachgelassen werden könne und müsse.

Scheuer: Keine privaten Eucharistiefeiern

Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche sei, könne es so etwas wie eine private Eucharistiefeier nicht geben. Kriterien für die Eucharistiefeier könnten nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche habe immer daran festgehalten, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibe.

Diözesangericht hat entschieden

Der Sprecher der Diözese Innsbruck, Michael Gstaltmeyr, betonte gegenüber der APA, dass man kirchenrechtlich nicht von einer Exkommunikation seitens des Vatikans sprechen könne. Es sei eine „Selbst-Exkommunikation“ festgestellt worden. Entschieden habe letztlich nicht die vatikanische Glaubenskongregation, sondern das Diözesangericht der Diözese Innsbruck. Von dieser stamme auch das Dekret. Von der Glaubenskongregation seien die Voruntersuchungen in der Causa geführt worden.

Heizer zeigt sich schockiert

In einer Aussendung sagten Martha und Gert Heizer am Donnerstag, man habe diese Strafe erwartet: „Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz müssen wir so zur Verantwortung gezogen werden.“ Bischof Scheuer sagte laut Heizer dazu, dass auch das persönliche Gewissen es nicht erlaube, Kirchengesetze zu übertreten.

Dennoch sei man schockiert. Durch den „Versuch, unerlaubt Eucharistie zu feiern“, falle man unter die „drei schweren Vergehen“, die sofort dem Vatikan gemeldet werden müssten. Dazu gehörten auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch. „Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstäter wiederfinden. Besonders erbittert es uns, dass wir von keinem einzigen Missbrauchstäter wissen, der exkommuniziert worden wäre. Es wird also mit unterschiedlichem Maß gemessen.“

Man habe das Dekret nicht in Empfang genommen, sondern zurückgewiesen, so Heizer. Man habe das Verfahren in seiner Struktur („außergerichtliches Strafverfahren“) nie akzeptiert und akzeptiere infolgedessen auch den Schuldspruch nicht. „Wir werden uns weiterhin mit großer Kraft für Reformen in der katholischen Kirche einsetzen. Gerade auch diese Vorgangsweise zeigt, wie dringend sie Erneuerung braucht.“

Was ist eine Exkommunikation?

Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe. Sie ist kein Ausschluss aus der Kirche. Durch die Taufe wird man Mitglied der Kirche, und diese Mitgliedschaft ist eigentlich durch keine rechtliche Maßnahme aufhebbar. Sie ist aber die strengste aller möglichen Kirchenstrafen. Der Exkommunizierte darf keine Sakramente mehr empfangen, er darf also nicht zur Kommunion oder zur Beichte gehen oder kirchlich heiraten. Er darf keine kirchlichen Dienste, Ämter oder Aufgaben wahrnehmen, vor allem darf er bei einer Messe keinen Dienst verrichten.

Wenn eine Exkommunikation in aller Form von Rom ausgesprochen wurde, dann ist für eine Aufhebung auch Rom zuständig. Wenn Heizer sagen würde, dass sie ihr Vorgehen bereut und glaubwürdig versichert, dass sie ihr Verhalten ändert, dann würden die Chancen auf eine Aufhebung gut stehen.

Abtreibung zieht Exkommunikation nach sich

Für eine Exkommunikation braucht es allerdings nicht unbedingt eine Feststellung von Rom. Laut dem römisch-katholischen Kirchenrecht ist es möglich, dass man sich durch eine Tat selbst exkommuniziert, etwa durch die Vornahme einer Abtreibung. Für die Aufhebung einer solchen nicht offziell ausgesprochenen Exkommunikation ist aber nicht Rom, sondern der Bischof beziehungsweise von ihm Bevollmächtige zuständig.


Ausgewählte Pressemeldungen

Trotz Exkommunikation: Heizer bleibt Vorsitzende von "Wir sind Kirche"
> Der Standard 10.6.2014

Pfarrerinitiative: Kirche soll Exkommunikation zurücknehmen
> Tiroler Tageszeitung 28.5.2014

Magnus Lux: „Exkommunikation ist überholt“
> Main-Post 27.5.2014

Heizer im Interview: »Ich werde gehen, wenn es die Mehrheit will«
> www.publik-forum.de 27.5.2014

Causa Heizer: Einlenken möglich, aber unwahrscheinlich
> Religion ORF.at 27.5.2014

Ökuemene 2017 zur Exkommunikation des Ehepaares Heizer
> Pressemitteilung 26.5.2014

Kirchenrebellin wird bestraft
> Stuttgarter Zeitung 23.5.2014

"Wir sind Kirche" kritisiert Exkommunikation von Kirchenreformerin
> 22.5.2014 Head of We Are Church excommunicated for celebrating Mass without priest
> National Catholic Reporter 22.5.2014

*Video-Interview mit Martha Heizer
> Tiroler Tageszeitung 23.5.2014

Härteste Strafe diesseits der Hölle
> Süddeutsche Zeitung 22.5.2014

Excomunión a la responsable del movimiento «Somos Iglesia»
> Info Catolica 22.5.2014

'We Are Church' Founder Excommunicated
> National Catholic Register 22.5.2014

Papst Franziskus exkommuniziert Kirchen-Rebellin
> Die Welt 22.5.2014

Papst exkommuniziert Chefin von "Wir sind Kirche"
> Die Welt 22.5.2014

"Wir sind Kirche": Papst exkommuniziert österreichische Kirchenkritikerin
> jesus.de 22.5.2014

„Akzeptiere das nicht“: Heizer über Vorgehen Roms schockiert
> Tiroler Tageszeitung 22.5.2014


Zu den grundsätzlichen Fragestellungen der Sakramentenspendung

Francesco Zanchini: The excommunication (?) of Martha Heizer: An illegal and senseless act in the opinion of a Canon Lawyer.
Hyperlink

Die Exkommunikation von Martha und Gert Heizer ein pastorales Desaster
> Link 27.5.2014

Buchneuerscheinung
Helmut Krätzl: Brot des Lebens. Mein Weg mit der Eucharistie > Tyrolia-Verlag Mai 2014

Volks-Eucharistie als Weg der Hoffnung
> www.herbert-kohlmaier.at 24.5.2014

Bischof Kräutler: "Zölibat nicht Pflicht für Eucharistie"
> Die Presse 15.5.2014

Alois Glück: Priestermangel wird Seelsorge ändern
> Kipa 21.5.2014

Kommentar von Univ-Prof. Dr. Roman Siebenrock zur Causa Heizer
> Webseite Bistum Innsbruck 22.5.2014

Walter Kardinal Kasper: Die Familie als Hauskirche
aus: Das Evangelium von der Familie, Seite 45-53

Interview mit Martha Heizer: "Als würden wir Katzen kreuzigen"
> Der Standard 5. April 2012

„Kirche und Amt“ Das Papier der niederländischen Dominikaner
mit einem aktuellen Beitrag von Gerard Zuidberg über die Situation in den katholischen Niederlanden (2008, 52 Seiten)
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„Tut dies zu meinem Gedächtnis“
Prof. Dr. Agnes Wuckelt auf der Bundesversammlung München (2001)
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Zuletzt geändert am 12­.10.2014