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Veröffentlicht am 01­.03.2004

Gottesdienstaktion "Wir feiern Hoffung"

Die Liturgiereform darf nicht zurückgenommen werden

Sichtbarstes und bisher dauerhaftestes Reformwerk des II. Vatikanischen Konzils (1962-1965) ist die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ (Das Heilige Konzil), die am 4. Dezember 1963 unter Papst Paul VI. verabschiedet wurde – auf den Tag genau 400 Jahre nach Abschluss des Konzils von Trient. Sie war mit einer überwältigenden Mehrheit von 2.147 Ja- gegen vier Nein-Stimmen von den Bischöfen der Weltkirche angenommen worden und hatte ihr Fundament in der Liturgischen Bewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, einer kirchlichen Basisbewegung, die sogar Papst Pius XII. als Durchbruch des Heiligen Geistes in seiner Kirche sah.

Ihre herausragende Bedeutung als erstes der 16 Konzilsdokumente liegt im Wandel des Kirchenverständnisses, das im Schlüsselbegriff der „vollen, tätigen und bewussten Teilnahme“ des ganzes Volkes Gottes an der Liturgie seinen Niederschlag gefunden hat. Die Feier der Gottesdienste in der Muttersprache durch die um den Altar versammelte Gemeinde (statt des „Messe Lesens“ durch den Priester mit dem Rücken zur Gemeinde) bringen dies bis heute sichtbar zum Ausdruck. Vorrangiges Anliegen des Konzils war es, „das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen“ (SC 1), die seitdem „bewusst und aktiv“ nach obenam Gottesdienst teilnehmen.

Reform der Reform?
Zum 40. Jahrestag der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils fordern nun konservative Kreise eine „Reform der Reform“. Die Reform sei weit übers Ziel hinausgeschossen. Kardinal Ratzinger spricht gar von „religiös gemeinter Unterhaltung“ und meint, vor einer „Banalisierung der Liturgie“ warnen zu müssen. In einem Vortrag am 4. Dezember in Trier wünschte sich der Präfekt der römischen Glaubenskongregation (der für die Liturgie gar nicht zuständig ist!) mehr Toleranz gegenüber den Anhängern der vorkonziliaren tridentinischen Messe. Sein 2000 erschienenes Buch „Der Geist der Liturgie“ enthält wesentliche Punkte der für die ersten Monate des kommenden Jahres angekündigten nach obenLiturgie-Instruktion.

Was wird die für Anfang des neuen Jahres angekündigte Liturgie-Instruktion bringen?
Kardinal Ratzingers Vorschläge gehen in eine Richtung, die den Weg des Dialogs mit der Kultur unserer Zeit, wie das Konzil ihn anregte, grundsätzlich ablehnt. Auch die von ihm geforderte Wiederbelebung des Opfergedankens in der Eucharistiefeier ist theologisch seit langem überholt.

Die im September bekannt gewordene Liste von 37 Punkten, mit denen „Fehlentwicklungen“ und Experimente im Gottesdienst beschränkt werden sollen, ist dazu angetan, die auf der Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils aufbauende Liturgiereform in wesentlichen Teilen rückgängig zu machen. Der Entwurf der geplanten Instruktion ist Ausdruck großen Misstrauens sowie einer übertriebenen Vergesetzlichung des Glaubenslebens

Der Ausschluss von Pastoralhelferinnen und -helfern sowie von Laien bei der gemeinsamen Feier der Eucharistie würde die Spaltung zwischen Klerus und Kirchenvolk verstärken und widerspricht in gravierender Weise dem Communio-Gedanken des Gottesdienstes. Die Aufforderung an alle KatholikInnen, „Anzeige gegen den liturgischen Missbrauchnach oben zu erstatten“, also zur Denunziation, ist in höchstem Maße unchristlich.

Was sagen die Bischöfe?
Die deutschen Bischöfe würdigen in ihrem Pastoralen Schreiben „Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der Christlichen Gemeinde“ vom 24. Juni 2003 und in ihrem Hirtenwort zum 40. Jahrestag der Liturgie-Konstitution die Laiendienste. Lektorinnen und Lektoren, Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer z.B. werden ausdrücklich genannt. Doch wenn gleich zu Beginn auf diejenigen verwiesen wird, „denen die früheren Formen Beheimatung bedeuteten und die daher unter Veränderungen leiden“, so besteht die große Gefahr, dass auch die deutschen Bischöfe immer mehr dem Ruf konservativer Kräfte nach einem Zurück nach obenvor die Liturgiereform des Konzils folgen.

Die Antwort des Kirchenvolkes
Liturgie muss darum bemüht bleiben, die aktuellen Probleme und Fragen der Menschen einzubeziehen. Sie darf sich nicht in einem Sakral-Reservat abspielen und die konkrete Lebenswelt der Menschen außen vor lassen. Auf die spirituelle Suche so vieler Menschen muss unsere Kirche eine glaubwürdige Antwort geben. Die Zukunft der Kirche wird mit davon abhängen, ob es gelingt, Gottesdienst so zu feiern, dass der heutige Mensch sich in ihm ausdrücken und wiederfinden kann.

Anlässlich des vierzigjährigen Jubiläums der bahnbrechenden Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils sollten wir mutig und besonnen den Weg weiter in die Zukunft nach obensuchen.

Wir sind Kirche Stellungnahme zu der Liturgie-Instruktion Die Liturgie-Instruktion Brief an die Kirch- und Pfarrgemeinderäte in den deutschen Bistümern

Aktion: „Wir feiern Hoffnung“

Bereits der im September bekannt gewordene Entwurf der neuen Liturgie-Instruktion „Pfand der Erlösung“ hat eine breite Protestwelle ausgelöst. Zumindest das Ministrantinnenverbot ist wohl vom Tisch. Doch die pastorale und liturgische Arbeit der letzten Jahrzehnte steht weiterhin auf dem Spiel. Dies werden die Gemeinden und Priester nicht widerspruchslos mit sich geschehen lassen.

Die KirchenVolksBewegung bereitet deshalb die Aktion „Wir feiern Hoffnung“ vor, mit der wir uns an alle 13.000 Pfarrgemeinden in Deutschland wenden. Die vor 40 Jahren mit überwältigender Mehrheit beschlossene Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils darf nicht zurückgeschraubt werden!

Schon jetzt rufen wir die Gemeinden auf, ihre konzilsgemäße Gottesdienstpraxis beizubehalten.

Über die weiteren Schritte der Aktion „Wir feiern Hoffnung“ , die vom genauen Inhalt der Instruktion abhängen, werden wir Sie so schnell wie möglich nach Veröffentlichung der neuen Instruktion informieren. Diese ist für die ersten Monate des Jahres 2004 angekündigt. Wir bitten Sie:

  • Machen Sie die Aktion schon jetzt in Ihrer Gemeinde (Pfarrgemeinderat, Liturgieausschuss etc.) bekannt!
  • Erteilen Sie diese Informationen in Ihrer Gemeinde und in Ihrem persönlichen Umfeld!
  • Nennen Sie uns Aktionsmöglichkeiten, mit denen Ihre Gemeinde auf die Instruktion reagieren wird! nach oben

Zuletzt geändert am 06­.05.2006